BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Am 28. Juli ist Erdüberlastungstag: Für den Rest des Jahres ist nichts mehr übrig

28. Juli 2022 | Wald

++ M-V rodet Wald für Megaprojekte und vernachlässigt Grundwasserschutz ++ Solarpflicht in M-V seit Jahren verschleppt

Schon Ende Juli hat die Menschheit alle natürlichen Ressourcen verbraucht, die der Planet innerhalb dieses Jahr erzeugen und regenerieren kann. Für den Rest des Jahres leben wir auf Pump. Auch Mecklenburg-Vorpommern trägt seinen Teil dazu bei. Wertvoller Boden wird vernichtet und Wald gerodet für touristische Großvorhaben, Megaställe oder neue Eigenheimsiedlungen. Der Wasserrückhalt wird immer weniger. Grundwasser, Seen und Fließgewässer warten vergeblich auf Sanierungsvorhaben. Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin: „Eine Solarpflicht für Neubauten wird seit Jahren verschleppt. Absurd große Bauvorhaben wie der geplante Center Parc Pütnitz auf über 100 Hektar in wertvollster Boddenlandschaft bei Ribnitz Damgarten oder die geplante Rodung von 130 Hektar Wald für ein sogenanntes „Grünes Gewerbegebiet“ bei Grabow südlich von Schwerin werden zu mehr Hitze durch die Bodenversiegelung und Rodungen beitragen. Diese von der Landesregierung mit Millionen geförderten Vorhaben zeugen von einer ressourcenverschwendenden und grundlegend falschen Wirtschaftspolitik. Für den Schutz des Grundwassers und der Gewässer wären 1 Milliarde Euro notwendig, doch das Steuergeld geht in zerstörerische Großprojekte.“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert: Unsere Wirtschafts- und Lebensweise muss sich grundsätzlich ändern. Corinna Cwielag: „Die Warnlampen des Planeten leuchten dunkel Rot. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sinken die Wasserstände, steigt die Hitze. Wir müssen entschieden der Klimakrise und dem Artensterben etwas entgegensetzen. Würden weltweit alle Menschen so leben wie in Deutschland, bräuchte es drei Erden, um den Ressourcenbedarf zu decken, wie das „Global Footprint Network“ berechnet. Das Ziel muss daher sein, den Ressourcenverbrauch massiv zu senken und gerechter zu verteilen.“

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin M-V, T. 0385 52133912 oder 0178 5654700

Hintergrund:

Die Ressourcenkrise gehört zu den größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Dies zeigt nicht nur der Erdüberlastungstag ("Earth Overshoot Day"), der jedes Jahr früher stattfindet. Die Ressourcenkrise ist außerdem die Hauptursache des dramatischen Verlustes von Arten und Lebensräumen sowie der Klimakrise. Über 90 Prozent des Verlustes biologischer Vielfalt und der global zunehmenden Wasserknappheit und etwa die Hälfte der Treibhausgasemissionen sind mit der Bereitstellung und Umwandlung von Ressourcen verbunden. Eine konsequente Ressourcenwende ist daher der wichtigste Hebel zur Überwindung von Verteilungsungerechtigkeit, Klimakrise und zum Schutz der biologischen Vielfalt.

Die „Dürrejahre“ (gemäß der Definition des Deutschen Wetterdienstes) in meteorologischer, hydrologischer und landwirtschaftlicher Hinsicht folgen auch in Mecklenburg-Vorpommern immer schneller aufeinander. Dies belegen u.a. die Aufzeichnungen der meteorologischen Verhältnisse und die ausgedehnten Niedrigwasserperioden in den Fließgewässern und den Mecklenburger Oberseen (Müritz, Kölpinsee, Fleesensee, Plauer See). Deutlich höhere Lufttemperaturen und unterdurchschnittliche Niederschlagsmengen sorgen für außergewöhnlich trockene Böden. Die Fließgewässer verzeichnen seit Jahren überwiegend unterdurchschnittliche Abflüsse und geringe Wasserstände. Weiter sinkende Wasserstände im Grundwasser sind ebenfalls die Folge. Wälder und natürliche Böden gehören zu den bedeutenden Regulatoren des Wasserrückhaltes und der Speicherung. Mehr dazu: https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/wasser/hydrologie.htm

Auf 130 Hektar zusammenhängender Waldfläche will die Kleinstadt Grabow in Mecklenburg ein Gewerbegebiet errichten. Für das Vorhaben „Erschließung des Gewerbeparks A 14“ und „Erweiterung Gewerbepark A 14“ der Stadt Grabow wurde durch die Landesregierung eine Zuwendung über 38 Mio. € als Anteilsfinanzierung von 95 % bewilligt. Damit finanziert das Land M-V die Rodung einer großen, zusammenhängenden Waldfläche von 130 Hektar. Für die Funktion und die Leistungsfähigkeit des Waldes für Rückhalt und die Speicherung von Wasser in der Fläche und die ausgleichende Funktion für das örtliche Klima sind die beabsichtigten Rodungsflächen von überragender Bedeutung. Das Waldgebiet liegt unmittelbar an einem Europäischen Natura 2000 Schutzgebiet. Es ist nicht gelungen, eine annähernd ausreichende Fläche für eine Ersatzpflanzung zu finden, die der umgewandelten Fläche nach Größe, Lage, Beschaffenheit und künftiger Funktion gleichwertig werden kann – so schreibt es das Landeswaldgesetz vor. Deutschland hat sich gemeinsam mit 99 anderen Staaten auf der Klimakonferenz in Glasgow dazu verpflichtet, keine Wälder mehr zu roden. Nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2021[1] und den Beschlüssen der Klimakonferenz in Glasgow muss das Vorhaben des Gewerbegebietes A14 neu überprüft werden, da es erhebliche klimawirksame Folgen haben würde.

Center Parc Pütnitz: Auf 120 Hektar direkt an der attraktiven Boddenlandschaft bei Ribnitz-Damgarten wird ein künstliches Tourismuszentrum geplant. Die Lage wird zum vielfachen Ressourcenkiller. Tausende zusätzliche Gäste wollen auf die Gewässer der Boddenküste Wasser und per Auto an die Sandstände zur Küste fahren. Schon im Raumordnungsverfahren haben Seebäder wie Dierhagen vor Überlastung der einzigen Zufahrt zum Darß auf der bereits jetzt überlasteten B 105 und der Landesstraße 21 gewarnt. Es gibt auch Konkurrenz um Arbeitskräfte. Das Raumordnungsverfahren hat dazu keine Maßgaben getroffen. Die Stadt Ribnitz-Damgarten verkaufte an Center Parcs im Frühjahr 2022 Grund und Boden zu einem geringen Preis und verpflichtete sich, das Gebiet in Bauland umzuwandeln. Das Land M-V will einen neuen Sportboothafen für Center Parcs bauen. Die Landesregierung macht bei Center Parcs Ausnahmen von Grundsatz des neuen Koalitionsvertrages, keine touristischen Großprojekte mehr zu fördern.


[1] BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021
- 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270,

 

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