Die Genehmigung für eine künstlich in zwei identische Genehmigungsanträge aufgeteilte Hähnchenmastanlage für 79.800 Tierplätze in Wardow bei Laage wird aufgehoben. Damit haben wir vorerst das lange Klageverfahren um die Massentierhaltungsanlage gewonnen. Das Verwaltungs-gericht Schwerin entschied, dass die identischen Anlagen zu je 39.900 Tierplätzen im Abstand von 16 Meter auf einem Flurstück als eine Anlage zu sehen sind. Die unterlassene Beteiligung der Öffentlichkeit kann nach Auffassung des Gerichtes nicht nachgeholt werden. „Dafür müsste ein komplett neuer Antrag für 79.800 Tierplätze mit einer ausführlichen Prüfung der Umweltauswirkungen gestellt werden“, so unsere Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.
Das Gericht ließ allerdings wegen einer formalen Frage die Berufung gegen das Urteil zu. Wir sind aber sich optimistisch, dass das Urteil Bestand hat und die Massentierhaltungs-anlage nicht gebaut werden darf.
Corinna Cwielag: „Dagegen sprechen die hohen Belastungen für die Umwelt, insbesondere durch Stickstoffeinträge in umliegende Biotope.“ Wegen der eklatanten Verletzungen des Tierschutzrechtes wird der BUND sich auch an die Zukunftskommission Landwirtschaft in Berlin wenden.
Eine Tierschutznutztierhaltungsverordnung, die Masthühnern weniger Platz als ein A4-Blatt zubilligt, ist anachronistisch und muss wie die Kastenstandhaltung von Sauen umgehend zurück genommen werden.
Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, T. 0385 521339-12 oder 0178 5654700
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