BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Robbentod aufklären und Vorsorge treffen! Sperrfrist, 11.12.2024, 09:00 Uhr

10. Dezember 2024

BUND übergibt Petition mit 3500 Unterschriften für die Aufklärung des 44fachen Robbentodes im Herbst vor Rügen an den Landtag und fordert sofortige Schutzmaßnahmen

Foto: Nicola Boll

Die Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Bettina Baier aus Stralsund und Aktive des landesweiten, ehrenamtlichen Robbennetzwerkes übergeben heute vor dem Landtag eine Petition mit mehr als 3500 Unterschriften für die Aufklärung des 44fachen Robbentodes im Herbst vor Rügen an den Landtag und fordern sofortige Vorsorge gegen den Beifang von Robben in der Fischerei.

„Es gibt viele offene Fragen zum Tod von gut 20 Prozent der mittleren regionalen Kegelrobbenpopulation von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb weniger Wochen vor Rügen“, sagt BUND -Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag. „Dazu gehört, warum die zuständige Fischerei-Aufsichtsbehörde den Tod der Robben als Beifang wiederholt und schon sehr früh ausgeschlossen hat. Wir hoffen, dass DNA-Proben am fraglichen Fischereigerät zusätzliche Beweise zu zahlreichen Indizien liefern werden. Wir befürchten allerdings, dass die Ermittlungen wie bei den toten Robben von 2017 wieder eingestellt werden und sich trotz zahlreicher Tathinweise nichts ändert. Die Zahl der Totfunde von Meeressäugetieren an der Küste Mecklenburg-Vorpommers ist seit Jahren viel zu hoch. Bei über 50 Prozent wird von der Wissenschaft als Todesursache Beifang in der Fischerei festgestellt oder angenommen. Die Landesregierung ist naturschutzrechtlich auch zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet.“

Der BUND übergibt der Landesregierung heute einen Forderungskatalog für einen umgehenden, besseren Schutz aller Robbenarten vor Beifang in der Fischerei in allen Küstengewässern von M-V. Darin fordert der BUND zeitnah und dauerhaft alle Arten von Reusen und Fangkäfigen an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns mit einer Einschwimmsperre für alle Robbenarten verschiedener Alters- und Größenklassen auszustatten. Zunächst sollte der Eingang bei allen vorhandenen Reusen mit einfachen technischen Mitteln und geringen Kosten so eingeengt werden, dass das Einschwimmen auch kleiner Robbenarten und von Jungtieren ausgeschlossen wird. Da laut Minister Backhaus derartige Regelungen „zur nächsten Saison“ beabsichtigt sind, fordert der BUND die umgehende Bildung einer Expertengruppe unter Beteiligung von Fischerei- und Meeresnaturschutzfachexpertise, weil die vorhandene Regelung für den Greifswalder Bodden nicht optimal sei.

Bis zum Inkrafttreten einer „Einschwimmsperren-Verordnung“ solle zunächst ein Moratorium für den Einsatz von Reusen in den Meeresgewässern von M-V. gelten, so der BUND. Der Beifang aller geschützten Tierarten der Ostsee wie Robben, Wale, Meeresvögel und geschützte Fische solle zudem endlich rechtskonform und ab sofort sowohl der Fischereiaufsicht als auch den Naturschutzbehörden gemeldet werden. Eine Koordinierungsstelle für die Totfundsammlung, Registrierung und Aufarbeitung der Totfunde geschützter Tiere der Ostsee solle eingerichtet werden. Der seit mehreren Jahren verabredete Auftrag zur Erstellung des „Robbenplanes M-V“, welcher Maßnahmen für das Miteinander von Robben, Fischerei und Tourismus identifiziert, solle umgehend erteilt werden, so der Forderungskatalog des BUND.

„Zur Vorbereitung und Begleitung einer möglichst schnellen Änderung der Küstenfischereiverordnung schlagen wir weiterhin vor, die Robbenkonfliktkommission des Landes mit Vertretern der Fischer, der Wissenschaft und der Forschung sowie der Fischerei- und Naturschutzbehörden einzuberufen“, sagt Corinna Cwielag vom BUND.

 

Hintergrund:

Seit 2017 sind die hohen Totfundzahlen von Meeressäugetieren an der Küste Mecklenburg-Vorpommern nochmals erheblich angestiegen und liegen bei 120 bis über 200 Tieren pro Jahr. Dokumentiert ist dies durch die Statistik des Deutschen Meeresmuseums (s. auch Sichtungskarte des DMM und Grafik des DMM). Bei über 50 Prozent der Totfunde wird als Todesursache der Beifang in der Fischerei festgestellt oder angenommen. Allerdings erfolgen in Mecklenburg-Vorpommern naturschutzrechtswidrig praktisch keine offiziellen Beifangmeldungen aus der Fischerei.

Von Anfang bis Ende Oktober 2024 wurden in kurzer Zeit über 30 tote Kegelrobben vor der Halbinsel Mönchgut / Insel Rügen zum größten Teil in unmittelbarer Nähe zu einer dort aufgestellten Großreuse gefunden. Untersuchungen des Deutschen Meeresmuseums wiesen bei sezierten Tieren typische Zeichen für einen Ertrinkungstod in Fischereigerät nach. Nach Entfernung dieser Schwimmreuse Ende Oktober traten vor Ort keine weiteren Robbentode auf.

Die fragliche Großreuse befand sich an der Außenküste Süd-Ost-Rügens und besaß keine Einschwimmsperre gegen Robben. An der Innenküste, dem Greifswalder Bodden  schreibt eine  Genehmigungsauflage seit 2020 nach 23 ähnlichen Ertrinkungstotnachweisen von Robben im Jahr 2017, die mit der gleichen Reuse damals schon in Verbindung gebracht wurden,  Einschwimmsperren gegen Robben  für Reusen vor.

Der BUND hat eine Petition an die Landesregierung gerichtet, die Ermittlungen zum Verdacht auf eine „Straftat aufgrund der billigenden und wiederholten Inkaufnahme der Ertränkung von Kegelrobben“ mit aller Konsequenz und Intensität durchzuführen und umgehend gesetzliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung weiteren Robben-, Schweinswal- und Seevogel-Beifangs für alle Fangtechniken in der Fischerei in allen Meeresregionen von Mecklenburg-Vorpommern zu etablieren. Die Petition wurde bisher über 3500 Personen unterzeichnet.

Petition Kegelrobben 2024

Für Rückfragen und vor Ort: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin T. 0385 52133912 / 0178 5654700, corinna.cwielag@bund-mv.de

 

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