BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Vorerst keine Rodung in Zarrentin am Schaalsee

22. November 2019 | Alleen, Flüsse & Gewässer, Klimawandel, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Suffizienz, Wälder

Keine Änderung am Bebauungsplan / Gericht forderte Erklärung an

 (BUND MV / BUND MV)

Weil der neue Bebauungsplan Nr. 19 „Schaalseehof“ in Gestalt der 6. Änderung inhaltlich der alte ist und keine Änderungen enthält, darf der Schutzwald am Schaalsee trotz des gestrigen Beschlusses der Stadtvertretung Zarrentins weiterhin nicht gerodet werden. Die vom Oberverwaltungsgericht Greifswald im Dezember 2018 verfügte Aussetzung des Bebauungsplanes mit dem einher gehenden Bauverbot besteht trotz des neuen Beschlusses über die 6. Änderung des Bebauungsplanes nach wie vor fort. Das hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald der Stadt Zarrentin mitgeteilt und die Stadt aufgefordert, bis zum heutigen Freitag Mittag eine Erklärung abzugeben, dass weder die Stadt noch Dritte Rodungsarbeiten durchführen. Vorausgegangen waren erkennbare Absichten aus Zarrentin, einer schnellen Beschlussfassung über den Bebauungsplan und schnellen Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses eine schnelle Rodung des Schutzwaldes folgen zu lassen, um dadurch Fakten zu schaffen.

„Wie anders ist es zu erklären, dass das Veröffentlichungsorgan Kommunal Anzeiger Nr. 11/2019 mit der Beschlussfassung bereits vor dem Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung offenbar fix und fertig vorgedruckt war und heute morgen ausgeliefert wurde?“, sagt Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND.

„Die Stadt Zarrentin hat heute Mittag die Erklärung für das Wochenende bis einschließlich Montag keine Rodungen vorzunehmen an das Gericht abgegeben. Wir sind froh, dass ein eiliger Baubeginn am Wochenende erst einmal abgewendet ist.“ sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag. „Es ist bedauerlich, dass es nach wie vor keine Änderung in der Planung gibt, welche die vom Oberverwaltungsgericht gerügten Mängel der Rodung des Schutzwaldes und der überwiegenden Beseitigung der Streuobstwiese behebt. Auf der gestrigen Stadtvertretersitzung gab es jedoch auch kritische Stimmen von Stadtvertretern zur Beschlussfassung und drei Gegenstimmen beim Satzungsbeschluss. Wir rechnen nun mit einer Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens. Fakt ist: So lange darf nicht gebaut werden, auch nicht außerhalb des Schutzwaldes.“, so Cwielag weiter.

 

Hintergrund:

Wald darf laut Landeswaldgesetz nicht abgeholzt werden, wenn dadurch Gefahren für benachbarte Waldflächen entstehen und wenn der Wald besondere Funktionen für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und für die Erholung hat. Im Falle des Schutzwaldes ist dieser ausdrücklich als Ausgleich und Schutz für den nach europäischem Naturschutzrecht geschützten Hangwald mit alten Buchen angelegt worden. Laut Auflagen aus dem B-Plan aus dem Jahr 2006 hätte der Schutzwald 80 bis 100 Meter breit sein müssen. Tatsächlich ist der Schutzwald 60 Meter breit. Nur 15 Meter Breite sollen als Parklandschaft mit Sträuchern neu angelegt verbleiben.

Die Genehmigung für die Waldbeseitigung hätte nicht erteilt werden dürfen, weil es dafür keine zwingende Notwendigkeit gibt. Denn die Bebauungsplanung kann so geändert werden, dass der Schutzwald erhalten bleibt. Dies ist nicht erfolgt. Das Normenkontrollverfahren des BUND stellt auch die Prognose für den Baubedarf der Stadt in der geplanten Größenordnung in Frage.

Der Abholzung des Waldes stehen neben dem Landeswaldgesetz auch das EU-Naturschutzrecht entgegen, weil der Wald Maßnahme der Managementplanung für das Europäische Naturschutzgebiet am Schaalsee ist. Darin sind zwingend Verbesserungsmaßnahmen für die alten Waldbestandteile um den Schaalsee vorgeschrieben.

Einen Ausgleich für den Wald kann es vor Ort nicht geben, weil die Bebauung viel zu dicht an den Hangwald heran rückt. Eine mehrere Kilometer entfernte, im Ortsteil Bantin geplante Neuanpflanzung von Wald kann aber die Funktion des Schutzwaldes vor Ort am Schaalseehang nicht ersatzweise ausgleichen. Das hatte auch das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 12.12.2018 moniert.

Der Beseitigung des im Jahr 2006 gepflanzten Schutzwaldes steht auch entgegen, dass dieser den ersten Teil des Baugebietes des TIME-Park-Areals erst möglich gemacht hatte und selbst eine Ausgleichsmaßnahme für das damals neu erschlossene Gebiet darstellt.

Alle Ausgleichsmaßnahmen waren nach bisher gültiger Satzung des Bebauungsplanes dauerhaft als Biotope zu erhalten, so dass ein Ausgleich für den Ausgleich an anderem Ort ausgeschlossen ist. Zu diesen Ausgleichsmaßnahmen gehörten auch 15 Alleebäume im ersten Bauabschnitt, die bereits im Frühjahr 2018 für das zweite Baufeld gerodet worden sind.

 

Die Stadtvertretersitzung Zarrentin hatte bei drei Gegenstimmen am Abend des 21.11.2019 gegen 20:00 Uhr den vorgelegten Plan erneut beschlossen.

Bevor der Beschluss wirksam werden kann, muss er jedoch veröffentlicht und vom Landkreis genehmigt werden. Der schon vor der Beschlussfassung am gestrigen Donnerstag Abend vorgedruckte Kommunalanzeiger des Amtes Zarrentin Nr. 11/2019 vom 22.11.2019 mit der amtlichen Bekanntmachung der Satzung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Schaalseehof“ wurde auch bereits am Freitag morgen ab 09:00 Uhr in Zarrentin ausgetragen. Ob seitens des Landkreises Ludwigslust-Parchim bereits eine Genehmigung des Bebauungsplanes vorliegt, ist dem BUND bisher nicht bekannt.

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND Mecklenburg-Vorpommern, T. 0178 5654700 oder T0385 52133912

Bezug und Quellen:

- Bebauungsplan Nr. 19 „Schaalseehof“, Satzung zur 6. Änderung der Stadt Zarrentin am Schaalsee – erneute Auslegung der Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (GGB „Schaalsee (M-V)“ (DE 2331-306) und EU-Vogelschutzgebiet „Schaalsee-Landschaft“ (DE 2331-471)), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und weitere, Auslegung Amt Zarrentin vom 23.09.2019 bis 23.10.2019

- Beschluss Oberverwaltungsgericht Greifswald vom 12. Dezember 2018 (AZ: 3 KM 787/18 OVG)

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