BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

BUND klagt gegen Doppel-Hähnchenfabrik bei Wardow am Recknitztal

12. April 2017

Weil für die geplante Hähnchenmastanlage Wardow mit 79.800 Tierplätzen pro Mastdurchgang sowohl die vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung als auch die Öffentlichkeitsbeteiligung umgangen wurden, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin eingelegt.

In der Anlage am Recknitztal sollen in bis zu 8 Durchgängen pro Jahr mehr als eine halbe Million Hähnchen gemästet werden. Der Investor hatte den Genehmigungsantrag der Massentierhaltungsanlage in zwei identische Anträge für zwei Anlagen zu je 39.900 Tierplätzen aufgeteilt und damit unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit umgangen. Die Genehmigung erging durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Rostock. Die beiden völlig gleichen Stallanlagen sollen auf einem gemeinsamen Flurstück zwischen den Dörfern Wardow und Kobrow bei Laage erreichtet werden.

Der Standort liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des EU-Schutzgebietes „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“. Die Wirkungen des Industriebetriebes würden durch Lärm, Verkehr, Geruch, keimhaltigen Feinstaub und Ammoniak Anwohner, Besucher und die umliegenden Biotope, Alleen, Fahrradstrecken und das Schutzgebiet des Recknitztals betreffen. Bereits zu Planungsbeginn im Jahr 2011 hatte der Investor angekündigt, die Anlage schrittweise auf acht Stallanlagen mit je 40.000 Mastplätzen erweitern zu wollen. Im Frühjahr 2017 hatte der Investor geäußert, die Genehmigung möglicherweise zu verkaufen. Gegen das Vorhaben protestieren seit 6 Jahren Anwohner und eine Gruppe des BUND.

„Der BUND hat die Umweltwirkungen und die Gesellschafterstruktur für die künstliche Teilung des Genehmigungsantrages untersucht und durch Experten prüfen lassen. Die Ergebnisse wurden der Genehmigungsbehörde zur Verfügung gestellt und die Behörde wurde mehrfach auf die Widersprüche hingewiesen. In der Genehmigung sind unsere Hinweise jedoch nicht berücksichtigt worden.“ sagt Corinna Cwielag vom BUND-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern. Der BUND hat nun um Klärung durch das Verwaltungsgericht Schwerin gebeten.

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, T. 0385V 521339-12 oder 0178 5654700 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb