BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Wieder kein wirksamer Brandschutz vorgesehen

23. Mai 2022 | Massentierhaltung

BUND legt Klage gegen Massentierhaltungsanlage bei Krakow ein / Brandschutz und Naturschutz stehen in Frage

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin gegen die Genehmigung einer großen neuen Schweinemastanlage in Suckwitz bei Krakow am See direkt am Natura 2000-Gebiet Naturpark Nossentiner Schwinzer Heide eingelegt. In der Genehmigung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 15.10.2020 werden weder die Anforderungen für einen wirksamen Brandschutz noch die Verpflichtungen des Landes zum Erhalt Europäischer Schutzgebiete und geschützter Lebensräume eingehalten, so der BUND. Einwände und ein Widerspruch des BUND wurden abgewiesen. Auch nach den Brandereignissen der Megastallanlage Alt Tellin sieht die Behörde keinen Änderungsbedarf für einen wirksamen Brandschutz.

Die Schweinemastanlage, in der rund 25.000 Mastschweine im Jahr gemästet werden sollen, soll zudem im Einzugsgebiet empfindlicher und berichtspflichtiger Gewässer nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie errichtet werden. „Aktuelle Gutachten zeigen den schlechten Gewässerzustand und warnen vor einer Erhöhung des Gesamtviehbestands im Einzugsgebiet. Dieser Bereich ist für besondere Artenhilfsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 vorgesehen. Jede Nährstoffzufuhr würde Auswirkungen auf empfindliche Wasserorganismen im Unterlauf des geschützten Flüsschens haben. Eine vollständige Verträglichkeitsprüfung mit den Anforderungen des Natura-2000 Gebietes wurde jedoch trotz unserer Fachstellungnahmen unterlassen“, so BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.

Der BUND sieht auch erhebliche Umweltwirkungen durch die Abluft der Schweinemastanlage und stellt die Berechnungen in Frage. „Die verwendeten Wetterdaten sind nicht am Standort erhoben worden, deshalb sind die Berechnungen für Geruchs- und Schadstoffausbreitung nicht zutreffend. Natur, Anwohner und Touristen werden dann trotz angeblicher Verträglichkeit später stark belastet“, sagt Corinna Cwielag vom BUND. Weitere naturschutzrechtliche Probleme sind die Beschädigung der gesetzlich geschützten Allee der Landesstraße, welche die umliegenden Dörfer erschließt durch jährlich über 2700 zusätzliche LKW-Fahrten, die Tag und Nacht erfolgen sollen. Die Lärmbelastung von Anwohnern und Gästen im Tourismusschwerpunktraum sei nicht zumutbar, so der BUND.

Hintergrund:

Die Genehmigung für die Massentierhaltungsanlage für rund 25.000 Mastschweine pro Jahr wurde nach über acht Jahren Auseinandersetzungen in verschiedenen Genehmigungsstufen durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg erteilt. In der industriellen Massentierhaltungsanlage sollen 7.904 Mastschweine je Durchgang auf Betonspaltenböden über eine Güllewanne in Buchten zu je 16 Tieren gehalten werden. Vorgaben des Tierschutzes zu Platz, Lärm und Tiermanagement werden nicht eingehalten. Mindestens 17 Millionen Liter Gülle werden aus den 480 Buchten pro Jahr anfallen. Die Massentierhaltungsanlage soll ein einem Tourismusschwerpunktraum mit besonderer Bedeutung des Landschaftsbildes errichtet werden. Bereits 2012 fand ein umstrittenes Raumordnungsverfahren statt, weil der Tourismusschwerpunktraum bei Krakow am See und besonders zu schützende Böden betroffen sind. Baumaßnahmen dürfen im Außerbereich von Gemeinden nur für besonders privilegierte Vorhaben erfolgen. Landwirtschaftliche Betriebsanalgen wie Stallbauten sind dafür an ausreichende Flächen für den Betrieb gebunden. Der BUND stellt in Frage, ob die Landesregierung die für die Baugenehmigung erforderlichen Flächen an den Investor ohne Ausschreibung verpachten durfte. Ohne Hilfe des Landes wäre die Massentierhaltungsanlage wegen fehlender Flächen unzulässig. Offenbar erfolgte zudem die Flächenvergabe unmittelbar nach der Kritik des BUND auf dem Erörterungstermin 2018.

 

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin:

T. 0385 52133912 oder T. 0178 5654700

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb