BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Rotes Feuer vor schwarzem Hintergrund

Forderung: Strengere Brandschutzvorschriften

Bei einer Brandkatastrophe wie der in Alt Tellin verenden tausende Tiere qualvoll in Massentierhaltungsanlagen. Die brandschutzrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern müssen deshalb dringend angepasst werden, sodass eine Evakuierung zur Rettung der Tiere im Brandfall möglich ist.

Hintergrund

Brandkatastrophen müssen verhindert werden

Die Brandkatastrophe von Alt Tellin, bei der über 60.000 Schweine qualvoll verendeten wurde wissentlich in Kauf genommen. Eine Rettung der Tiere war schon deshalb nicht möglich, weil die Gebäude nur eine Feuersicherheit von 20 Minuten aufwiesen. Ausreichende Feuerschutzeinrichtungen, die ermöglichen, dass die Ställe ihre Funktion möglichst lange für eine Evakuierung aufrechterhalten, waren nicht vorhanden. Der BUND fordert deshalb für alle Stallanalagen in Mecklenburg-Vorpommern einen wirksamen Brandschutz!

Konkretisierung und Verschärfung der Landesbauordnung steht aus

Dafür muss eine Konkretisierung und Verschärfung der brandschutzrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) erfolgen. Laut §14 sind bauliche Anlagen so anzuordnen und zu errichten, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren (!) sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) muss vorgebeugt werden. Der BUND fordert deshalb, dass umsetzbare Evakuierungskonzepte zur Rettung der Tiere im Brandfall vorgelegt werden und die Feuersicherheit der Gebäude ausreichend lang ist.

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