BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

„Wer Tiere quält wird nicht gewählt“ - Obergrenzen statt Megaställe

14. April 2016

Bestandsobergrenzen statt Megaställe fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Bürgerinitiativen des Landesnetzwerkes „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ heute vor der Agrarministerkonferenz in Göhren-Lebbin in Mecklenburg-Vorpommern. Auf der Tagesordnung der Agrarministerkonferenz steht unter anderem der „Tierschutz in der Nutztierhaltung“. Der BUND übergibt der Agrarministerkonferenz einen Forderungskatalog für mehr Tierschutz und gegen die zunehmende Industrialisierung der deutschen Landwirtschaft.

Auf einer gemeinsamen Protestaktion mit dem Tierschutzbund entrollt der BUND ein Banner mit dem Text „Wer Tiere quält wird nicht gewählt“.

BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag: „Der Ausbau der Massentierhaltung gefährdet die Demokratie in den Dörfern, weil die Gesetze es zulassen, dass Entscheidungen und Entwicklungspläne der Gemeinden ersetzt oder übergangen werden können. Je größer Massentierhaltungsanlagen sind, desto gravierender sind die Umweltwirkungen.

Wir fordern deshalb zum Schutz der Umwelt die Einführung von Obergrenzen für Tierhaltungsanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und da liegen sie bei maximal 1.500 Schweinen in einem Betrieb und nicht 28.000 wie in Medow bei Anklam geplant oder maximal 30.000 Hähnchen statt 200.000 wie in Wattmannshagen bei Güstrow geplant!“

Von den Agrarministern fordert der BUND auch einen konsequenten Trinkwasserschutz durch den Ausschluss von Megaställen und die Förderung Ökologischer Landwirtschaft in den Trinkwasserschutzgebieten durchzusetzen. Für das Pflanzengift Glyphosat dürfe es keine Zulassungsverlängerung geben, forderte der BUND. Nach wie vor sei ungeklärt, woher die hohe Belastung der deutschen Bevölkerung mit Glyphosat komme. Umfangreiche Urin-Tests hätten  gezeigt, dass bundesweit ein Großteil der Menschen dauerhaft Glyphosat ausgesetzt ist.

Zum Schutz der Nutztiere forderte der BUND, nur noch tierfreundliche Größen für Stallanlagen mit Einstreu und Auslauf zu fördern. „Dafür gibt es bereits sinnvolle und erprobte Obergrenzen und die liegen bei maximal 950 Schweinen oder 16.000 Masthähnchen pro Betrieb nach dem NEULAND-Programm.“ sagt Corinna Cwielag vom BUND. „Wir fordern konsequenten Tierschutz in der Nutztierhaltung durch Änderung der bundesweiten Förderrichtlinien im GAK-Rahmenplan. Der Kastenstand, in den Sauen immer noch monatelang gesperrt werden dürfen, darf nicht länger gefördert werden. Angesichts der Vielzahl behördlich dokumentierter Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht in Megaställen wie bei der Straathof-Holding in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, muss ein bundesweit geltendes Tierschutzklagerecht eingeführt werden!“

Für Rückfragen und vor Ort: Corinna Cwielag, BUND, T: 0178 5654700.

 

Forderungskatalog AMK Göhren -Lebbin 2016

1. Einführung von Bestandesobergrenzen für die Tierhaltung!

a) umweltschonende Bestandesobergrenzen nach 4. BImSchV, Anlage 1, Nr7.1

–    1500 Tierplätze Schweinemast

–    560 Tierplätze Sauenhaltung

–    600 Tierplätze Rinderhaltung

–    15.000 Tierplätze Legehennen

–    30.000 Tierplätze Masthähnchen

–    15.000 Tierplätze Putenhaltung

 b) tierfreundliche Bestandesobergrenzen mit Einstreu und Auslauf

nach NEULAND-Kriterien

–    950 Tierplätze Schweinemast

–    150 Tierplätze Sauenhaltung

–    600 Tierplätze Rinderhaltung

–    10.000 Tierplätze Legehennen

–    16.000 Tierplätze Masthähnchen

–    2.000 Tierplätze Putenhaltung

2. Verpflichtung und Förderung Einstreuhaltung und Auslauf / Weidegang

Für 400.000 Masthähnchen oder 10.500 Sauen ist keine Auslaufhaltung möglich!

