BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Hühner in Massentierhaltung hinter Zaun

Forderung: Sicherstellung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung

Die aktuellen Haltungsbedingungen in der Massentierhaltung widersprechen den gesetzlichen Vorschriften des Tierschutzes. Die natürlichen Bedürfnisse der Tiere wie Wühlen, Scharren und Bewegung müssen respektiert werden. Eine Berücksichtigung des Tierschutzes in der Tierschutznutztierverordnung ist daher zwingend erforderlich.

Hintergrund

Vorgaben des Tierschutzgesetzes

Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes verlangt, dass Tierhalter*innen ihre Tiere entsprechend ihrer artgemäßen Bedürfnisse ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten müssen bei den Tierhalter*innen vorhanden sein. Die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung darf nicht so einschränkt werden, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Tierquälerei in Massentierhaltungsanlagen

In Massentierhaltungsanlagen wird jedoch eine große Anzahl von Tieren in nachweislich qualvollen Haltungssystemen gehalten. Schweine beispielsweise haben das artspezifische Grundbedürfnis zu wühlen und zu laufen sowie das Kauen von veränderbarer Nahrung, wie Stroh. Wie auch Hunde, möchten Schweine separat von ihren Liege- und Nahrungsplätzen abkoten. Sauen haben zudem einen starken Nestbautreib vor dem Abferkeln. Bei einer artgerechten Strohhaltung können sie sich ein „Nest“ bauen zum Abferkeln. Diese artgemäßen Triebe sind auch nach 9.000 Jahren Domestizierung und Zucht vorhanden, werden jedoch durch die konventionelle Schweinezucht in Deutschland enorm eingeschränkt bzw. unterdrückt. Sauen werden beispielweise mittels sog. „Ferkelschutzbügel“ in Abferkel-Kastenständen gehalten. Sie können sich darin bei der Geburt der Ferkel und beim Säugen nicht umdrehen. Damit soll das Erdrücken von Ferkeln vermieden werden, für die Sauen ist es aber eine Qual.

Berücksichtigung des Tierschutzes in der Tierschutznutztierverordnung

Die aktuellen Haltungsbedingungen in der Massentierhaltung widersprechen den gesetzlichen Vorschriften des Tierschutzes. Der BUND fordert deshalb, die Anforderungen aus § 2 des Tierschutzgesetzes in der Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutztV) gesetzeskonform zu konkretisieren. Um die natürlichen Bedürfnisse der Tiere wie Wühlen, Scharren und Bewegung zu respektieren, müssen Ställe mit ausreichend Einstreu und Auslauf versehen werden. Dazu gehören das Verbot der einstreulosen Vollspaltenbodenhaltung, der Kastenstandhaltung – auch im Abferkelbereich und die Pflicht für einen artgemäßen Auslauf. Hühnervögeln muss das Aufbaumen – also das Sitzen auf Stangen ermöglicht werden. Zusätzlich können und sollten in der TierSchNutztV des Bundes auch Vorgaben zum Brandschutz und zur Tierrettung geregelt werden (zur Forderung).

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