BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Aktuelles

Position zu Gewerbegebieten

Gewerbegebiete können auch grün statt grau und können damit ihren Beitrag leisten: für ein besseres Kleinklima, für mehr Biodiversität und die Minderung von Schäden an Gesundheit und Infrastruktur bspw. durch Hitze, Dürre und Starkregen. Die Kriterien der Landesregierung an Grüne Gewerbegebiete reichen dafür jedoch bei Weitem nicht aus!

Die BUND-Position fordert deutlich ressourcenschonendere, klimafreundlichere und ökologischere Kriterien. So sollen Gewerbegebiete nur auf Brachflächen, Konversionsflächen o.a. beeinträchtigen Flächen unter Wiedernutzung bzw. Recycling ggfs. vorhandener, alter Baustrukturen entwickelt werden. Die absolute Flächengröße muss begrenzt werden. Dezentrale, kleine und innerörtliche Gebiete sind zu bevorzugen. Neuversiegelungen sollen nur als notwendige Arrondierungen vorhandener Gewerbeflächen und nur in geringer Größe zulässig sein. Ausgenommen sein müssen Wald, Grünland, nationale und internationale Schutzgebiete und geschützte Biotope. Eine maximale Produktion und Nutzung erneuerbarer Energie, eine ökologische und zirkuläre Bauweise sowie ein naturnahes Grünflächen- und Wassermanagement müssen selbstverständlich sein. So soll jeder potenzielle m2 gebietsheimisch und extensiv begrünt und Niederschläge auf der Fläche gehalten werden.

Bestehende Gewerbegebiete sollen auf ihr Ökologisierungspotenzial hin geprüft und angepasst werden.

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Vortrag zur Position

Position zu Solaranlagen

Energiesparen und die Nutzung von Dächern bzw. bereits versiegelten Flächen für die Produktion von Solarenergie sollte Vorrang haben. Dennoch schätzt der BUND den Bedarf von Freiflächensolaranlagen in M-V auf bis zu 10.000 ha. Umso wichtiger, diese umweltverträglich umzusetzen. Die Solarposition setzt strenge Kriterien und spricht sich bspw. auf eine Begrenzung von 20 MW je Anlage auf Ackerflächen mit geringer Bodenpunktzahl in sog. „benachteiligten Gebieten“ aus. Sollten in Ausnahmefällen mehrere Anlagen in Kombination errichtet werden, dürfen 100 MW nicht überschritten werden. Schutzgebiete, Moore, Naturschutzgrünland und Waldflächen sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Für Kommunen, die nachweislich keine andere Möglichkeit für einen gemeinwohlorientierten Solarpark haben, sollten nach strenger Einzelfallprüfung auch kleinere Anlagen im Landschaftsschutzgebiet zulässig sein.

Für die Gestaltung von Solarparks fordert der BUND verbindliche Vorgaben für die Einbindung in das Landschaftsbild und zur Förderung der Biodiversität, z.B. Wildtierpassagen, Einfriedungen mit mindestens fünf Meter breiten Hecken und der Verzicht auf Beleuchtung. Auch der Rückbau nach Ende der Anlagennutzung sollte verpflichtend sein.

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Ziele des Arbeitskreises

  • fachliche Stärkung der Themen Klimaschutz und Energiewende im BUND M-V
  • Sensibilisierung für klima- energierelevante Themen innerhalb des BUND M-V sowie Ausbildung von Botschafter*innen für die verschiedenen Landesortsgruppen (Mitglieder müssen nicht von Anfang an Expert*innen sein!)
  • fachlich versiertes Auftreten von Klima- und Energiethemen nach außen

Aufgaben des Arbeitskreises

  • Stellungnahmen beantworten 
  • Grundsatzpositionen erarbeiten
  • Politik beraten
  • Infoveranstaltungen zu aktuellen Brennpunkten
  • allgemein informieren

Nächstes Treffen

Wann: 23. Mai 2024, 19 Uhr
Wo: online
Anmeldung: via Mail

Aktuelle Themen

  • LNG
  • Wasserstoff
  • Landesklimaschutzgesetz
  • Offshore-WKA

Kontakt

Susanne Schumacher


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