Foto-Wettbewerb „Allee des Jahres“
Die Fotos bitte mit Stichwort "Allee des Jahres" an folgende Adresse senden:
E-Mail: alleen-mv@bund.net
Post: BUND Mecklenburg-Vorpommern e. V.; Wismarsche Str. 152; 19053 Schwerin.
Wettbewerbsbedingungen
- Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen, Institutionen, Vereine, Schulklassen aus dem gesamten Bundesgebiet. Lediglich professionelle Fotografen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch die Vermarktung ihrer Bilder bestreiten, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
- Pro Person/Institution dürfen maximal 4 Bilder eingereicht werden. Es können Farb- und Schwarz/Weiß-Fotos eingesandt werden, sowohl analog als auch digital. Nicht nur das Motiv, auch die Bildqualität ist entscheidend für das Siegerfoto (Digital mindestens 999 Pixel x 999 Pixel, Papierfotos bitte A4 auf Hochglanzpapier).
- Die Teilnahme hat innerhalb der im Fotowettbewerb genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang beim BUND.
- Die Fotos dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
- Die abgebildete Allee muss sich in Deutschland befinden.
- Die Fotos dürfen keine Reproduktionen (z.B. Bilder aus Büchern) sein.
Die Vorderseite darf keine Namensandeutung des Fotografen enthalten. - Die Nachbearbeitung der Bilder mit einem entsprechenden Programm (z.B. Adobe Photoshop oder Adobe Lightroom) ist erlaubt, solange der ursprüngliche Charakter des Motives erhalten bleibt. Nicht erlaubt sind Collagen.
Bitte versehen Sie Ihre Fotos unbedingt mit folgenden Angaben:
- Titel des Fotos
- Vorname und Name des Fotografen
- Adresse und E-Mail-Kontakt des Fotografen
- Ort der Fotografie
- Kurze Bildbeschreibung mit Angaben zur Allee (Baumart(en), Länge, geschätztes Alter)
- Wenn möglich, eine kleine persönliche Geschichte zu dieser Allee
Die Fotos bitte mit Stichwort: Allee des Jahres an folgende Adresse senden:
E-Mail: alleen-mv@bund.net
Post: BUND Mecklenburg-Vorpommern e. V.; Wismarsche Str. 152; 19053 Schwerin.
Gewinne
- Aus allen Einreichungen kürt eine Jury, bestehend aus Mitgliedern der Landesverbände des BUND und der Bundesgeschäftsstelle mit dem Gewinnerfoto die „Allee des Jahres“.
- Die Jury prämiert die ersten drei Plätze. Es kann außerdem einen Sonderpreis, bspw. für Alleen in Parkanlagen, geben. Die Entscheidung der Jury ist verbindlich.
- Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
- Die Gewinnenden werden vom BUND benachrichtigt und können auf Internetseiten des BUND und in den social Media (z.B. Facebook, Instagram) namentlich veröffentlicht werden. Die Gewinnenden und ihre Fotos werden auch in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich die Gewinnenden ausdrücklich einverstanden.
- Teilt eine gewinnende Person nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Absenden der Gewinn-Benachrichtigung eine gültige Post-Zustelladresse von sich mit oder wird ein versandter Gewinn von der Post zurückgesandt, z.B. wegen falscher/unvollständiger Anschrift oder Nichtabholung, verfällt der Gewinnanspruch.
- Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Das Einreichen entsprechender Bilder zieht den Ausschluss vom Fotowettbewerb nach sich.
- Alle Teilnehmende am Alleen-Fotowettbewerb werden über die Entscheidung der Jury informiert. Darüber hinaus werden die Teilnehmenden per E-Mail mit einem Alleerundbrief zweimal jährlich über politische Entscheidungen und Aktivitäten zum Alleenschutz informiert. Dieser Alleenrundbrief kann jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Bildrechte
- Alle Teilnehmenden räumen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) an den eingereichten Bildern zur Durchführung des Wettbewerbs, dessen Bewerbung sowie der Berichterstattung darüber vergütungsfrei die räumlich und zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, das Bild für die Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u. a. Print, Online, filmisch und Social Media Portale, wie z.B. Facebook oder E-Cards. Die Teilnehmende ist damit einverstanden, dass seine Fotos auch in einer Fotoausstellung gezeigt werden.
- Ein so verwendetes Bild wird vom BUND mit dem entsprechenden copyright wie folgt versehen: "Foto: Vorname Nachname".
- Die Teilnehmenden sichert zu, dass sie über die vorstehenden Rechte verfügen kann und dass das eingereichte Bild allein von ihm/ihr persönlich stammt und über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt wird, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei darin abgebildeten Personen, Werken, Kennzeichen oder sonstigen Gegenständen haben die Teilnehmenden die erforderlichen Zustimmungen von den Betroffenen eingeholt. Die Teilnehmenden können Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt die teilnehmende Person den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
Haftung
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bildern.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
Einsendeschluss ist in jedem Jahr der 16. September, 24 Uhr