BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

BUND: Keine Lösung für Weiterbau am „Schaalseehof“

04. November 2019

Der BUND fand in den überarbeiteten und erneut ausgelegten Verträglichkeitsprüfungen keine Lösung für den seit Dezember 2018 gerichtlich gestoppten Bebauungsplan „Schaalseehof“ am Schaalsee in Zarrentin und sieht eine verpasste Chance für die Lösung des Konfliktes. Nach wie vor soll der 85 Meter breite Schutzwald gerodet und größtenteils überbaut werden. Eine viel zu kleine Gehölzpflanzung von 15 Metern Breite soll dann sicherheitshalber in ´naturnaher Park´ und ´Gehölzsaum´ umbenannt werden um die Konflikte mit dem gesetzlichen Waldabstand zu vermeiden. Die Stadt Zarrentin hätte nach dem Baustopp des Oberverwaltungsgerichtes eine Überarbeitung ohne Rodung des Schutzwaldes vorlegen sollen. Der BUND rechnet jetzt mit einer Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung über den Bestand des Baustopps. Damit steht nicht nur die fragliche Bebauung des Schutzwaldes still, sondern der gesamte B-Plan. Der BUND ist aber nach wie vor bereit, einen Kompromiß zu verhandeln, wenn der Schutzwald erhalten bleibt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fand in den überarbeiteten und erneut ausgelegten Verträglichkeitsprüfungen keine Lösung für den seit Dezember 2018 gerichtlich gestoppten Bebauungsplan „Schaalseehof“ am Schaalsee in Zarrentin und sieht eine verpasste Chance für die Lösung des Konfliktes.

„Nach wie vor soll der 85 Meter breite Schutzwald gerodet und überbaut werden. Eine viel zu kleine Gehölzpflanzung von 15 Metern soll dann sicherheitshalber in ´naturnaher Park´ und ´Gehölzsaum´ umbenannt werden um die Konflikte mit dem gesetzlichen Waldabstand zu vermeiden. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen und es wird das Gericht kaum überzeugen. Die Stadt Zarrentin hätte eine Überarbeitung ohne Rodung des Schutzwaldes vorlegen sollen. So wie jetzt vorgelegt, ist erneut eine Chance zur Beendigung des Konfliktes verpasst worden.“, sagt Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND.

Um die notwendige Verträglichkeitsprüfung vorlegen zu können, wurde angenommen, dass sich der Zustand des wertvollen alten Hangwaldes am Schaalsee trotz der Mehrbelastungen durch die heranrückende Bebauung verbessert habe und deshalb keine Verbesserungs- und Schutzmaßnahmen mehr notwendig seien. „Da eine Ersatzwaldpflanzung weiterhin in dreieinhalb Kilometern Entfernung vom Schaalsee angeführt wird, bleibt die Waldrodung zudem ohne adäquaten Ersatz am Schaalseehang. Das hatte das Gericht moniert“, so Corinna Cwielag vom BUND.

Auch das vom Gericht aufgenommene Problem, dass noch weitere schon bestehende Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen des ersten Bauabschnittes wie eine Streuobstwiese und ein Regenrückhaltebecken nunmehr in private Baugrundstücke einbezogen und bereits überbaut wurden, bleibe bestehen, so der BUND. Die Verträglichkeit mit Naturschutz- und Umweltrecht sei zugunsten von privaten und investitionswirtschaftlichen Belangen hinten an gestellt worden.

Corinna Cwielag: „Die Verkleinerung des Regenrückhaltebeckens ist ein besonders eklatantes Problem. Das Regenwasser der versiegelten Bauflächen kann im Baugebiet aufgrund der geologischen Bedingungen nicht versickern. Es stellt bei Starkregen nun eine Gefahr für den Schaalsee und auch für andere Grundstücke dar. Die vorgelegten Untersuchungen vernachlässigen das, weil die Berechnungen auf veralteten sowie unexakten Daten basieren und auch methodische Fehler aufweisen. Eine Prüfung mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie ist wiederum nicht erfolgt.“

Die für das Oberverwaltungsgericht maßgeblichen Verbotstatbestände der Vernachlässigung von Wirkungen der bereits erfolgten Bebauung und die nach wie vor geplante Beseitigung und Beschädigung der bestehenden Ersatz und Schutzmaßnahmen seien unverändert übernommen worden. Insgesamt seien keinerlei neue Untersuchungen vorgelegt worden, so der BUND. Viele Annahmen und Abwägungen unter anderem über geschützte Arten basierten auf alten Untersuchungen. Corinna Cwielag: „Der BUND kommt deshalb zu dem Schluss: Die Neufassung der bisherigen Verträglichkeitsprüfungen kann die durch das Oberverwaltungsgericht Ende 2018 monierten Fehler nicht heilen.“

Der BUND rechne jetzt mit einer Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung über den Bestand des Baustopps. Damit steht nicht nur die fragliche Bebauung des Schutzwaldes still, sondern der gesamte B-Plan. „Der BUND ist aber nach wie vor bereit, einen Kompromiß zu verhandeln, wenn der Schutzwald erhalten bleibt“, sagte BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag heute in Schwerin.

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND Mecklenburg-Vorpommern, T. 0178 5654700 oder T0385 52133912

Bezug und Quellen:

- Bebauungsplan Nr. 19 „Schaalseehof“, Satzung zur 6. Änderung der Stadt Zarrentin am Schaalsee – erneute Auslegung der Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (GGB „Schaalsee (M-V)“ (DE 2331-306) und EU-Vogelschutzgebiet „Schaalsee-Landschaft“ (DE 2331-471)), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und weitere, Auslegung Amt Zarrentin vom 23.09.2019 bis 23.10.2019

- Beschluss Oberverwaltungsgericht Greifswald vom 12. Dezember 2018 (AZ: 3 KM 787/18 OVG)

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb