12. Juni 2024 | Pressemitteilung
Hintergrund
Ausbleibende Beteiligung der Öffentlichkeit trotz doppelter Größe
Für die Hähnchenmastanlage Wardow wurden zwei identische Genehmigungsanträge eingereicht, um für die 79.800 Tierplätze zu je 39.900 Tierplätzen die Beteiligung der Öffentlichkeit zu umgehen. In der industriellen Mastanlage sollen in bis zu acht Mastdurchgängen mehr als eine halbe Million Hähnchen pro Jahr gemästet werden. Dabei sollen mehr als 19 Tiere pro Quadratmeter gehalten werden, jedes Tier hätte so weniger als eine DIN-A4-Seite Platz. Die Masthähnchen sollen in den industriellen Ställen in 35 Tagen auf ein Endgewicht von 1,9 kg je Tier gemästet werden. Bereits zu Planungsbeginn im Jahr 2011 hatte der Investor angekündigt, die Anlage schrittweise noch auf acht Stallanlagen mit je 40.000 Mastplätzen erweitern zu wollen.
Die Genehmigung erging 2016 durch das das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Rostock (StALU). Der BUND hatte zunächst Widerspruch und dann Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. Dieses hob am 16.09.2020 die Genehmigung auf, da die identischen Anlagen im Abstand von 16 Meter auf einem Flurstück als eine Anlage zu sehen sind. Die unterlassene Beteiligung der Öffentlichkeit kann auch nach Auffassung des Gerichtes nicht nachgeholt werden. Es müsste ein komplett neuer Antrag mit der korrekten Anzahl an Tieren mit einer ausführlichen Prüfung der Umweltauswirkungen gestellt werden.
Hohe Belastungen für die Umwelt und starke Tierschutzprobleme zu erwarten
Die beiden Stallanlagen zwischen den Dörfern Wardow und Kobrow bei Laage liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem EU-Schutzgebiet „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“. Es sind hohe Belastungen für die Umwelt, insbesondere durch Stickstoffeinträge in umliegende Biotope, zu erwarten. Die Region gehört zudem zum „Mecklenburger Parkland“, die mit dem Erhalt einer unversehrten Natur, Alleen und Urlaub in Schlössern und Gutshäusern wirbt. Der Industriebetrieb würde durch Lärm, Verkehr, Geruch, keimhaltigen Feinstaub und Ammoniak vor allem auch Anwohner*innen und Besucher*innen betreffen durch Auswirkungen auf Alleen, Fahrradstrecken und das Schutzgebiet des Recknitztals.
Der BUND beklagt des Weiteren große Tierschutzprobleme durch die industrielle Hähnchenmast. Die Betreiber berufen sich auf die Tierschutznutztierhaltungsverordnung, die jedoch nach Auffassung des BUND gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Durch die enorme Enge, das schnelle Wachstum und die dauerhafte Bodenhaltung entstehen für die Tiere unzumutbare Leiden.
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