BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Statue der Justitia als Göttin der Gerechtigkeit vor heller Wand

Forderung: Einführung eines Klagerechtes für den Tierschutz

Der BUND fordert, dass Mecklenburg-Vorpommern dem Vorbild anderer Bundesländer folgt und eine Tierschutz-Verbandsklage mit Anfechtungsrecht rechtlich zulässt. Nur so können Umwelt- und Tierschutzorganisationen den im Grundgesetz und im Tierschutzgesetz festgeschriebenen Tierschutz auch einklagen.

Hintergrund

Mehr statt weniger Tierschutz einklagen

Obwohl Tiere juristisch durch das Tierschutzgesetz und weitere Verordnungen geschützt sind und dies sogar seit 2002 im Grundgesetz verankert ist, besteht bisher in Mecklenburg-Vorpommern nicht die Möglichkeit dieses Recht auch einzuklagen. Bislang kann man nur gegen (!) Tierschutzauflagen klagen. Tierhalter*innen haben nämlich das Recht gegen Bestimmungen der Behörden zu klagen, wenn Genehmigungen untersagt werden oder Auflagen erteilt werden. Es geht in diesem Bundesland allerdings noch nicht gegen untätige Behörden bei der Beseitigung von Tiermissständen zu klagen. Erst mit einem eigenen Klagerecht können Umwelt- und Tierschutzorganisationen wie der BUND den Schutz, der den Tieren rechtlich zusteht, einklagen.

Dem Vorbild anderer Bundesländer folgen

Andere Bundesländer sind da bereits einen Schritt weiter. Im Nord-Osten Deutschlands folgten Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und zuletzt im Jahr 2020 auch die Hauptstadt Berlin dem Bremer Klagerechts-Modell, das 2007 zur Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage mit Anfechtungsrecht führte. Auch das Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg folgen dieser rechtlichen Praxis. Eine solche Verbandsklage ist auch in anderen Bereichen, wie im Naturschutz, eine Selbstverständlichkeit.

Durch das Bremer Klagerecht-Modell können anerkannte Tierschutzverbände behördliche Maßnahmen im Nachhinein überprüfen lassen. Diese sogenannte Feststellungsklage dient dazu, dass das Gericht entscheidet, ob die Behörde gegen das geltende Tierschutzrecht verstoßen hat. Tiere, die bereits misshandelt oder getötet wurden, können dabei im Nachhinein zwar nicht mehr gerettet werden, aber die Behörden müssen die Entscheidung des Gerichts bei künftigen Vorgängen zugunsten der Tiere berücksichtigen.

Die Zukunft des Tierschutzes mitgestalten

Die Erfahrungen mit solchen Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände zwar nur selten klagen, aber gezielt von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz können so Präzedenzurteile erzielt werden, um bei einem Thema einen positiven Effekt auf andere Orte zu erzielen.  Ein weiterer Schwerpunkt der Verbandsklage ist zudem die Mitwirkung an tierschutzrechtlichen Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren. So können Argumente zum Tierschutz direkt einbezogen werden und Klagen zukünftig vermieden werden.

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