BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Der erste Baum der Zukunfts-Allee für Alt Tellin

30. März 2022 | Massentierhaltung, Alleen, Alleen, Baum

Jahrestag der Brandkatastrophe Megastallanlage Alt Tellin / Brandkatstrophe kann sich jederzeit auch in anderen Anlagen wiederholen / Brandabschnitte auch in anderen Anlagen viel zu groß genehmigt

Den ersten Baum einer zukünftigen Allee pflanzt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit vielen Anwohnern, Unterstützern und dem Aktionskreis Alt Tellin zum heutigen Jahrestag der Brandkatastrophe der Megastallanlage Alt Tellin.

Der neu gepflanzte Lindenbaum soll der Auftakt für eine zukünftige Wiederbepflanzung der ehemaligen Allee entlang der Kreisstraße nach Neu Plötz sein und ein Zeichen der Hoffnung auf eine Zukunft ohne Massentierhaltungsanlage in der Region. An der Kreisstraße standen vor Bau und Inbetriebnahme der größten Schweinezuchtanlage Deutschlands im Jahr 2010 noch Alleebäume, die durch die enorme Steigerung des Verkehrs durch Futter-, Tier-, Gülle- und Maistransporte immer weiter geschädigt wurden und schließlich abgängig waren. Der BUND fordert weiterhin von der Landesregierung, die Genehmigung für die abgebrannte Megastallanlage zu widerrufen und einen wirksamen Brandschutz und die Tierrettung auch für andere Stallanlagen sicher zu stellen. Dazu sei auch ein Jahr nach der Brandkatastrophe effektiv nichts geschehen. Auch in anderen Anlagen wären keine ausreichenden Brandschutzwände eingebaut worden.

Die zukünftige Allee soll das typische Landschaftsbild um Alt Tellin wieder beleben. Alleen sind Kulturgut und Wahrzeichen Mecklenburg-Vorpommerns und stehen unter dem Schutz der Landesverfassung. Besonders Lindenalleen bieten Insektennahrung und wertvolle Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten. Die Allee-Bäume reinigen zudem die Luft von Feinstaub und Abgasen. Sie stärken die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und sind deshalb naturschutzgesetzlich geschützt. Der BUND hat bereits mit dem Landkreis über eine komplette Wiederbepflanzung der Kreisstraße ab Herbst des Jahres beraten.

Hintergrund

Ein Jahr nach der Brandkatastrophe konstatiert der BUND, dass Alt Tellin leider kein Einzelfall ist. Die Vorschriften beim Brandschutz werden bei der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen regelmäßig systematisch fehlerhaft ausgelegt. Dies gilt vor allem für die Vorgaben zur Errichtung von Brandschutzwänden und für die Feuerfestigkeit von tragenden Wänden und Decken. Eine rechtliche Prüfung durch den Anwalt des BUND ergab, dass in Alt Tellin Brandabschnitte genehmigt wurden, die 13 Mal so groß wie zulässig waren, sowie  Brandabschnitte in der Schweinemastanlage Medow bei Anklam, die ebenfalls vier Mal so groß waren wie nach den gesetzlichen Brandschutzvorgaben zulässig. Auch für aktuelle Planungen wie die geplante Schweinemastanlage für 25.000 Tiere in Suckwitz bei Krakow am See gibt es behördlicherseits völlig widersprüchliche Annahmen, die einmal davon ausgehen, dass die Tiere im Brandfall irgendwie die Anlage verlassen könnten und andererseits Mitarbeiter Brände rechtzeitig selbst löschen würden.

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Für Rückfragen: BUND Mecklenburg-Vorpommern, T. 0385 5213390

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