BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Gerichtsverhandlung zur Megastallanlage Alt Tellin wurde vertagt

14. März 2017

Nach einer sechsstündigen Gerichtssitzung am 15.03.2017 wurde die weitere Verhandlung der Klage des BUND gegen die Megastallanlage Alt Tellin durch das Verwaltungsgericht Greifswald vertagt. Das Gericht hatte zuvor neben den Umweltfragen auch die Verhandlung über Tierschutz und Brandschutz in der Megastallanlage Alt Tellin zugelassen. Der BUND bewertet dies sehr positiv. Damit wird nun auch in Mecklenburg-Vorpommern Tierschutz in Massentierhaltungsanlagen erfolgreich auf die Tagesordnung gehoben. Inhaltlich konnten die Konflikte zwischen Tierschutz und Massentierhaltung, insbesondere zu den über 5600 genehmigten Kastenständen in der Sauenanlage Alt Tellin nicht geklärt werden. Der Vorsitzende Richter der 5. Kammer sagte, das Gericht müsse sich dazu noch eine Meinung bilden. Die Verhandlung des Brandschutzthemas muss ebenfalls fortgesetzt werden. Es ist bislang nicht klar, ob das vorgestellte Brandschutzkonzept praxistauglich ist.  

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