Für 3000 Milchkühe ist keine Weidegang möglich!

Das geht nur in deutlich kleineren Beständen!

Die Beweidung von Grünland erhält artenreiche Wiesen und Grünland!

Schluss mit der Verbraucherirreführung von Milchkühen auf der Weide und Schweinen im Stroh!

3. Konsequenter Trinkwasserschutz!

Ausschluß industrieller Tierhaltungsanlagen in empfindlichen Gebieten und Landschaften über die Raumordnung

Die Größe von Tierhaltungsanlagen hat nachweislichen Zusammenhang mit Umweltwirkungen!

In Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten Trinkwasserschutz, Wasserschutzgebieten sowie Trinkwasserschutzzonen und Trinkwassersicherungsgebiete sind keine weiteren industrielle Tierhaltungsanlagen zu errichten. Wir fordern dieses über die Raumordnungsprogramme der Länder und die Raumordnungsverordnung des Bundes zu regeln!

Mehr Ökolandbau in Wasserschutzgebieten! Setzen Sie sich für den Abbau bürokratischer Hürden der EU-ein! - Schluß mit den Prämienkürzungen in Wasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten und NATURA 2000- Gebieten in NSG

4. Respekt vor Entscheidungen und Planungen der Gemeinden!

Respekt vor den Entscheidungen der Gemeinde, kein Ersetzen des Einvernehmens durch Immissionsschutzbehörden!

In Tourismusentwicklungs- und Tourismusschwerpunkträumen sind keine weiteren industrielle Tierhaltungsanlagen zu errichten. Wir fordern dieses über die Raumordnungsprogramme der Länder und die Raumordnungsverordnung des Bundes zu regeln! 

5. Bundesweiter Aktionsplan ökologische Landwirtschaft für Ausweitung der Tierhaltung nach Kriterien des ökologischen Landbaus!

Wir fordern eine bundesweite Förderkampagne für Produkte aus ökologischer Tierhaltung!

Ziele der Förderkampagne sollen die Ausweitung der ökologischen Tierhaltung, eine Förderung des Verbraucherwissens und eine Absatzförderung für Produkte aus ökologischer Tierhaltung sein! Zum Beispiel durch die Einführung von Bio-Essen in Kindergärten und Schulen, wie das in Dänemark (Kopenhagen) der Fall ist!

6. Folgenminderung im Bestand

Es stinkt zum Himmel und im ganzen Dörfern!

Für Industrieanlagen zur Tierhaltung ab Bestandsgrößen gemäß der 4.BImSCHV, Anhang 1, Nr. 7.1 müssen Luftfilteranlagen für Geruch, Feinstaub, Bioaerosole eingeführt werden!

7. Einführung eines bundesweiten Klagerechtes für den Tierschutz!

Über 100 behördlich dokumentierte Verstöße gegen Tierschutzrecht allein in der drei Schweinefabriken der Straathofholding in Mecklenburg-Vorpommern!

Um Tierschutz wirkungsvoll durchzusetzen, muss bundesweit ein Klagerecht für den Tierschutz eingeräumt werden. Dies ist bereits in sieben Bundesländern der Fall.

8. Schluß mit dem Kastenstand! Ausschluß der Förderung tierquälerischer Haltungsmethoden über Bundesmittel!

Wir fordern eine Änderung der Auflagen für die Bundesmittel zur Förderung der Landwirtschaft! Änderung der GAK-Rahmenpläne zum Ausschluß der Förderung tierquälerischer Haltungsmethoden wie z.B. des Kastenstandes für Sauen!

Einführung von Bestandesobergrenzen für die Förderung Tierhaltungsanlagen!

9. Keine Förderung mehr für Agrarindustrie!

Kein Notfond zur Stützung von Weltmarktpreisen!

Keine Krisenförderung für weltmarktorientierte Betriebe mit übergroßen Tierbeständen (ab Grenze 4. BImSchV, Anlage 1, Nr7.1 = 1.500 Schweine, 600 Rinder!).

Der Notfond von 20 Millionen Euro Steuergeld darf nicht die selbstgemachte Fehlentwicklung durch den ständigen Ausbau von Megaställen und die Überproduktion von Milch für den Weltmarkt zu Schleuderpreisen ausgleichen. 

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