BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Schutzwald am Schaalsee nicht für Bebauung fällen!

06. September 2018

Schon wieder Baupläne in Biotopen. BUND klagt gegen Abholzung für Bebauungsplanung in Zarrentin. Mit einem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Greifswald will der BUND einen Schutzwald am Schaalsee in Zarrentin retten. Die rund 8.000 Quadratmeter große Waldfläche ist 2006 als extra als Schutzwald für den Hangwald des Schaalsees angelegt worden. Jetzt soll ein Baugebiet so weit zum Seeufer ausgedehnt werden, dass der Wald wieder beseitigt werden muß.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Oberverwaltungsgericht Greifswald Antrag auf Untersagung der Fällgenehmigung für einen Schutzwald am Schaalsee in Zarrentin gestellt. Die rund 8.000 Quadratmeter große Waldfläche ist 2006 als Schutzwald für den Hangwald des Schaalsees angelegt worden. Der junge Wald soll die alten Baumbestände am Schaalseeufer gegen Schäden durch Sturm und Störungen durch Lärm und Licht des Neubaugebietes abschirmen. Für die Erweiterung des Baugebietes zum Schaalsee hin soll der Wald nun ab 1.Oktober 2018 gerodet werden.

„Wald darf nicht abgeholzt werden, wenn dadurch Gefahren für benachbarte Waldflächen entstehen und wenn der Wald besondere Funktionen für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und für die Erholung hat. Die Genehmigung für die Waldbeseitigung hätte auch nicht erteilt werden dürfen, weil es dafür keine zwingende Notwendigkeit gibt. Denn die Bebauungsplanung kann so geändert werden, dass der Schutzwald erhalten bleibt. Hier müssen die öffentlichen Interessen Vorrang vor der privaten Gewinnerzielung durch die Bebauung haben.“ sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag. Experten des BUND stellen auch die Prognose für den Baubedarf der Stadt in der geplanten Größenordnung in Frage.

Der Abholzung des Waldes steht laut BUND auch das EU-Naturschutzrecht entgegen, denn der Schutzwald sei Bestandteil der Managementplanung für das Europäische Naturschutzgebiet am Schaalsee. Dafür seien zwingend Verbesserungsmaßnahmen für die alten Waldbestandteile vorgeschrieben. „Einen Ausgleich kann es vor Ort nicht geben, weil die Bebauung viel zu dicht an den Hangwald heran rückt. Eine mehrere Kilometer weiter geplante Neuanpflanzung von Wald kann den Wald vor Ort am Schaalseehang nicht ersatzweise ausgleichen“, so Corinna Cwielag vom BUND. Nicht hinnehmbar sei zudem, dass der 2006 gepflanzte Schutzwald den ersten Teil des Baugebietes erst möglich gemacht hatte und selbst eine Ausgleichsmaßnahme für das damals neu erschlossene Gebiet darstellt. Corinna Cwielag: "Alle Ausgleichsmaßnahmen waren nach bisher gültiger Satzung des Bebauungsplanes dauerhaft als Biotope zu erhalten und somit ein Ausgleich an anderem Ort ausgeschlossen." Zu diesen Ausgleichsmaßnahmen gehörten auch 15 Alleebäume im ersten Bauabschnitt, die bereits im Frühjahr 2018 für das zweite Baufeld gerodet worden seien.

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin, T. 0385 52133912 oder mobil: 0178 56547

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