BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Natur erleben, statt Kiestagebau

Nach über einem Jahrzehnt harter Auseinandersetzungen um einen geplanten Kiestagebau im Naturschutzgebiet wurde statt eines Kiestagebaus ein Naturlehrpfad eingerichtet.

Auf dem Naturlehrpfad, den der BUND mit Hilfe vieler Unterstützer auf den nunmehr eigenen Wegen und Flächen einrichten konnte, stellen wir die Naturschätze des Gebietes vor. Der Naturlehrpfad soll die Hintergründe zum Gebiet mit den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen und die Bedeutung der intakten Lebensräume für den Erhalt der Arten bis zur hart erkämpften Übertragung an den Naturschutz vermitteln. Der BUND lädt dreimal im Jahr zu öffentlichen Fachexkursionen im Gebiet an.

Ein Schutzgebietskonzept des BUND für die gesamte Neuendorfer Wiek bietet die Grundlage für eine langfristig tragfähige naturschutzgerechte Pflege und Nutzung zu etablieren.

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Wissenswertes zum Naturschutzgebiet

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Wie geht es mit dem Naturschutzgebiet weiter?

Unsere Naturschutzfachleute vor Ort kümmern sich jetzt um die möglichst wirkungsvolle Pflege des Gebietes. Das Waldumbauprojekt wird aktiv betreut – um den üblichen Einsatz von Glyphosat zu vermeiden müssen einige Jahre von Hand Mäharbeiten durchgeführt werden. Die Trockenrasen müssen periodisch beweidet werden. Dazu wurden Pachtverträge mit einem ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieb abgeschlossen. Die Zusammensetzung der Arten muss dabei immer wieder beobachtet werden. Wo nötig, müssen Veränderungen vorgenommen werden.

Ein vom BUND erstelltes Schutzkonzept soll möglichst viele Flächen vieler Partner um die gesamte Neuendorfer Wiek einbeziehen. Um möglichst alles aus einem Guss zu erstellen, sollen noch weitere Flächen privater Eigentümern aus dem Gebiet heraus getauscht oder, wenn nötig, gekauft werden. Das Gebiet soll mit entsprechenden Schutz- und Lenkungsmaßnahmen behutsam in ein Wanderwegekonzept der Insel und der Gemeinde einbezogen werden. Dazu arbeiten BUND und Gemeinde eng zusammen. Für störungsarme Beobachtungsmöglichkeiten ist durch den Naturlehrpfad schon gesorgt. Die Einrichtungen des Naturlehrpfades, insbesondere die Wege müssen gepflegt werden.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Arbeit vor Ort unterstützen. Für den weiteren Landkauf und die Betreuung des Naturlehrpfades am NSG auf Rügen sammeln wir Spenden auf folgendes Konto:

Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

IBAN: DE36 1405 2000 0370033370 (Kontonummer)

BIC: NOLADE21LWL (Bankleitzahl)

Kennwort: „Rügen“

Für Spenden ab 200 € erstellt der BUND M-V eine offizielle, standardisierte Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zur Steuerminderung, für Spenden bis 200 € genügt der Einzahlungsbeleg zur Vorlage beim Finanzamt.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin BUND Mecklenburg-Vorpommern, Tel: 0385 521339-0 oder per E-Mail: corinna.cwielag(at)bund.net

Geführte Wanderungen

Geführte Exkursionen am Naturschutzgebiet Der BUND bietet im Gebiet dreimal im Jahr geführte Fachexkursionen an. Auf den rund zweistündigen Wanderung über sechs Kilometer stellen ausgebildete Naturführer des Naturerlebnisvereins Rügens das kostbare Mosaik der Naturlebensräume aus trockenen Magerrasen, Moorsenken, Wald und Boddenufer vor.

Die Termine liegen im Frühjahr, zur Sommersonnenwende und zum Herbstvogelzug.

Chronologie seit 1994

Chronologie

Das Naturschutzgebiet „Neuendorfer Wiek und Insel Beuchel“ und ein geplanter industrieller Kiesabbau – Chronologie einer Rettung

Flora-Fauna-Habitat- Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302), Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (SPA Nr.26, DE 1446-401)

Hier können Sie die vollständige Chronologie einsehen.

Steckbrief Neuendorfer Wiek

Das Naturschutzgebiet „Neuendorfer Wiek und Insel Beuchel“ liegt im europäischen Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302) und im europäischen Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (SPA Nr.26, DE 1446-401).

Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 540 ha, davon sind etwa 429 ha Wasserfläche. Es liegt im Landkreis Rügen in Mecklenburg-Vorpommern und umfasst die Neuendorfer Wiek mit einem Teil der angrenzenden Brackwasserröhrichte, Salzrasen und Magerrasen sowie die Insel Beuchel.

Zum vollständigen Steckbrief

Vom Verhalten des Wirtschaftsressorts im Streit um das Naturschutzgebiet

Ignoranz im Wirtschaftsministerium M-V

Faktenblatt aus dem Streit um den geplanten Kiesabbau im Naturschutzgebiet Neuendorfer Wiek und Insel Beuchel auf Rügen

Zusammengestellt vom BUND Mecklenburg-Vorpommern und der Bürgerinitiative Zessin

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gino Leonhard und Sigrun Reese ( FDP) zum Kiesabbau in Trent/Zessin vom 01.10.2009, beantwortete das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V in gleicher Weise, wie es unverändert seit 10 Jahren auf die vielen Hinweise und Bedenken von besorgten Bürgern, Investoren, Verbänden und Touristen reagiert.

Das Ministerium ignoriert alle aktuellen Fakten die nachweisen, dass die vor 10 Jahren getroffene Entscheidung für den Kiesabbau in Trent/Zessin eine Fehlentscheidung war.

