BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Demonstrationsschild "Es reicht - Tierfabriken stoppen"

Broilermastanlage Wattmannshagen

In der geplanten Broilermastanlage wären pro Jahr rund 1,5 Millionen Masthühner gemästet worden. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Genehmigung aufgehoben und eine Revision nicht zugelassen. Dagegen wurde durch den Investor beim Oberverwaltungsgericht Greifswald jedoch ein Antrag auf Zulassung der Revision gestellt. Damit ist der Streit noch immer nicht beendet.

Hintergrund

Aufhebung der Genehmigung durch Klage des BUND 

Die Massentierhaltungsanlage Wattmannshagen ist eine von mehr als 40 geplanten industriellen Tierhaltungsanlagen, die zusätzlich zu den rund 400 bestehenden Intensiv-Geflügelanlagen mit bis zu 900.000 Tieren in Mecklenburg-Vorpommern errichtet werden sollen. Der Bau der Broilermastanlage in Wattmannshagen bei Teterow hätte zur Folge gehabt, dass pro Jahr rund 1,5 Millionen Masthühner in acht Mastdurchgängen zu je 200.000 Tieren an einem Ort gehalten werden. Trotz vieler Einwände und zahlreicher Fachstellungnahmen hatte die das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Rostock (StALU) im Jahr 2012 die Genehmigung für den Bau der Großanlage erteilt und auf Wunsch des Bauherrn sogar den sofortigen Baubeginn angeordnet.

Im gerichtlichen Eilverfahren wurde 2013 jedoch der Baubeginn verhindert und die Klage 2014 gewonnen. Das Gericht verfügte, dass der Antragsteller und Investor eine ausführliche FFH-Verträglichkeitsprüfung nach Europäischem Naturschutzrecht anfertigen lassen musste. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde die Riesenstallanlage durch die Genehmigungsbehörde für verträglich erklärt und der Widerspruch des BUND abgewiesen. Dies ist nach Prüfung des BUND nicht haltbar. Der BUND hatte am 15. Januar 2016 erfolgreich gegen die Genehmigung geklagt: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Genehmigung am 20. Dezember 2017 aufgehoben. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin vom Dezember 2017 wurde durch den Investor und die Behörde Berufung beantragt.

Fatale Auswirkungen für nahe Wohnbebauung und Umwelt

Die Industrieanlage hätte erhebliche Auswirkungen auf geschützte Biotope, wie einen Waldkomplex, der nur 80 m entfernt liegt und ein europarechtlich geschützter See in nur 600 m Entfernung. Für die Anwohner*innen können zudem erhebliche Geruchsbelastungen entstehen, die mit gefährlichen Bioaerosolen verbunden sind. Das hat auch das Gericht anerkannt. Über die Abluft der Stallanlage würden fast zehn Tonnen Ammoniak im Gemisch mit Bioaerolsolen und Feinstaub pro Jahr freigesetzt werden, was die Richtwerte für Geruchsbelastungen deutlich überschreitet. Die Planung ist in nur 750 m Abstand zu Wohnbauten, darunter ein Altenpflegeheim, vorgesehen. Tier- und Betriebstransporte würden direkt durch die Dorfstraße führen. Zudem bestehen Belastungen für das Grundwasser durch die nachweislich überbelasteten Böden. Auch ein fehlendes Brandschutzkonzept steht im Fokus der Kritik. Der BUND hatte auch die Tierschutzwidrigkeit der Hähnchenmast mit einer genehmigten Besatzdichte von mehr als 24 Hühnern pro Quadratmeter geltend gemacht, denn in der Anlage sollten je 50.000 Masthühner gleichzeitig in vier Ställen gehalten werden.

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