BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Verhandlung BUND-Klage gegen Megastallanalge

12. Dezember 2017 | Massentierhaltung, Tierschutz

Gerichtliche Auseinandersetzung um Massentierhaltung. Am 20.Dezember wird die Klage der BI/BUND-Gruppe Wattmannshagen vor dem Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt.

Am 20.Dezember 2017 wird die Klage der BI/BUND-Gruppe Wattmannshagen vor dem Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt. Die öffentliche Verhandlung beginnt um 09:15 Uhr im Verwaltungsgericht in der Wismarsche Straße 323 a. Der BUND-Landesverband sowie die betroffenen Anwohner und die BUND-Gruppe Wattmannshagen werden der Verhandlung teilnehmen. Die Themen der Klage betreffen grundsätzlich alle anderen Auseinandersetzungen mit industriellen Massentierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit. Der BUND setzt sich gemeinsam mit den Anwohnern seit 2011 mit der Planung dieser Megastallanlage für 200.000 Masthähnchen je Durchgang auseinander. Erhebliche Umweltwirkungen von Geruchsbelastungen in der Ortschaft Wattmannshagen, die deutlich über den Grenzwerten liegen, bis hin zum Absterben des nahegelegenen Erholungswaldes „Kahles Buch“ und Schäden für das FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern“ wurden moniert. 

Zum Hintergrund der Klage des BUND gegen die geplante Hähnchenmastanlage Wattmannshagen:

Der BUND setzt sich gemeinsam mit den Anwohnern seit 2011 mit der Planung dieser Megastallanlage für 200.000 Masthähnchen je Durchgang auseinander. Erhebliche Umweltwirkungen von Geruchsbelastungen in der Ortschaft Wattmannshagen, die deutlich über den Grenzwerten liegen, bis hin zum Absterben des nahegelegenen Erholungswaldes „Kahles Buch“ und Schäden für das FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern“ wurden moniert. Sogar die Landesforst warnte davor, dass durch die enormen Mengen an Schadstoffen Schäden am Wald und am Grundwasser zu erwarten sind.

Im gerichtlichen Eilverfahren wurde 2013 der Baubeginn verhindert und 2014 die Klage im Eilverfahren gewonnen. Das Gericht verfügte, dass der Antragsteller und Investor eine ausführliche Umweltprüfung (FFH-Prüfung) nach Europäischem Naturschutzrecht anfertigen lassen musste. Im Ergebnis der Umweltprüfung wurde die Riesenstallanlage durch die Genehmigungsbehörde für verträglich erklärt und der Widerspruch des BUND abgewiesen. Dies ist nach Prüfung des BUND nicht haltbar. Die vom BUND daraufhin eingereichte Klage im Hauptsacheverfahren wird nun am 20.Dezember 2017 in Schwerin verhandelt.

Fragen zu weiteren Hintergründen und Rückfragen beantworten wir gerne unter: corinna.cwielag(at)bund.net oder T.0385 52133912, Ansprechpartner: Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin BUND Mecklenburg-Vorpommern.

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