Einen umgehend besseren Schutz von jährlich Dutzenden von Robben und Schweinswalen und vermutlich Hunderten von Seevögeln vor dem Ertrinken in Fischereigeräten in allen Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bei der Anhörung des Petitionsausschusses im Schweriner Landtag. Besonders einige Typen der meeresökologisch eigentlich verträglichen Fischreusen hätten offenbar wie Ende 2024 zu zahlreichen toten Kegelrobben geführt. Für Reusen müssen jetzt daher wirksame Vorgaben für Einschwimmsperren für Robben und bei den Stellnetzen Regelungen gegen den Beifang der vom Aussterben bedrohten Schweinswale und geschützten Seevögeln zeitnah im Landesrecht von M-V rechtlich verankert werden, so der BUND.
„Die von Minister Backhaus zu Beginn des Jahres erlassene Sofortmaßnahme zum Schutz von Robben an Reusen geht in die richtige Richtung, läuft aber vermutlich Ende 2025 aus. Diese Adhoc-Vorschriften müssen überarbeitet werden und ab 2026 dringend und dauerhaft in die Küstenfischereiverordnung aufgenommen werden. Die aktuelle Version berücksichtig nicht junge Kegelrobben, Seehunde und Ringelrobben, indem die vorgegeben Einschwimmsperren in den Reuseneingängen mit 75cm Umfang noch zu groß für diese Robben sind und auch nicht für alle Reusentypen gilt. Außerdem fehlt eine Meldepflicht für Beifang geschützter Arten in Fischereigerät“, sagt Corinna Cwielag vom BUND.
Viele der jedes Jahr tot an den Stränden von Mecklenburg-Vorpommern gefundenen 50 bis 90 Schweinswale und viele Seevögel sind mit sehr großer Wahscheinlichkeit Beifangopfer in Stellnetzen. Es sind immer Zufallsfunde, da die Fischerei die Beifänge von diesen geschützten Meerestieren nicht meldet. Eine rechtliche Verpflichtung der Fischerei zu Beifangmeldungen sei daher auch nach EU-Recht seit Jahrzehnten längst überfällig, so der BUND.
„Beifangsichere Fanggeräte, ein landesweites Lebend- und Totfund-Monitoring geschützter Meerestiere und endlich der seit Jahren zugesagte Robbenplan für Mecklenburg-Vorpommern sind dringend und auch EU-rechtlich notwendig“, sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.
Die Anhörung des Petitionsausschusses im Schweriner Landtag ist öffentlich und findet am 24.09.2025 um 9:00 Uhr im Raum 349.2 statt. Zur Anhörung eingeladen sind der BUND, Vertreter der Landesfischereiverbandes, des Landwirtschaftsministeriums und des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
Hintergrund:
Die Petition des BUND forderte die Aufklärung der Todesursache von ca. 30 Kegelrobben und damit ca. 20% der mittleren lokalen Population Mecklenburg-Vorpommerns vor Süd-Ost-Rügen im Herbst 2024 in der Nähe einer Großreuse und wirksame Maßnahmen gegen den Tod von Meerestieren als Beifang in verschiedenen Fischereigeräten.
Die Petition war in wenigen Wochen von 3500 Unterstützern gezeichnet worden. Die 2024er-Todesursache der Kegelrobben gilt bis heute offiziell als ungeklärt und ähnelt gleichen Vorkommnissen in der gleichen Gegend 2017 und 2023.
DNA-Proben blieben ohne Ergebnis, wurden aber erst sehr spät genommen als die fragliche Reuse schon längere Zeit trocken an Land gelegen hatte.
Veröffentlichungen des Deutschen Meeresmuseums nach Obduktionen im November 2024 und der Abschlussbericht Anfang 2025 lieferten deutliche Hinweise auf Ertrinkungstode und auch auf Gewalteinwirkungen an diesen Robben vor dem Tod. Minister Backhaus hatte im Februar 2025 eine Sofortmaßnahme zum besseren Schutz von Robben an Reusen angeordnet, die vermutlich Ende 2025 ausläuft.
Für Rückfragen und vor Ort im Landtag: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin, T. 0178 5654700, corinna.cwielag(at)bund.net
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