Zum Beispiel :

1) Die Bedarfsanalyse, vor 10 Jahren das Hauptargument im Planfeststellungsbeschluss für die Zulassung, war viel zu hoch. 2002 wurden statt 1100 kt nur 239 kt abgesetzt, im Jahr 2003 nur noch 107 kt. Selbst der Antragsteller Heidelberg Cement gibt zu, dass der Kies für Rügener Baustellen nicht mehr benötigt wird und will ihn für die Rohrummantelung der Gaspipeline anbieten. Dort wird er aber nicht gebraucht. Heidelberger hat den Zuaschlag nicht bekommen. - Warum wird am Vorhaben festgehalten?

2) Die Einschätzung des Bergamtes, das nicht zu erkennen sei, dass eine touristische Entwicklung der Gemeinde Neuenkirchen zu erwarten sei, hat sich als falsch herausgestellt. Im Gegenteil - im Laufe der letzten 10 Jahre hat die Gemeinde Neuenkirchen ihr touristisches Potential vorrangig im Bereich des naturnahen Tourismus ausgebaut. Der Tourismus hat sich neben der Landwirtschaft zum wichtigsten Standortfaktor entwickelt. Neben den bereits umgesetzten touristischen Projekten (wie z.B. dem Hotel und Restaurant Tribbevitz, dem Gutshaus Grubnow, dem Gasthaus und Pension Neuenkirchen, der Ferienanlage Vieregge, der Pension Yvonne usw.) werden derzeit weitere finanzielle Investitionen im privaten touristischen Bereich unternommen, wie z.B. Investitionen in das Hafendorf Vieregge (10 Mio. Euro) oder den Gutshof Lebbin.

3) Die Verkehrsproblematik auf der K5 wurde falsch eingeschätzt. 120 Kieslaster/Tag auf einer 5 m breiten Allee der Bauklasse VI, führen zwangsläufig zu Verkehrsproblemen und zur Zerstörung der Straße bzw. der Allee. Die Auswirkungen auf die Tourismusentwicklung durch die Kiestransporte auf der einzigen Verbindungsstraße in die Region, wurde im Planfeststellungsverfahren ebenfalls falsch eingeschätzt.

Nur weil der Kiestransport nicht unmittelbar an den Urlaubsquartieren vorbeiführen würde, wurden negative Auswirkungen auf die Tourismusentwicklung in der Region ausgeschlossen. Dass die einzige - sehr enge und gewundene- Straße zu den Urlaubsorten durch Kiestransporter im Begegnungsverkehr nahezu blockiert wird, und damit jeden Ausflug, jede An- und Abreise zu einem unerfreulichen und gefährlichen Erlebnis werden lässt, wurde nicht berücksichtigt.

Warum gelten die Argumente für den Bau der Rügenbrücke und der B96N nicht auch für die K5? Stichwort: Gewährleistung der Leichtigkeit des Verkehrs.

4) Da die Zuständigkeit des Bergamtes bei der Auffahrt auf die erste öffentliche Straße endet, ignoriert das Wirtschaftsministerium die Kosten, die der Landkreis Rügen als Träger der Straßenbaulast für den Ausbau der K5 übernehmen müsste. Nach Berechnungen von 1998 des Landkreises Rügen lag der Gesamtinvestitionsbedarf für Neubau und Verbreiterung des Staßenabschnittes bei 4,6 Mio. DM. Daraus ergibt sich ein Wert für die Annuität, die 265 TDM beträgt. In einer Untersuchung von 1999 zur Wirtschaftlichkeit des geplanten Kiesabbaus stehen einem Erlös von 2 Mio. DM/a interne Kosten in Höhe von 1,75 Mio. DM/a gegenüber. Somit liegt der „Netto“- Nutzen bei 250 TDM/a. Der jährliche betriebswirtschaftliche Gewinn des Unternehmens in Höhe von 250 TDM/a wäre damit niedriger als die Kosten für den Straßenbau in Höhe von 265 TDM/a. Alle weiteren Kostenfaktoren (Verhinderung der touristischen Entwicklung in der Region, Ausgleichsmaßnahmen, Zerstörung wertvoller Ökosysteme usw.) führen dazu, dass sich der gesamtwirtschaftliche „Netto“-Schaden weiter erhöht. Der Steuerzahler würde letztendlich die Kosten tragen – der Gewinn würde an Heidelberg Cement fließen.

5) Die nachträglich beschlossenen Ausnahmeregelungen, die den Kiesabbau in einem hochsensiblen Gebiet ermöglichen sollen, das als FFH-Gebiet, als Naturschutzgebiet Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel und als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, beweisen die Oberflächlichkeit bei der Bewertung der Schutzwürdigkeit dieser Gebiete im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

Trotz dieser Fakten besteht das Wirtschaftsministerium M-V weiterhin auf die Umsetzung des Vorhabens!

Es legitimiert seine unveränderte Haltung mit dem Hinweis darauf, dass zwei Anfechtungsklagen vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurden, verschweigt aber, dass die Klagen aus formalen Gründen abgelehnt wurden.

Ökonomische und ökologische Auswirkungen durch den Kiesabbau bzw. durch den Kiestransport wurden durch das Gericht nicht beurteilt.

Weil das Wirtschaftsministerium M-V nicht bereit ist, die Fehlentscheidungen im Planfeststellungsverfahren zuzugeben und damit Verantwortung zu übernehmen, werden Korrekturmaßnahmen zur Begrenzung ökonomischer und ökologischer Schäden verhindert!

Schwerin, Zessin, Dezember 2009

Bilder

Neuendorfer Wiek (Rügen)

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