BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Brandkatastrophe in der Schweinefabrik Alt Tellin

24. Juni 2022 | Massentierhaltung

Stand 24.06.22

Der BUND Mecklenburg-Vorpommern wurde heute von einem taz-Journalisten darüber informiert, dass das Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung, das gegen zwei Mitarbeiter der Betreiberin eingeleitet wurde, mangels hinreichendem Tatverdacht von der Staatsanwaltschaft Stralsund eingestellt worden ist. Der in diesem Verfahren offenbar vorliegende Ermittlungsbericht zur Brandursache wurde dem BUND M-V trotz mehrmaliger Nachfrage von der Staatsanwaltschaft bisher nicht zur Verfügung gestellt. 

Der BUND M-V hatte gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschafts bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Greenpeace und dem Deutschen Tierschutzbund eine Strafanzeige wegen Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund gestellt. Dieses Ermittlungsverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Stralsund noch anhängig.

Nach Auffassung des Berliner Fachanwalts Ulrich Werner, der die Verbände vertritt, hat der Verlauf der Brandkatastrophe mit mehr als 55.000 toten Tieren gezeigt, dass sowohl das vom Betreiber vorgelegte Brandschutzkonzept als auch dessen behördliche Überprüfung grob fehlerhaft waren. Werner verweist exemplarisch auf die sogenannte Brandlastenberechnung des behördlich geprüften Brandschutzkonzeptes, wonach es allerhöchstens 10,15 Minuten hätte brennen dürfen, der Stallkomplex tatsächlich über viele Stunden in Vollbrand gestanden hat, bei dem mehr als 55.000 Muttersauen und Ferkel qualvoll verendet sind.

Der strafrechtliche Vorwurf des BUND M-V wird durch die Einstellung des Strafverfahrens wegen Brandstiftung untermauert, da von den Brandschutzgutachtern offenbar kein Brandbeschleuniger oder Ähnliches nachgewiesen werden konnte. Sobald die Staatanwaltschaft den noch offenen Akteneinsichtsantrag der Verbände durch Übersendung des Ermittlungsberichtes zur Brandursache entsprochen hat, werden die Verbände diesen kritisch prüfen und ihre Strafanzeige vertiefend begründen.  

Danach bleibt es unabhängig davon, ob die Zündquelle fahrlässig verursacht wurde oder auf einen technischen Defekt zurückzuführen war, bei der Grundsatzkritik, dass die Anlage nach der Brandschutzkonzeption nicht länger als 10,15 Minuten hätte brennen dürfen. Inwieweit diese fatale Fehlplanung der Betreiberin und Fehleinschätzung der Behörde als strafwürdiges Verhalten oder Unterlassen anzusehen ist, wird von der Staatsanwaltschaft Stralsund zu prüfen sein.

Siehe auch:

https://taz.de/Nach-Feuertod-von-55000-Schweinen/!5863318/

Quelle Pressetext Strafanzeige:

https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/service/meldungen/detail/news/strafanzeige-und-strafantrag-wegen-toetung-von-mehr-als-56000-tieren-ohne-vernuenftigen-grund-in-alt-tellin-mecklenburg-vorpommern/

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