Für unseren Wald
Waldrodung verhindert! - Grabower Wald erhalten!
Auf 130 Hektar zusammenhängender Waldfläche will die Stadt Grabow in Mecklenburg ein Gewerbegebiet errichten. Das Gebiet ist zusammenhängend bewaldet. Es sind über 40 Brutvogelarten und 7 Fledermausarten nachgewiesen. Die Zerstörung des Waldökosystems auf so großer Fläche ist in Anbetracht des Klimawandels anachronistisch. Eine Waldrodung in so großem Stil hat Auswirkungen auf Wasserrückhalt und Grundwasserneubildung, Hitzeminderung und Kaltluftentstehung. Der Wald kann nicht ersetzt werden. Die 28 vereinzelten Ersatzpflanzungen auf verstreuten Teilflächen sind mehrere Kilometer entfernt. Davon sind 14 kleiner als 1 Hektar und nur zwei größer als 5 Hektar. Nach Landeswaldgesetz darf Wald nur gerodet werden, wenn Vorhaben nicht auf anderen Flächen verwirklich werden können (§ 10 Landeswaldgesetz M-V). Die Ansiedlung der wenigen bisher anfragenden Unternehmen ist auch auf bestehenden Gewerbeflächen möglich. Die Klage richtet sich gegen die Rodung der ersten 40 Hektar Wald. Auf Beschluss der Stadt Grabow soll das Gewerbegebiet um weitere 90 Hektar erweitert werden, so dass insgesamt 130 Hektar Waldfläche gerodet werden sollen. Die Zerstörung des Waldökosystems widerspricht dem Klimaschutzgesetz, dem Landeswaldgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz!
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