BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Jetzt spenden Mitglied werden
Stop-Schild mit Blättern und Bild im Hintergrund

Forderung: Begrenzung der Tierplatzzahl durch absolute Obergrenzen

Industrielle Tierhaltungsanlagen mit tausenden von Tieren haben nicht nur erheblich negative Folgen für Natur und Umwelt, sondern auch nachteilige Auswirkungen auf Anwohner*innen und die Entwicklung des ländlichen Raumes. Es müssen absolute Obergrenzen für die Tierplatzzahl eingeführt werden, um Megabetriebe zu verhindern.

Hintergrund

Auswirkungen von Megastallanlagen auf Mensch und Umwelt

Die umwelttoxischen Wirkungen großer Anlagen durch Abluft und Güllemassen sind nicht zu verhindern. Intensivanlagen beeinträchtigen umliegende Biotope durch zusätzliche Stickstoffeinträge, die sogar oft das Doppelte der gesetzlich festgelegten Belastungsgrenzen ausmachen (siehe Bericht). Zudem werden Anwohner*innen durch den Gestank und zusätzliche Verkehrsbelastungen belästigt. Umliegende Immobilien und Grundstücke verlieren deshalb an Wert. Dabei tragen die Investitionen in große Stallanlagen nicht zur Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Im Gegenteil, Arbeitsplatzeffekte sind durch den wachsenden Bestand an Tierhaltungsanlagen trotz Größen wie 400.000 Hähnchen in dem Betrieb Klein Daberkow oder 10.500 Sauen in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin nicht nachweisbar. Stattdessen hält die Abwanderung aus der Region an.

Einführung absoluter Obergrenzen für die Tierplatzzahl

Eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich absoluter Obergrenzen für die Tierplatzzahl ist zwingend erforderlich. Eine sogenannte „Flächengebundene Tierhaltung“ mit zwei Großvieheinheiten je Hektar steht dem Bau von Megastallanlagen nicht entgegen. Da es in Mecklenburg-Vorpommern flächenstarke Betriebe mit bis zu 10.000 ha gibt, bleibt eine relative Vorgabe je Hektar Betriebsfläche ohne Wirkung. Zur Veranschaulichung: Ein Betrieb mit 5.000 ha Fläche kann gesetzlich bis zu 10.000 Rinder bzw. 70.000 Mastschweine halten - das würde fast das Doppelte der abgebrannten Schweinzuchtanlage Alt Tellin umfassen.  

Derzeit werden Ställe zum Teil beliebig addiert, sodass dadurch unbeherrschbare Brandrisiken entstehen können. Die gemäß Gesetz notwendige Evakuierung der Tiere ist oft gar nicht möglich. In Alt Tellin sind beispielsweise 18 (!) Stallgebäude nebeneinander gebaut worden und abgebrannt. Entsprechende Obergrenzen sollten auch für sogenannte Bio-Herden von Legehennen gelten. Hier ist es bisher leider auch zulässig mehrere Ställe mehrfach nebeneinander zu bauen. Hier besteht eine Lücke in den Bio-Haltungsvorschriften der EU. Nur einige Anbände des Ökologischen Landbaus haben strengere Vorschriften. Absolute Obergrenzen je Betrieb und Standort sind somit zwingend notwendig.

Mögliche Obergrenzen für die Tierhaltung

Der BUND schlägt als beste tiergerechte Lösung die Obergrenzen des NEULAND-Programms. Danach liegen die Höchstgrenzen für eine artgerechte Schweinehaltung bei 95 Sauen und 650 Mastplätzen bzw. 500 Mastplätzen mit den dazugehörigen Sauen für die Zucht. Beim Geflügel lassen sich die Obergrenzen für die Tierhaltung nach den Kriterien des Ökologischen Landbaus als gute Orientierung heranziehen. Für Bioland liegen diese bei 140 – 230 Hennen pro Hektar bei einer Herdenobergrenze von 3.000 Hennen; für Masthühner liegt die Obergrenze bei 280 – 580 Masthühnern pro Hektar bei einer Herdenobergrenze von 4.800.

Alternativ lassen sich Obergrenzen für industrielle Haltungsmethoden anhand der Schwelle für eine gesetzliche Umweltverträglichkeitsprüfung herleiten. Die Grenzwerte werden in der 4. BImSchV, Anhang 1, Nr. 7.1 aufgeführt und stellen den Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ohne Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Damit ergeben sich folgende Obergrenzen für die Stallhaltung von Nutztieren je Betrieb nach den Richtwerten des Bundesimmissionsschutzgesetzes und den Tierplatzzahlen des NEULAND-Programms:

Tierart Tierplätze nach BimschVO / Untergrenze der UVP-Pflicht Tierplätze nach NEULAND
Schweinemast 1.500 950
Sauenhaltung 560 150
Ferkelaufzucht 4.500 Ferkel nur im geschlossenen System, 2,2 Würfe/a 10-14 Ferkel
Rinderhaltung 600 200 (Mutterkühe + Nachzucht)
Legehennen 15.000 9.000
Masthähnchen 30.000 14.400
Puten 15.000 5.100

BUND-Bestellkorb