BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Jetzt spenden Mitglied werden

30 Jahre Grünes Band – Lebenslinie für Mensch und Natur soll gemeinsam entwickelt werden und durchgehenden Schutzstatus bekommen

29. September 2020

BUND: Vereinbarung zur Zusammenarbeit ist Meilenstein / Bekenntnis zum Grünen Band soll Dialog-Prozeß folgen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern und der Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern bei der Vorbereitung der Ausweisung des Grünen Bandes Mecklenburg-Vorpommerns als Nationales Naturmonument vereinbart.

„Wir freuen uns sehr über das Bekenntnis des Landes, den Ausweisungsprozess für ein länderübergreifendes, bundesweites Schutzgebiet anzuschieben und dafür auch Stellen zu schaffen. Unsere Vereinbarung zur Zusammenarbeit ist ein Meilenstein. Zum 30.Geburtstag erhält der längste Biotopverbund Deutschlands damit eine bedeutende Würdigung. Die Kategorie Nationales Naturmonument bietet die Möglichkeit, Natur, Kultur und Geschichte gleichermaßen herauszustellen. Das ist eine Chance für die weitere Entwicklung der Grenzregion zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die reich an schöner Natur und voller Geschichte ist. Die Ausweisung muss aber gemeinsam mit den Menschen vor Ort erfolgen. Deshalb muss es einen Dialogprozess geben, den wir gemeinsam mit dem Land gestalten wollen. Der BUND kann dabei Erfahrungen aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg bei Begleitung der Ausweisung des Nationalen Naturmonumentes Grünes Band einbringen. Nicht zuletzt können die Väter des Grünen Bandes im BUND authentisch von der Wiederentdeckung von längst als ausgestorben geltenden Arten wie dem Braunkehlchen im Grünen Band vor 30 Jahren berichten“, sagt Thomas Blaudszun vom Landesvorstand des BUND heute auf einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag fordert die Landespolitik auf, das Nationale Naturmonument zukünftig auch dauerhaft finanziell einzuplanen. „Für 173 Kilometer Biotopverbund zwischen Elbe und Travemündung werden zukünftig ausreichend personelle Kapazitäten benötigt. Der Biotopverbund muss an vielen Stellen außerhalb des Biosphärenreservates Schaalsee-Elbe noch weiter entwickelt werden. Das Nationale Naturmonument Grünes Band ist kein Totalreservat. Es muss angepasst genutzt werden und es gibt eine Fülle von bewegenden Geschichten an der ehemaligen Grenzlinie. Zudem gibt es schon jetzt einen riesigen Bedarf für die Betreuung der enorm gestiegenen Besucherzahlen. An guten Konzepten für Mensch, Kultur und Natur und an den Kapazitäten von Fachpersonal, Information, Führung und Leitung wird es hängen, ob daraus eine Erfolgsgeschichte für die Region wird.“

Zusatzinformation:

Schutzgebietskategorie „Nationale Naturmonumente“

Die Besonderheit Nationaler Naturmonumente liegt in der untrennbaren Einheit des Naturschutzes mit dem Erhalt einer Landschaft oder Region aus kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen. Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten spielt bei Nationalen Naturmonumenten der Kulturwert neben dem Naturwert eine wichtige Rolle, ebenso müssen NNM die Anforderungen an Seltenheit und Eigenart erfüllen. Die jüngste Schutzgebietskategorie „Nationale Naturmonumente“ wurde durch die Novelle im Jahr 2009 in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügt, um auch für die national bedeutsamen Schöpfungen der Natur einen herausgehobenen Schutz zu haben, die die Voraussetzungen eines Nationalparks nicht erfüllen. Der neue Schutzgebietstypus lehnt sich an Kategorie III der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) an. Bei den Nationalen Naturmonumenten kann es sich demnach um national bedeutsame Naturerscheinungen, aber auch spezielle herausragende geologisch-geomorphologische Erscheinungen oder solche, in denen sich besondere Natur- und Kulturwerte verbinden, handeln. Weltweit gehören dazu zum Beispiel der Grand Canyon in den USA, in Deutschland das Grüne Band Thüringen, die Kluterthöhle mit einem 370 Millionen Jahre alten versteinerten Riff in Nordrhein-Westfalen und die 800 bis 1000 jährigen Ivenacker Eichen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Ivenacker Eichen waren das erste Nationale Naturmonument in Deutschland und wurden 2016 durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen.

Grünes Band Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg

Die Ausweisung des 763 Kilometer langen Grünen Bandes Thüringen als Nationales Naturmonument begann mit dem Beschluss des Landtags am 28. September 2017 und wurde nach Anhörungsverfahren für Kommunen und Öffentlichkeit mit der Verabschiedung des Thüringer Grüne Band Gesetzes am 09.November 2018 vollendet. Der Gesetzentwurf war darüber hinaus Gegenstand einer Online-Diskussion des Thüringer Landtages.

(Quellen: BfN / IUCN / Freistaat Thüringen)

In Sachsen-Anhalt wurde im Oktober 2019 das Gesetz „Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ für das 343 Kilometer lange Schutzgebiet durch den Landtag beschlossen.

In Brandenburg legte die Landesregierung am 11.08.2020 den Gesetzentwurf für die Ausweisung von der 30 Kilometer des Grünen Bandes Brandenburg als Nationales Naturmonument vor. Die Ausweisung ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Der Gesetzentwurf ist aktuell im Landtag Brandenburg.

Biotope am Grünen Band:

https://www.bund.net/themen/gruenes-band/lebensraeume/

Grünes Band Europa:

www.bund.net/themen/gruenes-band/gruenes-band-europa/

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin, T. 0178 5654700

 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb