BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Ereignisprotokollierung  

JetskiDoku - Der Run auf die Schweriner Schutzgebiete

Mit dem am 27.01.2011 von den schunkmedien auf dem Videoportal YouTube veröffentlichte Werbevideo des aus Crivitz stammenden Rallyefahrers Armin Kremer, begann unserer Meinung nach der offizielle Run der Speed-Fanatiker auf die Landschafts- und EU-Vogelschutzgebiete der Schweriner Seen. Bis heute ist nicht bekannt, ob die im Video selbst dargestellte Ordnungswidrigkeit geahndet wurde.

Weder ist das typische Figurenfahren noch das Fahren über 25 km/h der Jetski (Wassermotorräder) auf den Schweriner Seen gestattet.
Laut Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist lediglich die Geradeausfahrt von A nach B unter Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit zulässig.
Die Wassermotorräder-Verordnung läßt eine Befahrung von Wasserskistrecken durch Jetski zu, hier aber nur als ziehendes Fahrzeug für einen Wasserskiläufer, wobei das Zugfahrzeug zur Sicherung des Wasserskiläufers mit zwei Personen besetzt sein muß. Dies gilt im Gebiet der Schweriner Seen für die Wasserskistrecken im Ziegelaußensee und im Schweriner Außensee vor Retgendorf.

JetskiDoku - Die BUND-Gruppe Schwerin
Die BUND-Gruppe des Landesverbandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern wendet sich seit September 2013 gegen die illegalen und ordnungswidrigen Fahrereignisse in den Vogelschutzgebieten der Schweriner Seen.
Seitdem konnten wir die Werbeveranstaltungen für eine nicht praktizierbare Fun-Sportart aus dem Festprogramm der Altstattfeste verbannen und die Wasserschutzpolizei für die Zunahme der ordnungswidrigen Fahrereignisse sensibilisieren.

JetskiDoku - Der Run geht unvermindert weiter

Der Run auf die Seen geht unvermindert weiter und wir müssen eine weitere Gilde der Speed-Fanatiker registrieren: Powerboote. Einheimische und Gäste warten mit hochmotorisierten Sportbooten über 100 PS auf, um ihren Adrenalinkick auf den Schweriner Gewässern auszuleben. Gegen die geltenden Befahrensregelungen auf Binnenwasserstraßen, gegen das Störungsverbot in den Landschafts- und EU-Vogelschutzgebieten, gegen das Rücksichtsgebot gegenüber anderen Wassernutzern und Erholungssuchenden in Bootshaus- und Kleingartenanlagen.

Gegen das Rücksichtsgebot gegenüber den Menschen in den seenahen Wohnsiedlungen.
Gegen das Rücksichtsgebot gegenüber den auf Genesung hoffenden Menschen in den seenahen Reha-, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen sowie den sich in Seenähe befindlichen medizinischen Einrichtungen.

JetskiDoku - Ein Toter ist nicht genug?
Am 14.05.2015 (Herrentag), kam es im Seegebiet zwischen Bad Kleinen und der Insel Lieps zu einem folgenschweren Sportbootsunfall mit einem hochmotorisierten Motorboot (250 PS). Unter Alkoholeinfluß (0,5 Promille Atemalkohol) steuerte ein Bootsführer sein Boot mit ca. 70 km/h, gut 45 km/h über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, über die eigene Bugwelle.

Alle 5 Besatzungsmitglieder wurden über Bord geschleudert. Das Boot fuhr, wie im Video zu sehen, in einem Rundkurs weiter und durchquerte dabei die Gruppe der Verunglückten. Dabei erlitt ein 69-Jähriger lebensgefährliche Kopfverletzungen, an denen er im Krankenhaus verstarb. Zwei der Verunglückten wurden leicht verletzt.

In der Berichterstattung des Nordmagazins vom 15.05.2015, 19:30 Uhr, wird kein Wort über ordnungswidriges Fahrverhalten, kein Wort über Gefährdung anderer Seenutzer, kein Wort über massive Störungen im Landschafts- und EU-Vogelschutzgebiet verloren. Man hat bewußt vermieden, dem Image der Motorsportboot-Lobby Schaden zuzufügen. Damit wurde aus einer Ordnungswidrigkeit ein Herrentags-Kavaliersdelikt mit unglücklichem Ausgang. Der Moderator vom Nordmagazin, Herr Christoph Kümmritz, vermutete, daß der Eigner das neu erworbene Boot wahrscheinlich zum ersten Mal in der Saison so richtig ausfahren wollte. Der Schweriner See scheint dazu das geeignete gesetzesfreie Revier zu sein.

Herr Peter Schröder vom DLRG konnte sich ebenfalls kein Wort über die fahrlässig überhöhte Geschwindigkeit abringen, er betonte, daß man sich doch bei einem solch teurem Boot auch ein paar Schwimmwesten leisten könnte, um letztendlich eine bessere Überlebenschance bei derartigen Ordnungswidrigkeiten zu haben.

