BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

BUND und Landeshauptstadt Schwerin beenden Streit um Schlossbuchtanleger im Vogelschutzgebiet

01. Oktober 2019 | Naturschutz

Der Schlossbuchtanleger wird nicht gebaut und der zerstörte Röhrichtstreifen hinter dem existierenden Anleger vor dem Café Schlossbucht wird wieder hergestellt.

Der Schlossbuchtanleger wird nicht gebaut und der zerstörte Röhrichtstreifen hinter dem existierenden Anleger vor dem Café Schlossbucht wird wieder hergestellt. So wollen sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Landeshauptstadt Schwerin nach über sechs Jahren Auseinandersetzung um den Bau eines 90 Meter langen Anlegers im EU-Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ einigen.

Außerdem sollen alle weiteren Bauvorhaben der Stadt Schwerin für Bootsanleger am Schweriner See mit Ausnahme des geplanten Anlegers in der Mueßer Bucht und der Wiederherstellung der Steganlage auf Kaninchenwerder mindestens sieben Jahre nicht weiterverfolgt werden. Zum Ausgleich für die beiden Baumaßnahmen wird die Stadt für die Hasenseebucht am Naturschutzgebiet Ziegelwerder Informationen mit der Aufforderung anbringen, dass das Übernachten dort mit Rücksicht auf den Brutplatz der Rohrdommel in einem der letzten Schilfgürtel des Naturschutzgebietes unterbleiben soll.

Die Einigung zwischen BUND und Landeshauptstadt beendet einen Rechtsstreit, der sich mit den Auswirkungen des Schlossbuchtanlegers auf die Natur am und auf dem Schweriner See beschäftigte. Zuvor hatte der BUND vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes mehrfach Recht bekommen. Der Stadt war dabei wiederholt attestiert worden, dass die von ihr vorgelegten Prüfungen auf Verträglichkeit des Schlossbuchtanlegers mit den Naturschutzbelangen nicht ausreichend sind. Die Landeshauptstadt hatte Revision eingelegt und eine eigene, allerdings umstrittene Methode zur Darstellung der Störungen von Schiffsanleger und Bootsverkehr auf die Natur vorgelegt. Mit dem gerichtlichen Vergleich wird diese Methode nicht als Standard für weitere Planungen eingesetzt werden können.

„Der BUND hat mit den von ihm angestrengten juristischen Schritten und der jetzigen Einigung einer ungezügelten Entwicklung von Bootsliegeplätzen am Schweriner See Einhalt geboten. Dass der geplante große Schiffsanleger gleich neben dem Schloss nicht realisiert wird und dass in der Mueßer Bucht und bei der Rekonstruktion des Anlegers Kaninchenwerder keine zusätzlichen neuen Liegeplätze geschaffen werden, sehen wir als wichtigen Erfolg für den Naturschutz.“, so Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND. „Für den Schutz des Brutplatzes der Rohrdommel in der Hasenseebucht des Naturschutzgebietes Ziegelwerder setzen wir auf das Verständnis der informierten Wassersportler. Sie sollten dort freiwillig Störungen vermeiden und auch nicht übernachten.“

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND: 0385 521339-12 oder 0178 5654700

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