BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Schweriner und Seenanlieger im Umland fordern Verbot für Jet-Ski auf dem Schweriner See

BUND übergab 470 Unterschriften am 23. April 2018  

Viele Bürger rund um die Schweriner Seen sind gegen die Prüfung einer Jet-Skistrecke durch die Stadt Schwerin und fordern ein Verbot der lärmenden Wasserfahrzeuge auf den Seen. Der BUND Schwerin (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) übergibt am kommenden Montag vor der Stadtvertretersitzung über 400 Unterschriften der aktuellen Unterschriftensammlung aus Schwerin, Lübsdorf, Retgendorf, Cambs, Leezen, Seehof und Willigrad an Stadtpräsident Stephan Nolte. Der Stadtpräsident wird aufgefordert, den Prüfauftrag der Stadtvertretersitzung an die Stadtverwaltung zur Einrichtung einer Jet-Ski-Strecke zurück zu rufen und sich für ein Verbot einzusetzen. Die Stadtverwaltung Schwerin hatte nach einem Beschluss im November 2017 Umlandgemeinden angeschrieben, ob sie sich die Einrichtung einer Jet-Ski-Strecke vorstellen könnten.

In der Bürgerfragestunde wird zudem Auskunft verlangt, was bisher zum Teil 1 und 2 des Beschlusses vom November getan wurde, nämlich die zahlreichen Verstöße durch Geschwindigkeitsübertretungen und Kurvenfahrten zu unterbinden und die Wasserschutzpolizei dabei verstärkt einzubeziehen.

Hintergrund

Am 20. 11. 2017 fasste die Stadtvertretung Schwerin einen Beschluss über das „häufig zu beobachtende verbotswidrige Befahren der Schweriner Seen mit sog. Jet-Skis“. Der Oberbürgermeister der Stadt Schwerin wurde damit beauftragt, „darauf hinzuwirken, dass die unerlaubte Benutzung durch Jet-Skis unterbleibt.“ Als Begründung wird angeführt, dass „viele Schweriner und auch Wassersportler das Befahren der Schweriner Gewässer als Lärmbelästigung und zudem als Bedrohung von Natur- und Umwelt empfinden.“ Dazu solle “die Wasserschutzpolizei durch entsprechende polizeiliche Handlungen aktiv werden und sowohl repressiv als auch präventiv einwirken“. An die ersten beiden Punkte, die jeweils von einer überwältigenden Mehrheit angenommen wurde, fügte die Antragstellerin Fraktion der Unabhängigen Bürger einen Punkt 3 an, der den Oberbürgermeister beauftragt, „zu prüfen, ob und ggf. wo unter -beachtung des Natur und Umweltschutzes eine Möglichkeit für das Befahren mit Jet-Skis geschaffen werden kann.“ Jet-Skis sind bislang auf allen natürlichen Binnenseen in Deutschland verboten. Auf Seen mit Kanalzugang, wie beim Schweriner See der Störkanal, dürfen Jet-Ski überhaupt nur deshalb einfahren, weil hier die Binnenschifffahrtsstraßenordnung gilt. In Ufernähe sind danach jedoch nur Fahrten mit 9 km/h erlaubt, sonst nur bis 25 km/h in Geradeausfahrt. Auch auf den ausgewiesenen Wasserskistrecken dürfen Jet-Skis nur als Zugfahrzeug für Wasserski eingesetzt werden. Die üblichen Kurvenfahrten mit sind nicht erlaubt. Über diese Vorschriften haben sich Jet-Skifahrer auf den Schweriner Seen bisher hundertfach hinweg gesetzt. Der BUND Schwerin dokumentierte über 500 Verstöße. Die Wasserschutzpolizei Schwerin ahndete um die 40 Verstöße und gibt an, mit einer weiteren Ausweitung der Kontrolle überfordert zu sein. Die Ausweisung einer Jet-Ski-Strecke würde die Probleme deshalb überhaupt nicht „entspannen“, sondern erst recht verschärfen.

Jet-Skis verlärmen seit einigen Jahren die einmalige Naturlandschaft der Schweriner Seen mit bis zu 300-PS-Motorstärke und gefährden durch illegale und ordnungswidrige Hochgeschwindigkeitsfahrten von 80-100 km/h andere Erholungssuchende oder Sporttreibende. Zudem gefährden sie die Lebensräume der ansässigen Wasservögel, zerstören durch Fahraktivitäten in der Vogelbrutzeit deren Nester und tragen zur Verschlechterung der Umwelt durch Emission von Auspuffgasen und Schmierstoffen bei.

JetskiDoku - Das Konzept

Traurige Bilanz für den Schutz von Mensch und Natur


16.03.2017 +++ Traurige Bilanz +++ 1561 Störereignisse in den Vogelschutzgebieten der Schweriner Seen in 2016 +++ Naherholungsgebiete verlärmen +++ Schutzgebiete werden zu Rennstrecken +++ Jetski zu Geschossen +++


Kurven - Typische Fahrbewegungen von Jetski - auf Binnenwasserstraßen verboten.

Lärm - Motorengeräusche hochmotorisierter Wasserfahrzeuge.

Speed -  Fahrbewegungen deutlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Wie man den ausgewerteten Daten der BUND-Gruppe Schwerin über Störereignisse, verursacht durch überhöhte Geschwindigkeit auf Schweriner Gewässern im Zeitraum 2014 bis 2017 entnehmen kann, sind die Störungen in den Schutzgebieten rasant angestiegen. Bei den Jetski-Fahrereignissen deutlich über den zulässigen 25 km/h ist die Häufigkeit um über das 20-fache von 12 Ereignissen in 2014 auf 246 Ereignisse im Jahr 2016 gestiegen. Schließt man die Ereignisse von Motorbooten in die Betrachtung ein, so kam es in der Motorsportsaison 2016 zu insgesamt 1561 dokumentierten Störereignissen und damit zu mehr als der Verdopplung der Werte aus 2015. Der Anteil der durch Motorboote verursachten Störungen lag dabei fast fünf mal höher als der durch Jetski verursachten. Zu bemerken ist zudem, daß nur ein Bruchteil der befahrbaren Gewässer dokumentiert wurde.

In den Vogelschutzgebieten der Schweriner Seen, des Ziegelaußensees und auf dem von Biotopen umgebenen Heidensee wird nach wie vor rücksichtslos gerast, dies belegen die veröffentlichten Zahlen. Unzureichend ist der Einsatz eines Wasserschutzpolizeibootes für über 62 Quadratkilometer befahrbare Wasserflächen im Gebiet der Schweriner Seen.

Immer mehr übermotorisierte Freizeitboote sind neben hochmotorisierten Jetski an den Störungen in der laufenden Brutzeit der Wasservögel und der Erholungssaison für Anwohner und Gäste beteiligt.

 

Das rücksichtlose Verhalten gegenüber anderen Wassernutzer, Anrainern und der momentan mit der Brut beschäftigten Wasservogelarten nimmt stetig zu. Laut Reportage "Gefahr durch Jet-Ski-Rabauken" der NDR-Sendung Panorama 3 vom 16.08.2016, in der auf die Ordnungswidrigkeiten und die damit verbundenen Gefahren für Natur und Umwelt durch die zunehmende Jetski-Befahrung auf Schweriner Gewässern aufmerksam gemacht wurde, besteht auf Anfrage bei verantwortlichen Behörden kein Handlungsbedarf.

 

Auf Anfrage bei verantwortlichen Behörden:
Kein Handlungsbedarf!

 

Natur- und Kulturschätze am Schweriner Schloss retten!

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