Nach diesen grotesken Kommentaren scheint das Rasen mit hochmotorisierten Motorsportbooten auf den Schweriner Seen legitim, Hauptsache man fährt beim ersten High-Speed nicht gleich über die eigene Bugwelle und hat preiswerte Schwimmwesten dabei.

Einen ersten Toten nach einer ordnungswidrigen verantwortungslosen High-Speed-Fahrt hat man der Schweriner Öffentlichkeit bereits präsentiert, einen weiteren wollen wir mit unserer Aktion JetskiDoku möglichst verhindern. Es ist kaum auszudenken, wenn ein Badegast von einem Jetski mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h und höher überfahren würde. Zudem wäre die Verschlechterung des Images der Schweriner Seenlandschaft durch derartige Unfälle sicher nicht im Sinne der lokalen Erholungs- und Tourismus-branche.

Nicht zuletzt will die BUND-Gruppe Schwerin mit dieser Aktion einen Beitrag zur Durchsetzung des Naturschutzes in den NATURA 2000-Gebieten der Schweriner Seen leisten.

JetskiDoku - Die Maßnahmen

Wir dokumentieren tagaktuell Ordnungswidrigkeiten, die auf Egoismus und grober Fahrlässigkeit beruhen. Gleichzeitig informiert der Beobachter die Wasserschutzpolizei.

Am Saisonende 2015 soll die zusammengefasste Dokumentation an die zuständigen Behörden mit einem Protestschreiben übergeben werden.

Wir werden mit der Dokumentation unsere Forderung nach einem generellen Fahrverbot für Wassermotorräder in den Landschafts- und EU-Vogelschutzgebieten unterstreichen. Zudem möchten wir erwirken, daß in Bad Kleinen in der Sommersaison ein Boot der Wasserschutzpolizei stationiert wird, um die Raserei und die damit verbundenen Störungen in den Vogelschutzgebieten des Außensees einzudämmen.

Wir fordern die ersatzlose Schließung der Wasserskistrecke auf dem Ziegelaußensee. Unserer Meinung nach kann durch die mittlerweile zu kleine Dimensionierung des Seegebietes und die zunehmende Motorisierung der Boote nicht mehr für die Sicherheit der Wassernutzer garantiert werden. Zudem werden durch die Fahraktivitäten die umliegenden Naherholungs- und Wohngebiete massiv verlärmt. Im Weiteren kommt es zu stetigen Störungen der unmittelbar angrenzenden Lebensräume zu schützender Wasservogelarten während Aufzucht, Mauser und Rast.

JetskiDoku - Öffentliche Beteiligung

An unserer Doku können sich alle genervten Bürger Schwerins, sowie Gäste und Urlauber beteiligen. Es werden Ordnungswidrigkeiten sowohl von Jetski- als auch von Powerbooten auf den in Frage kommenden Schweriner Seen dokumentiert, d.h. für den Schweriner Innen- und Außensee, Ziegelinnen- und Außensee und den Heidensee. Für all diese Seen gilt nach  Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Wir dokumentieren Ereignisse der deutlich sichtbaren Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Zudem interessieren uns Ereignisse mit gravierender Verlärmung der betroffenen Seegebiete. Dies gilt für beide Bootstypen. Für die Jetski-Gilde interessiert uns zusätzlich das ordnungswidrige Kurvenfahren.

JetskiDoku - Die Meldung
Eine Ereignismeldung besteht aus Datum, Uhrzeit und kurzer Ereignisbeschreibung.
Nur diese Ereignisdaten veröffentlichen wir in unserer JetskiDoku.
Keine Personen-Daten, keine Kennzeichen-Daten!
Die Meldung eines Ereignisses  durch die Mitglieder und andere Bürger kann auf dem Postweg, durch Mail oder per Anruf in der Landesgeschäftsstelle des BUND-Landes-verbandes erfolgen. Die Information der Wasserschutzpolizei sollte immer parallel erfolgen.

JetskiDoku - Der DatenschutzDie BUND-Gruppe Schwerin weist ausdrücklich darauf hin, daß bei der Veröffentlichung der Dokumentation im Internet weder Daten der meldenden Personen, noch Daten über gemeldete Personen und Fahrzeuge abgebildet werden. Es werden auf der Internetseite der BUND-Gruppe einige Beispielvideos veröffentlicht. Rückschlüsse auf beteiligte Personen lassen sich daraus nicht ziehen. Alle erfassten Fotos und Videos bleiben zur Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte eventuell betroffener Personen unter Verschluß. Der BUND-Gruppe geht es ausschließlich um die Statistik der Ereignisse, nicht um die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. 

 

JetskiDoku - Meldung an:
Postanschrift:    BUND-Gruppe Schwerin, Wismarsche Straße 152, 19053 Schwerin
Telefon:            0385/5213390
E-Mail:              bund.schwerin(at)bund.net

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