BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Energie sparen

Energieeinsparung und Energieeffizienz müssen oberste Priorität haben.

Positionen

Es ist die klare Definition von Energieeinsparzielen erforderlich, dabei ist eine Reduzierung des Energieverbrauchs im Land von derzeit knapp 40 Mrd kWh auf maximal die Hälfte des bisherigen Verbrauchs notwendig und möglich, z.B.:

  • bis 2020 auf 35 Mrd kWh
  • bis 2030 auf 30 Mrd kWh
  • bis 2040 auf 25 Mrd kWh
  • bis 2050 auf 20 Mrd kWh

Selbst die Bundesregierung geht von einer Halbierung des Primärenergiebedarfs bis 2050 aus.

Die Energiesparziele sind mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen für die einzelnen Bereiche:

  • Wärme
  • Verkehr
  • Strom

Die Maßnahmen sind nach Akteuren zu differenzieren, insbesondere:

  • Landesverwaltung
  • Kommunen
  • Haushalte
  • andere Kleinverbraucher
  • Großverbraucher (branchenbezogen)

Voraussetzung für viele Maßnahmen sind statistische Datengrundlagen, die zeitnah zur Verfügung stehen, um eine sinnvolle Steuerung und Weiterentwicklung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Eine vom Land finanzierte und damit wirtschaftlich unabhängige Energieagentur ist auch für MV unverzichtbar. Als zentraler Motor zur Initiierung und Durchführung von Kampagnen und Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung haben sich Landesenergieagenturen bewährt. Vorbild für MV können insbesondere die Energieagenturen in Sachsen und Bremen sein.

Neben einem umfassenden, landesweiten Beratungsangebot für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen sind diese auch selbst gefordert, Energieeinsparpotentiale zu ermitteln und zu nutzen. Das Land sollte hierzu Anreize schaffen, indem die Vergabe von Fördermitteln an entsprechende Voraussetzungen gebunden wird.

BUND-Forderungen

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1. Energieeinsparung im eigenen Zuständigkeitsbereich des Landes

Die Landesverwaltung und nachgeordnete Einrichtungen müssen bei der Einsparung von Energie eine Vorbildfunktion übernehmen. Unsere Vorschläge dazu sind u.a.:

  • Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 als zentrale Grundlage für eine energieeffiziente Verwaltung.
  • Festlegung von Regeln für den max. Energieverbrauch von Gebäuden bei Sanierungsmaßnahmen, z.B. 40 kWh/m²
  • Festlegung von Regeln für den max. Energieverbrauch von Neubauten, z.B. 15 kWh/m²
  • Einsatz moderner Mess- u. Regeltechnik (z.B. automatisch: Fenster auf - Heizung zu)
  • Festlegung von Regeln für den max. Energieverbrauch von Fahrzeugen, z.B. PKWs im Durchschnitt unter 110 g CO2/km und Kooperation mit CarSharing-Anbietern
  • Einführung von Fahrrädern und E-Bikes als Angebot in den Fuhrparks
  • Festlegung von Regeln zur klimafreundlichen Beschaffung, z.B. PCs, Kopierer, Drucker, Papier
  • Kampagnen zum energiesparenden Verhalten der Mitarbeiter 
2. Verkehr

Das Land verfügt über umfangreiche Zuständigkeiten im Verkehrsbereich  und muss diese für die Energiewende nutzen. Es ist zu erwarten, dass mit steigenden Energiepreisen der Bedarf an öffentlichen Verkehrsangeboten steigt. Entsprechend muss der Verkehrsbereich entwickelt werden, z.B.:

