BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Klage gegen Waldrodung

22. Dezember 2023 | Naturschutz, Naturschutz, Wald, Wälder

BUND und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald legen Klage gegen Genehmigung zur Waldrodung für „Gewerbepark A14“ bei Grabow ein

40 Hektar Waldrodung für Gewerbepark widersprechen Waldgesetz, Klimaschutzgesetz und Naturschutzrecht / Weitere 90 Hektar bereits beschlossen

Gegen die erste Genehmigung zur Rodung von 40 Hektar Wald für ein 130 Hektar großes Gewerbegebiet der Stadt Grabow haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingelegt. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, so dass eine Waldrodung vorläufig nicht möglich ist.

Der BUND und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald berufen sich darauf, dass es für Gewerbeansiedlungen an der A14 Alternativen ohne Waldrodung gibt. „Die alternativen Standorte für Gewerbeansiedlungen ohne Waldrodung liegen ebenfalls im Raum Ludwigslust-Grabow und nahe an der A14“, so Corinna Cwielag vom BUND. Die Umweltverträglichkeitsprüfung für die umstrittene Genehmigung hatte andere Standorte als geeigneter benannt, die aber wieder verworfen wurden. Laut BUND fehlt damit die Rechtfertigung für die Waldrodung nach dem Landeswaldgesetz. Die Ersatzpflanzungen auf 28 vereinzelten Teilflächen, von denen 14 kleiner als 1 Hektar und nur zwei größer als 5 Hektar sind, würden die Klimaleistungen des zusammenhängenden Waldgebietes nicht ausgleichen. Das Waldgebiet liege zudem unmittelbar an einem Europäischen Natura 2000 Schutzgebiet mit geschützten Mooren, so Cwielag.

Hintergrund:

Auf 130 Hektar zusammenhängender Waldfläche will die Kleinstadt Grabow in Mecklenburg ein Gewerbegebiet errichten. Das Gebiet ist zusammenhängend bewaldet. Für das Vorhaben „Erschließung des Gewerbeparks A 14“ und „Erweiterung Gewerbepark A 14“ der Stadt Grabow wurde durch die Landesregierung eine Zuwendung über 38 Mio. € als Anteilsfinanzierung von 95 % bewilligt. Für den ersten Teil des Gewerbegebietes über 40 Hektar wurde am 06.07.2022 durch die Landesforst die Genehmigung zur Rodung des Waldes erteilt. Nach Beschluss der Stadt Grabow vom November 2020[1] soll das Gewerbegebiet um weitere 90 Hektar erweitert werden.

Der BUND und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hatten im August 2022 Widerspruch gegen die erste Genehmigung für 38,2 ha Waldumwandlung nach § 15 Landeswaldgesetz zur Umsetzung des B-Planes „Gewerbepark A14“ der Stadt Grabow vom 06.07. 2022, erstellt durch die Landesforst M-V, Forstamt Grabow[2] eingelegt. Vorgetragen hatte der BUND u.a., die fehlende Prüfung zum Klimaschutz[3], kein überwiegendes Öffentliches Interesse, keinen nachgewiesenen Bedarf, vorhandene Alternativstandorte ohne Wald, Konflikte mit benachbarten Natura 2000 Flächen und Arten der Natura 2000 Gebiete ohne entsprechende Natura 2000-Vollprüfung und die damit fehlende Rechtfertigung für die Waldrodung gemäß § 15 Abs.4 Nr. 3 Landeswaldgesetz sowie den fehlenden funktionalen Ausgleich für die Zerstörung der großen zusammenhängenden Waldflächen.

Der geplanten Waldrodung steht auch der gesetzliche Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland entgegen. Nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2021[4] muss das Vorhaben des Gewerbegebietes A14 neu überprüft werden, da es erhebliche klimawirksame Folgen haben würde. Danach müssen öffentliche Planungsträger die Klimawirkungen eines Vorhabens berücksichtigen.

Für die Funktion und die Leistungsfähigkeit des Waldes für Rückhalt und die Speicherung von Wasser in der Fläche und die ausgleichende Funktion für das örtliche Klima sind die beabsichtigten Rodungsflächen von überragender Bedeutung. Das Waldgebiet liegt unmittelbar an einem Europäischen Natura 2000 Schutzgebiet (Natura 2000-Gebiet „Ludwigsluster-Grabower Heide, Weißes Moor und Griemoor“). Es ist nicht gelungen, eine annähernd ausreichende Fläche für eine Ersatzpflanzung zu finden, die der umgewandelten Fläche „nach Größe, Lage, Beschaffenheit und künftiger Funktion gleichwertig“ werden kann – so schreibt es das Landeswaldgesetz vor. Stattdessen sollen mehrere Kilometer entfernt 28 vereinzelte Ersatzpflanzungen auf verstreuten Teilflächen erfolgen.

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald M-V ist anerkannter Naturschutzverband und hat ebenfalls eine altruistisches Klagerecht für die Einhaltung der geltenden Naturschutzgesetze. Die Klage wird in einer Klagegemeinschaft durch den BUND geführt. In der Klagegemeinschaft der Umweltverbände ist auch der NABU-Kreisverband Ludwigslust engagiert.

Rückfragen an BUND und SDW über: Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin BUND M-V: T. 0178 5654700

 


[1]  Aufstellungsbeschluss der Stadt Grabow vom 26.11.2020

[2] Aktenzeichen: FoA30/7444.2-2019-002

[3] Nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2021 muss das Vorhaben des Gewerbegebietes A14 neu überprüft werden, da es erhebliche klimawirksame Folgen haben würde.

[4] BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021
- 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270,

 

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