BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Pläne für Megastallanlage am 20.12. vor Gericht

19. Dezember 2017 | Massentierhaltung

BUND klagt wegen Verletzung von Naturschutz- und Wasserrecht, Gefährdung der Gesundheit von Anwohnern und Tierschutz / keinerlei Auflagen zur Minderung erteilt

Das Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt am Mittwoch, den 20.Dezember 2017 die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung einer  industriellen Hähnchenmastanlage in Wattmannshagen bei Teterow. Die Anlage für 200.000 Masthähnchen pro Durchgang soll in geringem Abstand zu Wohnbauten und einem Altenpflegeheim in der Gemeinde sowie in der Nähe geschützter Biotope gebaut werden.

In der Hähnchenmastanlage sollen etwa 1,5 Millionen Hähnchen pro Jahr auf engsten Raum gemästet werden. Über die Abluft der Stallanlage werden fast zehn Tonnen Ammoniak, im Gemisch mit Bioaerolsolen und Feinstaub pro Jahr freigesetzt. Die Richtwerte für Geruchsbelastungen von Anwohnern werden durch den Megastall deutlich überschritten. Tier- und Betriebstransporte führen direkt durch die Dorfstraße.

Durch Schadstoffe sind laut BUND geschützte Biotope wie Wald, Seen und das Grundwasser betroffen. Ein unmittelbar benachbarter Waldbiotopkomplex diente dem Dorf bisher als Erholungsgebiet. Die Wirkungen der Großanlage seien so gravierend, dass selbst im Genehmigungsbescheid mit Absterbeerscheinungen des nahen Waldgebietes und mit Nitrateinträgen in das Grundwasser gerechnet wird, teilte der BUND mit. Dennoch seien keinerlei Auflagen zur Minderung erteilt worden.

Für einen 600 Meter entfernten See, der Europäisches Naturschutzgebiet ist, musste auf Beschluss des Verwaltungsgerichtes Schwerin aus dem Jahr 2014 eine Verträglichkeitsuntersuchung nachgeholt werden. „Die vorgelegte Untersuchung für den See kommt nach unserer Einschätzung zu falschen Ergebnissen. Sie wurde mit so wenigen Daten angefertigt, dass sie keine zutreffende Beurteilung erlaubt. Damit gibt es keine nachgewiesene Verträglichkeit für die Industrieanlage.“ sagt Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND.

Die Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Rostock (STALU), hatte am 14.Mai 2012 trotz zahlreicher Einwände und Fachstellungnahmen die Genehmigung für den Bau der Großanlage erteilt und auf Wunsch des Bauherrn den sofortigen Baubeginn angeordnet. Der BUND legte Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte die aufschiebende Wirkung des Widerspruches am 30.01.2014 festgestellt. Die Klage wird nun in der Hauptsache verhandelt.

Der Bau der Mastanlage verstößt nach Ansicht des BUND gegen diverse Rechtsvorschriften. Die Prognose für die Ammoniakausbreitung sei fehlerhaft berechnet worden. Ein Brandschutzkonzept für die mit Stroh eingestreute Anlage wurde nicht vorgelegt. Die Mastanlage würde zudem in fahrlässiger Nähe zu bereits bestehenden Geflügelanlagen im Dorf errichtet.

In der neuen Anlage sollen je 50.000 Masthühner gleichzeitig in vier Ställen gehalten werden. Die vom StALU genehmigte Höchstgrenze für den Tierbesatz erlaube bis zu 24 Masthühner pro Quadratmeter zu halten. Die vom Tierschutzgesetz geforderten Grundbedürfnisse der Hühner wie Sandbaden, ungestörtes Ruhen, Schlafen auf Sitzstangen, Scharren und Strecken der Flügel seien damit nicht mehr möglich, moniert der BUND. In der Enge erleiden Masthühner oft an Herz-Kreislaufversagen, bekommen Brustblasen durch abnormes Liegen und deformierte Gliedmaßen. Grund dafür sind auch die unnatürlich schnellen Gewichtszunahmen, der Masthuhnzuchtlinien, bei denen das Knochenwachstum nicht Schritt halten kann.

Die geplante Massentierhaltungsanlage Wattmannshagen ist eine von mehr als 40 neuen Intensivanlagen, die zusätzlich zu den rund 400 bestehenden Intensiv-Geflügelanlagen mit bis zu 900.000 Tieren in Mecklenburg-Vorpommern errichtet werden soll.

Der BUND hat gemeinsam mit Bürgerinitiativen und dem Tierschutzbund gegen fünf Planungen  von Massentierhaltungsanlagen Rechtsmittel eingelegt.

In Mecklenburg-Vorpommern findet nach Einschätzung des BUND weiterhin eine Industrialisierung und Konzentration in der Tierhaltung statt.

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND Landesgeschäftsführerin, T. 0385 521339-12 oder 0178 5654700 (am 20.12.2017 ab 9:00 Uhr in der Verhandlung)

Hinweis:

Die öffentliche Verhandlung der Klage des BUND gegen das StALU Rostock beginnt am 20.12.2017 um 09:15 Uhr im Verwaltungsgericht Schwerin in der Wismarsche Straße 323 a.

 

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