Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern gebeten, die Förderung der in Schwerin geplanten Chemiefabrik mit öffentlichen Geldern zu überprüfen.
Anlass ist der vorzeitige Baubeginn der zukünftigen Betreiberin VINK Chemicals auf Grundlage einer vorzeitigen Baugenehmigung des StALU Schwerin, ohne dass eine Betriebsgenehmigung vorliegt. Der BUND moniert, dass nach seiner Auffassung eine Genehmigung des Betriebes wegen der wasserwirtschaftlichen Probleme nicht in Aussicht steht und mit dem Bau auch Sicherheitsabstände im Störfall nicht eingehalten werden können.
BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag: „Die Chemiefabrik kann bisher nicht nachweisen, wie die erheblichen Probleme mit Abwasser und kontaminiertem Regenwasser gelöst werden können. Wir können nicht erkennen, dass eine nachweisbare Reinigung des Abwassers überhaupt so möglich ist, dass die gesetzlichen Einleitkriterien erfüllt werden können. Wie im Bescheid der Behörde ersichtlich, waren Laborversuche dazu nicht erfolgreich. Dazu kommt, dass die vorzeitige Genehmigung von Baumaßnahmen für die Chemiefabrik keine ausreichenden Sicherheitsabstände für den Störfall sicherstellt. Die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns legt ausgerechnet für das Gift Formaldehyd einen unsicheren Abstand von 175 Metern fest. Damit wären aus unserer Sicht die umliegenden Betriebe und deren Mitarbeitern nicht sicher. Wir haben den Landesrechnungshof aufgefordert zu prüfen, ob die durch das Wirtschaftsministerium gewährte öffentliche Förderung tatsächlich nachhaltig die regionale Wirtschaft unterstützt.“
„Der BUND hat den Landesrechnungshof auch auf den laufenden Widerspruch des BUND hingewiesen. Darin moniert der BUND unter anderem, dass bisher keine den Anforderungen des Gesetzes entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Die allgemeine Vorprüfung der Genehmigungsbehörde ist nach Auffassung des BUND nicht ausreichend“, sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.
Hintergrund:
In Schwerin soll im Gewerbegebiet Göhrener Tannen eine Chemiefabrik gebaut werden. Das Wirtschaftsministerium M-V hat 2020 eine Förderung der Investition der VINK Chemicals Produktionsgesellschaft mbH mit rund 7 Millionen Euro zugesagt. Die chemische Anlage soll in Größenordnungen Biozide herstellen– über 51.000 t jährlich. Es handelt sich hier um einen sogenannten Störfallbetrieb.Bei einem „Störfall- und Dennochstörfallbetrieb“ wird vom Gesetzgeber davon ausgegangen, dass „trotz geeigneter Auslegung von Anlagen ein Versagen eintritt.“ Man spricht vom „Dennoch“-Störfall“ (s. AEGL – Störfallbeurteilungswerte: Bedeutung und Recht | Umweltbundesamt). Der BUND hat im Widerspruch gegen die vorzeitige Baugenehmigung u.a. geltend gemacht, dass die vorzeitige Genehmigung von Baumaßnahmen für die geplante Störfallanlage der oberen Klasse keine ausreichenden Sicherheitsabstände für den Störfall sicherstellt. Für die benachbarten Betriebe der Lebensmittelproduktion und Medizintechnik wurde ein Abstand von nur 175 Meter als ausreichend angesehen wird, während technische Regelwerke für Anlagensicherheit z.B. für den toxischen Stoff Formaldehyd ein Achtungsabstand der Klasse III von 900 Meter angeben (KAS 18 Anhang 1). Der Widerspruch bei der Genehmigungsbehörde StALU Schwerin ist bisher nicht beschieden.
Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND M-V: T. 0178 5654700
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