Die Freiwillige Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet ‚Schweriner Seen‘" entwickelten Interessenvertreter der Bereiche des Wassersports, des Tourismus, der Angler, des Naturschutzes und Vertreter verschiedener Behörden miteinander. Die Betreuung erfolgt durch eine Steuergruppe mit folgenden Teilnehmern (in alphabetischer Reihenfolge):
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, BUND-Gruppe Schwerin (BUND), Landeshauptstadt Schwerin, Industrie- und Handelskammer (IHK), Interessengemeinschaft Schweriner Seen und Umland (ISSU), Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V e.V.), Pro Schwerin e.V., Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM).
Mit Hilfe der im Juni 2020 geschlossenen Freiwilligen Vereinbarung sollen die Ziele Störungsvermeidung und Röhrichtschutz aus dem Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ erfüllt und so weitere rechtliche Schutzmaßnahmen entbehrlich werden. Das wird gelingen, wenn möglichst alle Nutzer des Sees die Vereinbarungen umsetzen.
Im Kern der Vereinbarung sollen Wasservögel in ausgewählten sensiblen Bereichen des Schweriner Sees und Ziegelaußensees geschützt werden. Um Störungen der Tiere vor allem während der Brut im Röhricht zu vermeiden, sind freiwillige Einschränkungen für Wassersportler verabredet worden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Haubentauchern. Diese Wasservögel sind während der Mauser von Mitte Juli bis Ende September zeitweise flugunfähig. Zukünftig sollen zur Beruhigung der Röhrichtbereiche zusätzlich Festmacherbojen, sogenannten Mooring-bojen, angeboten werden, die das Ankern von Booten zielgerichtet lenken.
Entsprechend der Festlegung in der Freiwilligen Vereinbarung wird vorerst in diesem und im nächsten Jahr gemeinsam überprüft, ob die verabredeten Regeln im Wesentlichen auch eingehalten werden und wie sich die Bestände von ausgewählten Vogelarten und vom Röhricht entwickeln.
Die Störungsvermeidung durch Beruhigung ist ein Teil des Managementplans für das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“, der die Freizeitnutzung der Seen betrifft.
Weitere wichtige Maßnahmen sind erforderlich und werden parallel umgesetzt. Dazu zählt unter anderem der Umgang mit Nesträubern wie den invasiven Arten Mink und Waschbär. Für den Röhrichtschutz sollen Fraßschäden durch Bisam und Nutria eingedämmt und einzelne Maßnahmen, wie Palisaden, zum Schutz vor Wellenschlag umgesetzt werden.
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Faltblatt für den Wassersport an den Schweriner Seen (PDF) zum Ausdrucken und Mitnehmen - gedruckt erhältlich beim BUND (Wismarsche Straße 152, Schwerin), der Touristen-Info und fast allen Wassersport- und Angelvereinen
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Zur Pressemitteilung des BUND Schwerin vom 28. April 2021: Freiwillig Rücksicht nehmen und Naturerlebnisse genießen
Der komplette Text der Freiwilligen Vereinbarung für die Schweriner Seen befindet sich beim StALU unter Freiwillige Vereinbarungen.