BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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4 Jahre Brandkatstrophe Megastallanlage Alt Tellin

28. März 2025 | BUND, Landwirtschaft, Massentierhaltung

Genehmigung erlischt 2025 / BUND fordert Genehmigung nicht zu verlängern / Keine Verbesserungen im Brandschutz

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) fordert zum vierten Jahrestag der Brandkatstrophe in der Megastallanlage Alt Tellin, die Genehmigung für die abgebrannte Anlage nicht zu verlängern. Die Betreibergesellschaft hatte nach dem Ende der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Brand einen Antrag zur Verlängerung der Genehmigung für die abgebrannte Megastallanlage mit 17 verbundenen Stallgebäuden für 60.000 Tiere gestellt. Parallel läuft aktuell ein Genehmigungsverfahren zur Erweiterung der noch funktionstüchtigen Biogasanlage auf dem Gelände der ehemaligen Megastallanlage.

„Die Genehmigung für die Stallanlage würde 2025 gesetzmäßig auslaufen. Einen Wiederaufbau der gigantischen Tierfabrik darf es nicht geben. Die Brandkatstrophe hat gezeigt, dass Tierhaltung in dieser Größenordnung unbeherrschbar ist“, sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.

Der BUND kritisiert, dass es vier Jahre nach der Brandkatastrophe keine Verbesserungen im Brandschutz für Tierhaltungsanlagen gibt. „Die von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete Richtlinie zu Brandschutz in Tierhaltungsanlagen ist praktisch wirkungslos, weil Gebäude weiterhin nur 30 Minuten einem Brand widerstehen müssen und die Brandabschnitte viel zu groß sind. Genau das war in Alt Tellin der Fall. Die Feuerwehr konnte nach kurzer Zeit das Stallgebäude gar nicht mehr betreten, um Tiere zu retten. Die Brandabschnitte waren dreizehnmal so große wie zulässig“, sagt Corinna Cwielag vom BUND.

Der BUND bietet kostenlos einen Dokumentarfilm über die Megastallanlage Alt Tellin an. Der Film steht in Internet zur Verfügung. Am 24.April 2025 wird der Dokumentarfilm „Keine Tierfabriken mehr“ im BUND-Umweltzentrum des BUND in Neubrandenburg gezeigt. Im Anschluss findet ein Filmgespräch statt.

Hintergrund:

Am 30.März 2021 brannte die Megastallanlage Alt Tellin ab. Über 60.000 Tiere[1] verbrannten, bzw. erstickten am Rauch. Der Brand dehnte sich durch fehlende Brandmauern sehr schnell aus. Die Behörden hatten großzügige Abweichungen von den Vorschriften der Landesbauordnung zugelassen und die Brandabschnitte 13-mal so groß genehmigt, wie es bis dahin zulässig war, nämlich 21.790 Quadratmeter statt 1.600 Quadratmeter. Damit war es für die Feuerwehren unmöglich, das Feuer wenigstens auf einzelne Abschnitte zu begrenzen und die Tiere zu retten. Die Brandreste der Anlage wurden innerhalb eines Jahres komplett beräumt. Am 30. März 2024 wäre die Genehmigung der Megastallanlage erloschen. Wird eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben, erlischt gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung. Die Schweinezucht Alt Tellin GmbH hat am 20. November 2023 vorsorglich die Verlängerung des Genehmigungszeitraumes nach § 18 Absatz 3 BImSchG beantragt. Dieser Antrag ist bislang nicht beschieden. Bei der Verlängerung der Genehmigungsfrist würde aufgrund geltender Rechtsprechung ein Weiterbetrieb ohne erneute Prüfung des Tierschutzes und der Gewährleistung einer Rettungsmöglichkeit der Tiere im Brandfall möglich sein.

Der BUND richtete nach der Brandkatastrophe 2021 gemeinsam mit dem Tierschutzbund eine Petition an den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Darin wurde das Land aufgefordert, die Genehmigung für die Schweinezuchtanlage Alt Tellin zurückzunehmen und umgehend Vorsichtsmaßnahmen bei ähnlichen Anlagen mit industriellen Haltungsmethoden und unmittelbar benachbarten Güllespeichern, Gasspeichern und Biogasanlagen zu treffen.

Die Landesregierung M-V setzte 2023 die Richtlinie „Bauaufsichtliche Anforderungen an den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen“ in Kraft. Für tragende Konstruktionsteile des Gebäudes legt die Richtlinie lediglich die Feuerwiderstandsfähigkeit „feuerhemmend“ (FS30) fest. Das bedeutet, dass tragende Wände und Stützen einem Feuer nur über 30 Minuten standhalten müssen und nach 30 Minuten ihre gewährleistete Statik verlieren können. Ein Zeitraum von 30 Minuten ist jedoch in der Regel viel zu kurz bemessen, um eine Rettung der Tiere überhaupt zu ermöglichen. Der BUND fordert, dass mindestens 120 Minuten Zeit sein muss, die tragenden Bauteile also eine Widerstandklasse FS 120 haben müssen.

Nach der Richtlinie werden zudem die Brandabschnitte zukünftig nach Rauminhalt und nicht nach Flächengröße der Stallgebäude berechnet. Dafür wird eine maximale Größe von 10.000 Kubikmetern angegeben. Bei einer Raumhöhe von 4 Metern wären die Brandabschnitte 2.500 Quadratmeter groß und damit größer als die bisherigen allgemeinen Vorgaben der Landesbauordnung von 1.600 Quadratmetern. Unter Nr. 4.3.1 heißt es im ersten Satz, dass geschlossene Tierhaltungsanlagen nicht mehr als zwei Brandabschnitte haben dürfen. Eine Größenbegrenzung im Interesse des Brandschutzes ist damit jedoch nicht gegeben. Bei Megastallanlagen wie Alt Tellin, Fahrbinde und Medow wurden bis zu 17 Stallgebäude aneinandergebaut. Das Abstellen auf den Rauminhalt ist nach Auffassung des BUND in keiner Weise sachgerecht, weil es mit Blick auf den Brandschutz und die Tierrettung keinen Sinn ergibt. Der BUND hatte 2022 gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund und Greenpeace ein Gutachten[2] zum Entwurf der Richtlinie vorgelegt. Die nun beschlossene Richtlinie wird vom BUND stark kritisiert.

Für Rückfragen und vor Ort: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin T. 0385 52133912 / 0178 5654700, corinna.cwielag@bund-mv.de

 


[1] Nach Angaben des Veterinäramtes vom 21.04.2021 hatte die LFD zum 01.01.2020 einen Gesamtbestand von 62.835 Tieren gemeldet. Im Gesamtbestand werden die Saugferkel mitgezählt, die sonst nicht zu den Tierplätzen zählen.

[2] WERNER 2022: Unzureichender Brandschutz in industriellen Tierställen in M-V Erhebliche Vollzugsdefizite und Handlungspflichten der Behörden

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