Dem Land Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Förderperiode 2021 bis 2027 etwa 1,258 Milliarden Euro an EU-Fördermitteln für regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), sowie 653 Millionen Euro des Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) zur Verfügung.
Die Umsetzung und Ausgestaltung der Förderstrategie sowie der einzelnen Fördermaßnahmen wird im EU-Begleitausschuss des Landes beraten und abgestimmt. In den Struktur- und Investitionsfonds (EFRE und ESF+) ist die ökologische Nachhaltigkeit als Querschnittsziel fest verankert. Daher engagiert sich der BUND mit Sprecherfunktion für die Umweltverbände gemeinsam mit dem NABU und dem WWF hier für den Schutz von Umwelt und Natur. Die Umweltverbände werden wie Unternehmerverbände und Kammern, Gewerkschaften, Landesfrauenrat, Kommunale Spitzenverbände, Bauern- und Waldbesitzerverbände sowie Kirchen und Wohlfahrtsverbände als Wirtschafts- und Sozialpartner bei der EU-Programmplanung und Umsetzung einbezogen.
Die Beteiligung wird im Rahmen der Technischen Hilfe gefördert und trägt „zur Sicherstellung einer hohen Qualität der partnerschaftlichen Beteiligung […], insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung“ bei (EFRE VI-TH-2023-001).
Ziel des Projektes für die Umweltverbände ist es, die Umsetzung des Umwelt- und Naturschutzes in der EU-Förderpraxis zu unterstützen und zu umweltrelevanten Fördertatbeständen zu beraten.
U.a. werden folgende Ziele verfolgt:
- Sicherstellung der Implementierung europäischer Umweltpolitiken wie z.B. dem Klimaschutz.
- Mitgestaltung der EU-Förderstrategie und deren Förderinstrumente.
- Unterstützung bei der Umsetzung des Querschnittsziels ökologische Nachhaltigkeit. Dieses Ziel kann im ESF Plus z.B. erreicht werden durch Verbesserung der Kompetenzen durch Weiterbildungsangebote sowie durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz, Energieversorgung, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.
- Abstimmung der Förderstrategie des EFRE auf die umweltrelevanten Landestrategien MVs.
- Bewertung der Umsetzung von EU-Fördermaßnahmen im Hinblick auf den Umwelt- und Naturschutz.
Die EU verlangt von den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Anforderungen an Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenresistenz sowie Risikoprävention und -management bei der Umsetzung der EU-Förderung beachtet werden. Dies ist Grundlage und wichtiges Argument die Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes in allen relevanten Förderbereichen zu berücksichtigen.
Alle EU geförderten Projekte und Vorhaben sollen einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten! Ob dieser Beitrag aktiv geleistet wird, oder im Vorhaben zumindest überzeugend beachtet wird, ist sehr vom Projekt abhängig.
Wichtig ist, dass während der gesamten Projektdauer und auch dauerhaft die Anforderungen zur Schonung natürlicher Ressourcen, zum Klimaschutz und/oder zur biologischen Vielfalt berücksichtigen werden (Vorbereitung, Durchführung, Berichterstattung).
Einen Leitfaden zur Implementierung der drei Querschnittsthemen im ESF Plus in der Förderperiode 2021 – 2027 gibt es unter www.esf.de
Zwei Ansätze können immer berücksichtigt werden:
1. Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)
BNE hat zum Ziel Informationen über Umwelt vermitteln und Menschen zur Anwendung dieser Informationen befähigen.
- Verbesserung der Systeme der allg. und beruflichen Bildung
- Kompetenz- und Qualifikationsanpassung
- Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz, Energieversorgung, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Infos unter: www.BNE-Portal.de oder www.bnemv.net
2. Nachhaltige Beschaffung
- Geringer Energie- und Ressourcenverbrauch
- Hohe Material- und Energieeffizienz
- Gute Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen
- Recyclingfähige Materialien sowie umweltfreundliche Entsorgung
- Kreislaufwirtschaft bzw. Folge- bzw. Lebenszykluskosten
- Umweltbelastungen reduzieren und langfristig Kosten senken
Eine Handreichung ist unter www.LfI-mv.de/efre zu finden.
Generell sollten sich Projektträger bei der Antragstellung folgende Fragen stellen:
- Werden im Vorhaben Veranstaltungen nach nachhaltigen Kriterien organisiert?
- Werden im Vorhaben Beschaffungen nach Umweltkriterien getätigt?
- Trägt das Vorhaben zur Ressourcenschonung bei?
- Wird im Vorhaben Umweltschutz bei der Mobilität berücksichtigt?
- Wird im Vorhaben Kompetenz zur ökologischen Nachhaltigkeit entwickelt?
Was ist eigentlich der Europäische Fonds für regionale Entwicklung?
Nachhaltiges Europa 2020 +
UMWELTSCHONEND UND KLIMANEUTRAL

Muster für ein operationelles Programm Umwelt (MOPU) für die EFRE-Förderung 2021 - 2027
Kurzbericht:
Analyse der EFRE Förderrichtlinien

für das Projekt „Fit und Regional: naturbasierter Klimaschutz und lokale Klimafolgenanpassung im EFRE 2021–2027“
In der Förderperiode 2021–2027 haben die Themen naturbasierter Klimaschutz, naturbasierte Klimafolgenanpassung, grüne und blaue Infrastruktur sowie Biodiversität in der thematischen Ausrichtung und teils auch in den regulatorischen Vorgaben der Kohäsionspolitik an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen der „Auswertung der EFRE Förderrichtlinien für das Projekt „Fit und Regional: naturbasierter Klimaschutz und lokale Klimafolgenanpassung im EFRE 2021–2027“1 wurde die Umsetzung in den EFRE- und JTF-Programmen in Deutschland mit Hinblick auf
- die Förderung von Umwelt-, Naturschutz- und Biodiversitätsprojekten
- die Integration von Kriterien der blaugrünen Infrastruktur in bestehenden Förderrichtlinien, und
- die Biodiversitätsquote untersucht.
Dabei wurden von den 287 Förderrichtlinien 42 Fördermaßnahmen identifiziert, die primär Ziele des Umwelt-, Naturschutz, und Biodiversitätsprojekte fördern (14,6%), sowie unter den verbleibenden 245 Maßnahmen insgesamt 98 Maßnahmen (40%) mit Potential zur Integration von Naturbasierten Lösungen (NbS) In 22 dieser Maßnahmen mit Potential für NbS (22,4%) sind bereits Kriterien der blaugrünen Infrastruktur enthalten. Mit Blick auf die Biodiversitätsquote, so sind im Gesamtbudget (EFRE + JTF) von 13,2 Mrd. € rund 668 Mio. € für die Biodiversität eingeplant. Das entspricht einer Biodiversitätsquote von 5% und erreicht damit gerade so die von uns berechnete Mindestmarke (siehe Kapitel 4, Analyse der Biodiversitätsquote der Programme).
Eine lange Version der Publikation finden Sie hier.