BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Keine Demonstration mit Booten in der Schlossbucht

11. August 2017

Mit einem Infostand ist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schwerin am 1. Mai 2017 ab 12 Uhr an der Schlossbrücke in Schwerin präsent. Der BUND informiert über das Brutgeschehen der Wasservögel auf dem Schweriner See und wie Wassersport und Naturschutz unter einen Hut passen. Kritisch wollen BUND-Aktive die von Wassersportlern und Anglern angekündigte Demonstrationsfahrt in die Schlossbucht beobachten. In der Schlossbucht sind im laufenden Brutgeschäft dieser Saison 10 Wasservogelarten, darunter Kolbenenten, Tafelenten, Schellenten, Schnatterenten, Teichrallen und bis zu 17 Haubentaucher beobachtet worden.

Da nach Informationen des Ordnungsamtes und des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lauenburg keine Anmeldung für eine Demonstration in der Schlossbucht vorliegt, wäre die Einfahrt einer Bootsflotte strafbar. Die Stadt Schwerin hat daher die sogenannte ISSU und die Vereine aufgefordert, die Aufrufe zu entfernen. Das hat der BUND im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gegen diese Demonstration erfahren. Nach Ansicht des BUND hätte dies auch ohne Gerichtsverfahren erreicht werden können.

Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag: „Hätten wir das Verfahren nicht geführt, wäre wohl in der Schlossbucht demonstriert worden, mit allen negativen Auswirkungen auf die besonders geschützten Brutvögel.“

Der BUND geht davon aus, dass sich alle Segel- und Bootsführer an das Störungsverbot halten. Trotzdem will der BUND am 1. Mai dokumentieren, ob Boote in der südlichen Schlossbucht gegen die Bestimmungen des Artenschutzes für die Brutvögel verstoßen. Corinna Cwielag vom BUND: „Die Störung der Brutvögel ist verboten. Werden die Vögel – egal ob auf dem Wasser oder im Schilf – durch Boote gestört, ist das eine Ordnungswidrigkeit, manchmal sogar eine Straftat. Am 1. Mai werden wir die Schlossbucht sehr genau im Auge behalten.“

Hintergrund:

Keine Demonstration auf dem Wasser

Die ISSU (Interessengemeinschaft Schweriner Seen und Umland) hat für den 1. Mai zu einer Demonstration mit dem Motto „Freiheit für unsere Liegebuchten an Kaninchenwerder“ sowohl an Land an der Schlossbrücke als auch mit Booten in der Schlossbucht aufgerufen. Nun stellt sich heraus, dass die Demonstration mit Booten in der Schlossbucht nicht angemeldet und daher auch nicht zulässig ist.

Der BUND hatte durch die Aufrufe der ISSU von der geplanten Demonstration Kenntnis erhalten und die Stadt Schwerin gebeten, die Demonstration für die südliche Schlossbucht wegen der dort brütenden Vögel zu untersagen. Da die Stadt dieser Aufforderung nicht nachkam, beantragte der BUND beim Verwaltungsgericht Schwerin (VG) eine einstweilige Verfügung. Dabei stellte sich heraus, dass es für die Demonstration keine Anmeldung gibt.

Die Stadt Schwerin als Versammlungsbehörde forderte u.a. die ISSU, den Schweriner Seglerverein, den Schweriner Yachtclub und zwei Anglervereine auf, die Aufrufe zur Demo zu entfernen. Die Stadt wies darauf hin, dass die Durchführung einer unangemeldeten Demonstration strafbar ist.

