BUND Landesverband
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Weiterbetrieb Megastallanlage Alt Tellin beantragt

28. März 2024 | BUND, Massentierhaltung

3. Jahrestag der Brandkatastrophe bei Alt Tellin am 30.03.2024 Betreiberin LFD beantragt Verlängerung der Genehmigung bei Behörde / Keine Konsequenzen aus Brandkatastrophe gezogen / neuer Richtlinienentwurf zum Brandschutz in Tierhaltungsanlagen unzureichend / Neuer Dokumentarfilm zum 3. Jahrestag der Brandkatastrophe am 30.3. online

Die Betreiberin der am 30.03.2021 vollständig abgebrannten Megastallanlage Alt Tellin hat beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) in Neubrandenburg die Verlängerung der Genehmigung beantragt. „Damit kommt das Unternehmen dem Auslaufen der Genehmigung drei Jahre nach dem Brand zuvor. Offenbar soll die Massentierhaltung an dem Ort fortgesetzt werden, wo 62.000 Schweine qualvoll sterben mussten, weil es keinen wirksamen Brandschutz für die Megastallanlage gegeben hat“, sagt Corinna Cwielag vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Mecklenburg-Vorpommern.

Der BUND kritisiert, dass bisher keinerlei Konsequenzen aus dem Versagen der fehlerhaften Brandschutzkonzepte für die Megastallanlage gezogen wurden. „Die Behörden hatten großzügige Abweichungen von den Vorschriften der Landesbauordnung zugelassen und die Brandabschnitte 13-mal so groß genehmigt, wie es zulässig ist. Die Gebäude stürzten nach kurzer Zeit ein. Damit war es für die Feuerwehren unmöglich, das Feuer wenigstens auf einzelne Abschnitte zu begrenzen und die Tiere zu retten“, sagt Corinna Cwielag vom BUND.

In einer Petition an den Landtag forderten über 6000 Unterzeichner, die Genehmigung für die Megastallanlage Alt Tellin aufzuheben und für wirkungsvollen Brandschutz in allen Tierhaltungsanlagen des Landes zu sorgen. Corinna Cwielag vom BUND: „Das Ergebnis ist bisher enttäuschend. Ein Richtlinienentwurf der Landesregierung schlägt noch größere Brandbekämpfungsabschnitte vor und macht keine neuen Vorgaben zur Feuersicherheit der tragenden Bauteile für Stallbauten. Nach 30 Minuten kann der Stall nach wie vor einstürzen. Mit diesem Richtlinienentwurf stehen rentable Baukosten vor der Rettung der Tiere. Damit gibt es mit der Richtlinie für zentrale bauliche Probleme der Brandkatastrophe von Alt Tellin keine Verbesserung.“

Zum dritten Jahrestag der Brandkatastrophe bieten die BUNDjugend und der BUND Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Kurzfilm über die Megastallanlage Alt Tellin an. Der Film mit dem Titel „Keine Tierfabriken mehr!“ dokumentiert die Genehmigungsgeschichte der größten Sauenanlage, die unhaltbaren Tierschutzverstöße und die Überforderung der Behörden bei der Kontrolle. Der Dokumentarfilm wird in verschiedenen Orten des Landes mit anschließender Diskussion gezeigt. Am 03.04.2024 wird der Dokumentarfilm um 18:30 Uhr in Alt Tellin im Ortsteil Brook in der Reithalle gezeigt. Am 04.04.2024 wird der Film um 18:00 Uhr im Umweltzentrum des BUND in der Friedländer Straße 12, 17033 Neubrandenburg gezeigt. Ab 30.03.2024 ist der Film online auf dem YouTube Kanal des BUND M-V .

Hintergrund

Am 30.März 2021 brannte die Megastallanlage Alt Tellin ab. Über 62.000 Sauen, Saugferkel, Läufer und Zuchteber verbrannten qualvoll, bzw. erstickten am Rauch. Die wenigen Tiere, die zu Beginn ins Freie gelangten, mussten dem Vernehmen nach später auch getötet werden. Der BUND, der Tierschutzbund und die Bürgerinitiativen vor Ort hatten bereits bei der Planung die abenteuerlichen Brandschutzkonzepte, die Umweltprobleme und die tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen mit tausenden Kastenständen für die Sauen in der riesigen Stallanlage scharf kritisiert.

Die Betreiberin LFD und das Landwirtschaftsministerium kündigten 2021 kurz nach dem Brand einen Wiederaufbau des Megastalls als „Modellanlage der Zukunft – ein Stall 4.0“ an. Nach drei Jahren ohne Betrieb wäre die Genehmigung am 30.3. 2024 erloschen. Neben dem Antrag auf Verlängerung der Genehmigung beim StALU Neubrandenburg hat die Betreiberin LFD bei der Gemeinde Alt Tellin Anfang März 2024 auch einen Antrag auf Erweiterung der bislang vier Biogasanlagen am Standort gestellt. Das StALU teilte auf Anfrage des BUND auch mit, dass bislang zwar die Verlängerung der Genehmigung aber noch kein Wiederaufbau der Anlage beantragt wurde.

Der BUND richtete nach der Brandkatastrophe am 12.04.2021 gemeinsam mit dem Tierschutzbund eine Petition an den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Darin wurde das Land aufgefordert, die Genehmigung für die Schweinezuchtanlage Alt Tellin zurückzunehmen und umgehend Vorsichtsmaßnahmen bei ähnlichen Anlagen mit industriellen Haltungsmethoden und unmittelbar benachbarten Güllespeichern, Gasspeichern und Biogasanlagen zu treffen. Der Petitionsausschuss teilte im Dezember 2023 mit, dass die Petition abschließend behandelt wurde.

Der BUND hatte 2022 gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund und Greenpeace ein Gutachten zur Umgehung des Rettungsgebotes für die Tiere und zu den Problemen der unklaren Bauvorschriften und vorgelegt. So gilt die Brandschutzvorgabe, dass in Gebäuden mindestens alle 40 Meter eine Brandschutzwand eingezogen werden muss, also ein Brandabschnitt maximal 1600 qm groß sein kann. In Alt Tellin wurde aber ein Brandabschnitt genehmigt, der 13-mal so groß ist, 21.790 qm. In der Schweinemast- und Ferkelaufzuchtanlage Viezen wurden von den Behörden Brandabschnitte mit einer Grundfläche von 4.300 und 6.400 qm zugelassen. Und in der Schweinemastanlage der LFD in Medow bei Anklam sind die Brandabschnitte ebenfalls vier Mal so groß wie gesetzlich vorgegeben. Bisher ist daran nichts geändert worden. Inzwischen wurden weitere große Stallanlagen wie die Schweinemastanlage für mehr als 20.000 Tiere in Suckwitz bei Krakow am See genehmigt. Die vorgelegten Brandschutzkonzepte sind ähnlich unzureichend wie in Alt Tellin. Auch bei anderen bestehenden Stallanlagen haben die Gebäude laut BUND aufgrund der Bauklasse einen Feuerwiderstand von weniger als 30 Minuten.

Mehr unter: https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/themen/landwirtschaft/gegen-massentierhaltung/schweinzuchtanlage-alt-tellin/

Für Rückfragen der Presse: Corinna Cwielag, BUND, T. 0178 5654700

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