BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Konsequent aufklären und sofortige Vorsorge gegen Wiederholung des Robbentodes

21. November 2024

BUND fordert weiter Aufklärung und Konsequenzen gegen Beifang am Fischereigeräten / Petition an Landtag wird fortgesetzt

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Pläne des Umweltministers Dr. Till Backhaus, die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung von Robbenbeifängen an Fischereigeräten auszudehnen. Gleichzeitig fordert der BUND die Landesregierung auf, weiter eine lückenlose Aufklärung des 44fachen Robbentodes vor der Küste Rügens zu verfolgen und sofort Vorsorge gegen Wiederholungen zu treffen.

BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag sagt heute in Schwerin:

„Bislang sprechen die Untersuchungsergebnisse der Wissenschaftler für einen Tod der Tiere durch Beifang im Fischereigerät. Sobald die fragliche Großreuse geborgen wurde, sind bis auf 2 keine weiteren toten Kegelrobben angeschwemmt worden. Wir fordern weiterhin eine lückenlose Aufklärung und Ermittlungen der Todesursache. DNA-Analysen müssen einbezogen werden. Aber es muss umgehend Vorsorge gegen mögliche weitere Beifänge getroffen werden. Das hätte schon nach dem ersten Verdacht als Vorsorgemaßnahme geschehen sollen. Das Einschwimmen von Kegelrobben in Reusen kann durch eine Verengung der Reusenöffnung verhindert werden. Kegelrobben sind gesetzlich streng geschützte Tiere. Das Land ist auch verpflichtet, Vorsorge gegen mögliche Todesursachen zu treffen. Diese Maßnahmen sollten sofort landesweit an unserer Küste angeordnet werden.“ Die Petition des BUND an die Landesregierung zur Aufklärung des 44fachen Robbentodes wird fortgesetzt, so Cwielag weiter.

Petition Kegelrobben 2024

Mehr zu den Kegelrobben

 

Kontakt: BUND-Landesverband: 0385 52133912 / 0178 5654700 Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin

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