BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Anhörung zu neuem Megastall

26. Februar 2019

BUND: Mogelpackung umgeht Prüfungspflicht

Schwerin/ Hoort: Zur Anhörung für eine neue Stallanlage für 84.999 Junghennen je Durchgang, die heute ab 10:00 Uhr in 19230 Hoort im „Hoorter Krug“, Hauptstraße 65 stattfindet, erklärt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Der Genehmigungsantrag an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Schwerin ist eine Mogelpackung. Mit 84.999 beantragten Tierplätzen umgeht der Investor um ein Tier eine Umweltverträglichkeitsprüfung. In drei Durchgängen sollen in der Anlage 254.997 Junghennen pro Jahr aufgezogen werden. Dabei entstehen erhebliche Umweltwirkungen in der Gemeinde. Anwohner müssen mit Belastungen der Luft durch Bioaerosole aus der Anlage rechnen, die durch Tiertransporte und Entsorgungstransporte mit bis zu 16 LKW-Fahrten pro Tag und Nacht auch mitten in das Dorf getragen werden. Mehr als 1300 Tonnen Geflügelmist fallen pro Jahr an. Aufgrund des sandigen Bodens in der Umgebung besteht auch eine besondere Gefahr des Nährstoffeintrages in das Grundwasser. Der BUND warnt ausdrücklich vor der Genehmigung der Megastallanlage am Standort Hoort.“ sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.

Das Genehmigungsverfahren sei bisher intransparent und bürgerunfreundlich gelaufen, teilte der BUND mit. So sei Anwohner verwehrt worden, Unterlagen zu fotografieren. Der BUND hätte trotz Antrag keine Unterlagen übersendet bekommen. Der Erörterungstermin findet zudem zu einer Zeit statt, an der sich Bürger extra Urlaub nehmen müssen.

Hintergrund und Daten:

Das Vorhaben ist eine gewerbliche Tierhaltungsanlage und nicht an einem örtlichen Landwirtschaftsbetrieb gebunden. Antragstellerin für den Megastall ist die Aufzuchtfarm Hoort GmbH aus Neubukow-Jörnstorf. Die Geschäftsführung ist allerdings in 49393 Lohne in der Region Oldenburg / Vechta ansässig. Nach BUND Recherchen gehört die Antragstellerin zu einem Firmengeflecht der Geflügelindustrie, die viele verschiedene Anlagen in ganz Deutschland betreibt.

Aus der Anlage sollen mindestens 1.300 Tonnen Kot pro Jahr in der Umgebung ausgebracht werden. Für die Zwischenlagerung müssen Mistplatten angelegt werden, die keine Abdeckung haben. Oft wird Gefügelmist einfach am Feldrand gelagert. Grundwasser-Messstellen östlich und westlich des geplanten Anlagenortes überschritten bereits 2010 die gesetzliche Grenzwerte. Eine Gefährdung des Grundwassers ist durch die geringe Bedeckung der Grundwasserleiter möglich. Es fallen im Jahr laut Antragssteller ca. 900 m³ Reinigungswasser an. Das Reinigungswasser ist mit Desinfektionsmitteln, die wassergefährdende Stoffe enthalten, Keimen und Schadstoffen aus der Hennenhaltung belastet. Angaben zum Verbleib und der Behandlung dieses Abwassers fehlen. Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht vorgelegt. Direkt angrenzend an die geplante Anlage und den Wirtschaftsweg, der als Zufahrtsstraße dienen soll, befinden sich gesetzlich geschützte Biotope. Die Auswirkungen der Nährstoff-Immissionen können den Charakter der Biotope verändern, was einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz bedeutet. Die Versorgungswege und Straßen sind nicht für Belastung von über 700 zusätzlichen Schwerlastverkehren ausgelegt. Für einen bisher ruhigen ländlichen Weg soll nur eine neue Schotterung vorgenommen werden.

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND, T.0385 52133912 oder 0178 5654700

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