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Neuauflage und Überarbeitung 2024
Aus dem besonderen Wert der Bäume folgt eine lange Tradition des Baumschutzes. Schon im 16. Jahrhundert fand sich in der Polizei- und Landesverordnung, erlassen durch Johann Albrecht und Ulrich, Herzöge zu Mecklenburg, Anweisungen zum Pflanzen von Weiden, Mast-, Obst- und anderen fruchtbaren und nützlichen Bäumen. Seit Mitte des 17. Jahrhunderts gibt es in Mecklenburg verschiedene Vorschriften und Amtsanordnungen zum Schutz von Bäumen und Gehölzen.