  • Ausbau statt Abbau von ÖPNV und SPNV
  • Bestellung von SPNV-Strecken durch das Land ist auszubauen, statt zu reduzieren
  • Finanzierung von landeseigenen, energieeffizienten Schienenfahrzeugen mit EU-Mitteln, um Kosten bei der Ausschreibung von SPNV-Leistungen zu sparen
  • Aufbau eines Bus- und Bahnnetzes auf Basis eines Integrierten Taktfahrplans mit optimierten Umsteigebeziehungen zwischen Bus und Bahn
  • Förderung von Investitionen in den Streckenausbau zur Optimierung des  Betriebs und zur Umsetzung eines Integrierten Taktfahrplans
  • Förderung von emissionsarmen Linienbussen, Bürgerbussen u.a. Alternativen
  • Verstärkter Einsatz für den Erhalt bzw. den Ausbau der Bahnanbindungen von MV im Fernverkehr
  • Einführung eines landesweiten Verkehrsverbundes
  • Verbesserung der Fahrrad-Infrastruktur für Touristen und Alltagsverkehr im ländlichen Bereich genauso wie in den Städten
  • Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe
  • Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 120 km/h
  • Förderung der Elektromobilität und des Einsatzes von effizienten Wärmepumpen, abgestimmt mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 
3. Planung und Bau

Deutlich stärker als bisher müssen sich Landesplanung, Bauleitplanung und Bauvorhaben künftig am Klimaschutz orientieren, z.B.:

  • Plausibilitätsprüfung der Unterlagen, die nach Energieeinsparverordnung (EnEV) vorzulegen sind. Bisher wird oft nur geprüft, ob die Unterlagen entsprechend der EnEV vorliegen, nicht ihre Richtigkeit.
  • Verankerung des Klimaschutzes in der Landesbauordnung
  • Ergänzung des Landesentwicklungsprogramms und der regionalen Raumentwicklungsprogramme um ein Klimakapitel, das die regionalen Potentiale der Erneuerbaren Energien, den Energiebedarf der Region und effiziente Versorgungskonzepte darstellt 
4. Information, Bildung und Beratung

Information ist eines der wichtigsten und kostengünstigsten Instrumente des Klimaschutzes für alle Zielgruppen, von Schülern und Verbrauchern bis zu Kommunen und Unternehmen, z.B.:

  • Ausbau der Umweltbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung allgemein
  • Angebote zu Themen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung im Besonderen.
  • Empfehlungen zur Berücksichtigung von Energieeinsparung und Klimaschutz bei Ausschreibungen, aufbauend auf ersten Aktivitäten des LUNG
  • Weiterbildungsangebote zu Energieeinsparung und Klimaschutz, vergleichbar den Angeboten der Landeslehrstätte im Naturschutzbereich
  • Unterstützung bei der Nutzung von KfW-Mitteln
  • Unterstützung bei der Nutzung von Förderprogrammen des Bundes und der EU
  • Unterstützung beim Aufbau und der Nutzung von Energie-Contracting-Modellen, z.B. durch Bereitstellung von Vertragsmustern
  • Unabhängiges Beratungsangebot, das Unternehmen, Kommunen und Private kompetent berät bzw. kompetente Berater und Planer vermittelt und damit sinnvolle Investitionen in Energieeinsparung und Erneuerbare Energien fördert
  • Ausbau des Beratungsangebots durch die Verbraucherzentralen 
  • Zertifizierung kompetenter Energieplaner und -berater (z.B. Architekten, Handwerker, Anbieter von Energiekonzepten) ergänzend zum Angebot der Energie-vor-Ort-Berater. 
5. Finanzielle Förderung der Energieeinsparung

  • Förderung/Anreizprogramme bei der Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 (zeitlich begrenzte Förderung der Einführung, z.B. über 3 Jahre, anschl. Voraussetzung für die Berücksichtigung bei öffentlichen Aufträgen)
  • Aufnahme von konkreten Anforderungen zur Energieeinsparung in alle geeigneten Förderrichtlinien, u.a. alle Investitionsförderungen.
  • Erhöhte Fördersätze (Bonuspunktesystem) für besonders anspruchsvolle Energiekonzepte.
  • Reduzierte Fördersätze oder Ausschluss der Förderung, wenn bestimmte energetische Standards unterschritten werden.
  • Förderung von Modellvorhaben und der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Plus-Energiehäuser, moderne Lüftungsanlagen u.a.
  • Kreditfonds für Energieeinsparmaßnahmen mit mind. 10 Mio EUR/Jahr 

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