Naturschutzgebiet und Befahrensverordnung
Die Naturschutzgebiete Kaninchenwerder und Ziegelwerder – beides Inseln im Schweriner See – sind seit 1935 als Naturschutzgebiete ausgewiesen.
Die Schutzgebietsverordnungen für die Naturschutzgebiete wurden erst 1990 an damals neues Recht angepasst. Allerdings unterblieb die Ausweisung von wasserseitigen Schutzzonen für diese als Naturschutzgebiete geschützten Inseln.
Die Stadt Schwerin hatte mit dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur und mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg in den 1990er Jahren eine provisorische Lösung gefunden. Die in dieser Zeit ausgelegten Tonnen markierten eine gewisse Schutzzone, sparten aber Liegebuchten für Boote aus. Auch der Hafen blieb frei befahrbar. Eine ordentliche Rechtsgrundlage gab es für diese Abtonnung weiter Uferbereiche jedoch nicht. Demzufolge hatten die Behörden auch keine Möglichkeiten, das Hineinfahren in diese Schutzzone um die Inseln zu sanktionieren, es sei denn die Boote sind in gesetzlich geschützte Uferbiotope eingefahren. Aufgrund der mangelhaften Sanktionsmöglichkeiten fuhren Segel- und Motorboote Jahr für Jahr in diese Schutzzonen hinein und ankerten in unmittelbarer Nähe zum Ufer. Dies sind jedoch die bevorzugten Brutreviere vieler Wasservögel. Die ankernden Boote mit badenden Menschen führten zu Störungen der brütenden Vögel. Alleine in den Uferzonen von Kaninchenwerder brüten 12 Wasservogelarten. Um die achtzig Brutplätze sind noch vor 10 Jahren von Experten gezählt worden. Allein an der Westseite des NSG Ziegelwerder sind es mehr als 150 Brutreviere, die sich in unmittelbarer Nähe zu den geforderten Liegeplätzen in Schilfbuchten befanden.
2008 stellte das Landwirtschafts- und Umweltministerium MV an die Bundesregierung, und zwar dort an das Bundesverkehrsministerium, den Antrag, für den Schutz von Naturschutzgebieten, die an oder in Gewässern liegen, eine Befahrensverordnung zu erarbeiten.
Nach langer Bearbeitungszeit war es 2015 soweit. Nachdem das Bundesverkehrsministerium die Wassersportverbände auf Bundesebene beteiligt hatte, erließ sie eine Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in bestimmten Naturschutzgebieten (Naturschutzgebietsbefahrensverordnung - NSGBefV). Diese Verordnung sieht u.a. vor, dass an und um Naturschutzgebieten herum im gesamten Bundesgebiet für Boote eine Schutzabstand von 100 Meter einzuhalten ist. Dies galt fortan auch für die Naturschutzgebiete Kaninchenwerder und Ziegelwerder.
Einige Wassersportler in Schwerin waren nach Kenntnisnahme der Verordnung nicht damit  einverstanden. Sie wollen weiterhin in den bisher genutzten Liegebuchten an den Naturschutzgebieten ankern und baden dürfen.
Etliche WassersportlerInnen und AnglerInnen schlossen sich deshalb in Schwerin zu einer Interessengemeinschaft Schweriner See und Umland (ISSU) zusammen. Sie äußerten fortan ihre Kritik an den Schutzzonen und forderten Umweltminister Backhaus dazu auf, sich für deren Aufhebung einzusetzen. Im Vorfeld der Landtagswahl 2016 ließ sich Minister Backhaus dann tatsächlich dazu verleiten, an der Seite der Stadt Schwerin einen Antrag an das Bundesverkehrsministerium zu senden, und für die Insel Kaninchenwerder den alten Zustand zu fordern, soll heißen, die Liegebuchten der Boote zu erhalten. Leider vollzog Minister Backhaus damit eine Rolle rückwärts für sein Naturschutzressort, denn er selbst hatte ja die Schutzzonen um die Naturschutzgebiete gegenüber der Bundesregierung begründet und beantragt.
Bevor das Bundesverkehrsministeriums zu dem neuen Antrag, die Liegebuchten wieder freizugeben, entscheidet, muss es eine erneute Beteiligung aller Verbände und Vereinigungen mit Beteiligungsrechten vornehmen, u.a. des BUND M-V. Dieser wird dann eine Stellungnahme abgeben.
Obwohl Minister Backhaus mit dem Antrag an das Bundesverkehrsministerium dem Anliegen der in der ISSU zusammengeschlossenen Wassersportler und Angler gefolgt war, sind diese weiterhin unzufrieden. So kündigten sie an, aus dem bisherigen Konsultationsprozess zum Management des EU-Vogelschutzgebietes „Schweriner Seen“ auszusteigen. Der BUND M-V bringt sich ebenfalls konstruktiv in diesen Konsultationsprozess ein, möchte aber u.a. erreichen, dass die Naturschutzgebiete die notwendigen Schutzzonen behalten – eine Haltung, die ursprünglich auch das Umweltministerium vertreten hat, bevor Minister Backhaus seine eigene Meinung revidierte.
Vorschläge des BUND M-V, über bestimmte Zonierungen des Sees zu verhandeln, in denen Wassersport in Abstimmung mit den Schutzzielen des EU-Vogelschutzgebietes möglich ist, wurden von den Vertretern der ISSU abgelehnt.
Die ISSU ist ein nicht rechtsfähiger Zusammenschluss, der nicht alle Wassersport- und Angelvereine vertritt, auch, wenn dies nach außen so kommuniziert wird. Die ISSU hat also kein Mandat, für alle Schweriner Wassersport- und Angelvereine zu sprechen.
Anzumerken ist weiterhin, dass die Festsetzung des EU-Vogelschutzgebietes „Schweriner Seen“ unter Beteiligung der Stadt Schwerin und der weiteren Öffentlichkeit erfolgte. Es handelt sich also nicht um ein von „Oben“ übergestülptes Schutzgebebiet. Schweriner Vogelkundler hatten zudem bereits vor der politischen Veränderung im Jahr 1989 einen Teil der fachlichen Grundlagen für die Festlegung dieses Gebietes getroffen, denn internationale Verträge zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten, die auch von der DDR unterzeichnet wurden, galten bereits vor 1989 (Ramsar-Konvention).

 

Rückfragen: Corinna Cwielag, 0178 5654700  

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb