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Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Doppel-Hähnchenfabrik vor Gericht

16. September 2020 | BUND, Landwirtschaft, Massentierhaltung, Naturschutz, Naturschutz, Nachhaltigkeit, Tierschutz

im Vordergrund von rechts nach links im Bild: Thomas Blaudszun, Corinna Cwielag, Ulrich Werner (RA), Jutta von Kuick im Hintergrund: Aktive des BUND M-V zur Unterstützung

Das Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt heute, am 16.09.2020, die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung einer doppelten Hähnchenmastanlage in Wardow am Recknitztal bei Laage. Der Investor hatte den Genehmigungsantrag der Massentierhaltungsanlage in zwei identische Anträge für zwei Anlagen zu je 39.900 Tierplätzen aufgeteilt und damit unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit umgangen. Die beiden völlig gleichen Stallanlagen sollen auf einem gemeinsamen Flurstück zwischen den Dörfern Wardow und Kobrow bei Laage errichtet werden. In der industriellen Mastanlage sollen in bis zu 8 Durchgängen mehr als eine halbe Million Hähnchen pro Jahr gemästet werden. Dabei sollen mehr als 19 Tiere pro Quadratmeter gehalten werden.
Die Genehmigung erging 2016 durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Rostock. Der BUND hatte zunächst Widerspruch und dann Klage eingereicht.

„Der BUND hat insbesondere die Gesellschafterstruktur für die künstliche Teilung des Genehmigungsantrages untersucht und durch Experten prüfen lassen. Die Ergebnisse wurden der Genehmigungsbehörde zur Verfügung gestellt und die Behörde wurde mehrfach auf die Widersprüche hingewiesen. In der Genehmigung sind unsere Hinweise jedoch nicht berücksichtigt worden. Wir erwarten, dass das Gericht die künstliche Teilung, aber auch den Tierschutz und die Umweltauswirkungen bewertet “ sagt Corinna Cwielag vom BUND-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern.
Die Wirkungen des Industriebetriebes würden durch Lärm, Verkehr, Geruch, keimhaltigen Feinstaub und Ammoniak Anwohner, Besucher und die umliegenden Biotope, Alleen, Fahrradstrecken und das Schutzgebiet des Recknitztals betreffen. Im Frühjahr 2017 hatte der Investor geäußert, die Genehmigung möglicherweise zu verkaufen. Gegen das Vorhaben protestieren seit 8 Jahren Anwohner und eine Gruppe des BUND.

Bereits zu Planungsbeginn im Jahr 2011 hatte der Investor angekündigt, die Anlage schrittweise auf acht Stallanlagen mit je 40.000 Mastplätzen erweitern zu wollen. Die Masthähnchen sollen in den industriellen Ställen in 35 Tagen auf ein Endgewicht von 1,9 Kilogramm je Tier gemästet werden.

„Dabei sind bis zu 39 Kilogramm Hähnchen je Quadratmeter durch die Tierschutznutztierhaltungsverordnung zugelassen. Jedes Tier hat so weniger als eine A4 Seite Platz für seine Grundbedürfnisse. Der Boden ist zum Mastende nach 35 Tagen vollständig mit Tieren bedeckt. Angeborene Verhaltensweisen wie Strecken der Flügel, Scharren und Picken sind genauso unmöglich wie ungestörtes Ruhen. Die Betreiber berufen sich auf die Tierschutznutztierhaltungsverordnung, die jedoch nach unserer Auffassung gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Durch die enorme Enge, das schnelle Wachstum und die dauerhafte Bodenhaltung entstehen für die Tiere unzumutbare Leiden. Ein Umsteuern in der Tierhaltung ist dringend.“, sagt Corinna Cwielag vom BUND mit Blick auf die Zukunftskommission Landwirtschaft in Berlin.

Der BUND fordert wegen der erheblichen Umweltprobleme einen Stopp des Zubaus weiterer Massentierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern und beklagt auch große Tierschutzprobleme durch die industriellen Hähnchenmast. Im BUND setzen sich neun regionale BUND-Gruppen mit Massentierhaltungsanlagen für Hähnchen, Schweine und Rinder auseinander. Der BUND Landesverband hat gegen sechs weitere Genehmigungen für Massentierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern Klagen eingereicht, die trotz erheblicher Wirkungen auf Anwohner, Biotope, Grundwasser und gesetzliche Schutzgebiete genehmigt wurden. Mehrfach hat der BUND vor Gericht Recht bekommen.


Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, T. 0385 521339-12 oder 0178 5654700

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