BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Neue Gentechnik-Verfahren müssen weiterhin als Gentechnik reguliert werden!

15. Juni 2023 | Landwirtschaft, Massentierhaltung, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Naturschutz, Ökolandbau, BUND

- EU-Kommission stellt im Juli neue Regeln der neuen Gentechnik-Verfahren (NGT) vor, - Anbau von NGT-Pflanzen birgt unvorhersehbare Risiken für die Artenvielfalt, - Neue Gentechnik-Verfahren bedrohen Ökolandbau und gentechnikfreie konventionelle Landwirtschaft.

Auf ihrem 15. Landestreffen am gestrigen Mittwoch, 14.06.2023 in Dalwitz (Landkreis Rostock) zum Thema „Ökologische Risiken der neuen Gentechnik-Verfahren“ forderten die Vertreter der 13 gentechnikfreien Regionen (GFR) in Mecklenburg-Vorpommern das Land auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die sogenannten neuen Gentechnik-Verfahren oder Genome Editing wie z.B. die Genschere CRISPR/Cas weiterhin als Gentechnik reguliert werden.

Am 05.07.2023 will die EU-Kommission voraussichtlich ihren Vorschlag zur Regelung der neuen Gentechnik-Verfahren veröffentlichen. Aus diesem aktuellen Anlass stellte Dr. Martha Mertens, BUND-Gentechnikexpertin aus München die Ergebnisse ihrer aktuellen BUND-Studie vor zu den „Ökologischen Risiken der Neuen Gentechnik-Verfahren“. Annemarie Volling, AbL-Gentechnik-Expertin, berichtete über die aktuellen politischen Entwicklungen rund um die neuen Gentechniken und was die von der EU-Kommission geplante Deregulierung für die gentechnikfreie konventionelle und ökologische Lebensmittel-erzeugung bedeuten würde. Abschließend informierte die erfahrene Imkerin Margret Peters über die Neuen Gentechnik-Verfahren bei Bienen.

An dem Landestreffen nahmen sowohl Vertreter der gentechnikfreien Regionen, Umwelt- und Naturschützer, Bio-Bauern und die Azubis vom Gut Dalwitz teil.

Dr. Burkhard Roloff, Koordinator der gentechnikfreien Regionen in MV zur Forderung der Gentechnikgegner: „Wir fordern von unserem Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, sich in Berlin und Brüssel dafür einzusetzen, dass die sogenannten neuen Gentechnik-Verfahren (NGT) weiterhin als Gentechnik reguliert werden müssen. Der Anbau von NGT-Pflanzen birgt unvorhersehbare Risiken für die Artenvielfalt und gefährdet den Ökolandbau sowie die ohne Gentechnik wirtschaftende konventionelle Land- und Lebensmittelwirtschaft. Neue Gentechnik-Verfahren müssen deshalb einem amtlichen Zulassungsverfahren mit Sicherheitsprüfung und Risikoanalyse unterzogen werden. Für alle mit neuer Gentechnik erzeugte Pflanzen und Tiere sind deshalb Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsregeln zwingend. Das sind Mindestvoraussetzungen, um das in der Europäischen Union geltende Vorsorgeprinzip umzusetzen, unvorhersehbare Risiken für Umwelt und Gesundheit zu minimieren sowie die Wahlfreiheit für alle Wirtschaftsbeteiligten und Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.“

Dr. Martha Mertens, Gentechnikexpertin aus München und Sprecherin des Bundes-Arbeitskreises Gentechnik des BUND sowie Autorin der aktuellen BUND-Studie mit dem gleichnamigen Titel zu den möglichen ökologischen Risiken der Neuen Gentechnik-Verfahren: „Die Anwendung von Neuer Gentechnik (NGT) bei Pflanzen ist weniger präzise als behauptet. Unerwünschte Effekte der gentechnischen Veränderung lassen sich nicht ausschließen. Sowohl die erwünschten wie Trockenheits-Toleranz oder mehrfache Herbizid-Resistenz als auch die unerwünschten neuen Eigenschaften können die Nahrungsqualität der NGT-Pflanzen und ihre Interaktion mit der Umwelt verändern. Zudem zeigt die Erfahrung mit der bisherigen Agrogentechnik, dass der Pestizidverbrauch ansteigt, zahlreiche Organismen gefährdet werden sowie Gentransfer und Auskreuzung sich nicht verhindern lassen.“

Hintergrund: In MV gibt es 13 gentechnikfreie Regionen, in denen konventionell und ökologisch wirtschaftende Landwirte freiwillig auf den Einsatz der grünen Gentechnik verzichten. Zusammen bewirtschaften sie 132 600 Hektar.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit keinen kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und nach dem Abbruch des bundesweit einzigen Freisetzungsversuches mit gentechnisch veränderten Bakterien an Fohlen im Frühjahr 2014 auch keinen Freisetzungsversuch mehr.

Neue Gentechniken ermöglichen es, genetische Veränderungen in einen Organismus gezielt an bestimmten Stellen einzufügen. Der Begriff umfasst verschiedene Techniken. Einige dieser Verfahren können genutzt werden, um „Buchstaben" (Nukleotide) der Erbinformation (Genom) an einzelnen oder mehreren Stellen umzuschreiben beziehungsweise zu bearbeiten. Deshalb nennt man diese Verfahren auch Genome Editing. Man kann damit aber auch Teile des Genoms stilllegen oder neue Gene (also praktisch ganze Wörter) einfügen. Die Entdeckung von CRISPR/Cas, der sogenannten Genschere, hat die Entwicklung des Genome Editings einen enormen Schritt vorangetrieben, denn sie funktioniert vielfach besser als die bisherigen Verfahren.

Rückfragen: Dr. B. Roloff, Tel.: 0176 25190600, Dr. M. Mertens, Tel.: 0176 62927503

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