BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Demonstration mit Banner "Agrarfabriken braucht kein Schwein"

Schweinzuchtanlage Alt Tellin

Am 30. März 2021 verbrannten und erstickten über 60.000 Tiere in der Megastallanlage Alt Tellin. Die Genehmigung der Massentierhaltungsanlage wurde trotz umfangreicher Einwände erteilt. Eine Klage des BUND aus dem Jahr 2012 ist bis heute nicht abschließend verhandelt worden. Nach dem Brand hat der BUND nun Strafanzeige erstattet. Eine solche Brandkatstrophe kann sich jederzeit auch in anderen Stallanlagen wiederholen.

Hintergrund

Klage eingereicht gegen die Genehmigung der Schweinzuchtanlage

Die Genehmigung der größten bekannten Massentierhaltungsanlage für Sauen in Europa wurde trotz Einreichung einer umfangreichen Fachstellungnahme des BUND im September 2010 erteilt. Nachdem ein Widerspruch gegen die Genehmigung im September 2012 abgewiesenen wurde, reichte der BUND Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald ein. Diese hatte zum Ziel, die Genehmigung für die Anlage wegen vorliegender Rechtsverstöße gegen Umwelt-, Tierschutz- und Naturschutzvorschriften aufheben zu lassen. Erst am 15. März 2017 fand der erste Verhandlungstag der BUND-Klage vor dem Verwaltungsgericht Greifswald statt. Am 11. Juni 2020 sollte die Verhandlung fortgesetzt werden, wurde jedoch wegen Corona wieder abgesagt.

Mangelhafter Brandschutz führt zu verheerendem Brand 

Am 30. März 2021 brannte die gesamte Stallanlage ab. Nach Angaben des Veterinäramtes hatte die Massentierhaltungsanlage zum 01. Januar 2020 einen Gesamtbestand von 62.835 Tieren gemeldet. Darin werden die Saugferkel mitgezählt, die in anderen Zählungen sonst nicht zu den Tierplätzen gezählt werden. Gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund, der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Greenpeace hat der BUND am 18. Mai 2021 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund erstattet und einen Strafantrag gestellt. Ziel der Strafanzeige und des Strafantrages war es, die Erkenntnisse der BUND aus dem Genehmigungsverfahren und den Vorträgen beim Verwaltungsgericht Greifswald in die staatsanwaltlichen Ermittlungen zum Brand einzubringen. Am 28.12. 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Stralsund die Strafanzeigen des BUND und seiner Partner ein. Begründung: Die Brandursachenermittlung hatte kein Ergebnis.

Nach Auffassung des Fachanwalts, der die Verbände vertritt, hat der Verlauf des schrecklichen Brandes gezeigt, dass sowohl das Brandschutzkonzept als auch dessen behördliche Überprüfung grob fehlerhaft waren. Inwieweit diese fatale Fehlplanung jedoch als strafwürdiges Verhalten oder Unterlassen anzusehen ist, muss von der Staatsanwaltschaft Stralsund geprüft werden. Die Verbände und deren Vertretung sehen den Tatbestand der Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund eindeutig als erfüllt an.

Petition wurde eingestellt

Der BUND und der Deutsche Tierschutzbund Mecklenburg-Vorpommern haben 2021 eine öffentliche Petition an den Landtag und die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gerichtet, die Genehmigung für die abgebrannte Schweinezuchtanlage Alt Tellin zurückzunehmen und den Rückbau der Stallanlagenruinen zu veranlassen. Die Petition fordert zudem die umgehende Überprüfung bei ähnlichen industriellen Massentierhaltungsanlagen. Die Petition „Schluss mit der Schweinefabrik Alt Tellin!“ wurde von 6.326 Unterzeichner*innen unterstützt.

Im Dezember 2023 teilte der Petitionsausschuss mit, dass die Petition „abschließend behandelt“ worden sei und „an die Landesregierung überwiesen“ worden sei. In der Begründung heißt es, dass sich die Landesregierung „zur Aufarbeitung der Brandkatstrophe und zu den damit einhergehenden Folgen für ähnliche Tierhaltungsanlagen …in ständigem Austausch mit den beteiligten Akteuren“ befänden.

Zum Hintergrund


ZUM BRANDSCHUTZGUTACHTEN   


ZUM PETITIONSTEXT 

Der BUND fordert: 

  • Nachträgliche Rücknahme der Genehmigung wegen des wissentlich in Kauf genommenen Brandschutzversagens
  • Dekontamination des Geländes und des Umfeldes der Megastallanlage
  • Überprüfung des Brandschutzes in den Sauenanlagen des gleichen Betreibers (Staathof-Nachfolge-Betrieb: LFD) in Medow bei Anklam und Fahrbinde bei Schwerin nach den Erkenntnissen aus Alt Tellin und eine Betriebseinstellung, wenn ein effektiver Brandschutz nicht möglich ist
  • Transparenz über die Ergebnisse der Untersuchungen zum Brandereignis
  • Überprüfung und Stopp aller weiteren Genehmigungen für Massentierhaltungsanlagen ohne effektiven Brandschutz

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