Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Stand: September 2026
Die Sanierung von Gebäuden wird vom Staat finanziell gefördert.
Dafür können Anträge bei der Bafa für Einzelmaßnahmen (außer Heizung) (BEG EM) oder bei der KfW für systemische Sanierungen (und Heizung) (BEG WG/NWG) gestellt werden. Für Einzelmaßnahmen inkl. Heizung gibt es direkte Zuschüsse, für die systemische Sanierung bietet die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Kommunen bekommen auch in dem Fall Direktzuschüsse.
Antragsberechtigt sind alle Investoren.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Contractoren und Pächter oder Mieter, wenn der Eigentümer antragsberechtigt wäre und informiert wurde.
Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Heizung
- die Untergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 2.000 € (Maßnahmen) und 300 € (Heizungsoptimierung)
Die förderfähigen Ausgaben beim Heizungszuschuss werden gesenkt:
Wohngebäude: Absenkung zum 21.07.2026 auf 28.000 € für die 1. Wohneinheit; für die 2.–6. WE weiterhin je 15.000 €, ab der 7. WE weiterhin je 8.000 €. Die weiteren Absenkungen um jeweils 750 € betreffen ausschließlich die 1. Wohneinheit, erfolgen erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich. Die Degression endet mit einem Wert von 22.000 € für die 1. Wohneinheit ab dem 01.08.2030.
Nichtwohngebäude: 28.000 € für Gebäude bis 150 m² NGF; 197 €/m² (bis 400 m²), 118 €/m² (400 bis 1.000 m²), 79 €/m² (>1.000 m²). Absenkung erstmals zum 01.02.2027, dann halbjährlich um 750 € (bis 150 m²), 3 €/m² (bis 400 m²), 2 €/m² (bis 1.000 m²) bzw. 1 €/m² (>1.000 m²). Die Degression endet ab dem 1.8.2030 bei folgenden Werten: 22.000 € (bis 150 m²), 173 €/m² (bis 400 m²), 102 €/m² (bis 1.000 m²) und 71 €/m² (>1.000 m²).
- der Heizungszuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30% und verschiedenen Boni zusammen:
- Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutztes Eigentum bei Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen oder mind. 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen von anfangs 16% sinkt halbjährlich um jeweils 4% erstmals zum 01.02.2027. Ab 01.08.2028 entfällt der Bonus vollständig.
- Einkommensbonus für selbstgenutztes Eigentum wird in drei Stufen gestaffelt. Lebt bei Antragsstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert.
- der maximale Heizungszuschuss liegt bei 80% bei einem zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € mit Kind) und 70 % für alle anderen
- der Ersatz jüngerer EE-Heizungen (ab 01.01.2008 installiert) wird ab Q1 2027 nicht mehr gefördert
neue Einschränkung: Wenn das Grundstück „aufgrund einer kommunalen Entscheidung (beispielsweise aufgrund eines Anschluss- und Benutzungszwangs) an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll oder wenn ein Wärmeversorger rechtsverbindlich erklärt hat, das betreffende Grundstück innerhalb von drei Jahren an sein Wärmenetz anzuschließen“ wird nur noch der Wärmenetzanschluss gefördert und keine Einzelheizungen.
Sanierung
- Förderfähige Ausgaben bei Mehrfamilienhäusern: 30.000 € für die 1. WE, je 15.000 € für die 2.–6. WE, je 8.000 € ab der 7. WE. Mit iSFP betragen die förderfähigen Kosten 60.000 € für die 1. WE, je 30.000 € für die 2.-6. WE, je 15.000 € ab der 7. WE.
- Der iSFP-Bonus (5 %) wird bei Einfamilienhäusern erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € und nur auf den darüber hinausgehenden Betrag gewährt.
- Neuer WPB-Bonus (5 %) ab Q1 2027: nur für Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle
- beim Heizungstausch kann die Heizungsoptimierung (Pumpe; hydraulischer Abgleich) als Umfeldmaßnahme mitgefördert werden, beides gleichzeitig zu beantragen geht nicht
- Ab 1.1.2030 werden nur noch Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.
- bei Eigenleistungen werden die Materialkosten bezuschusst!
Der Zuschuss für Effizienzmaßnahmen kann jedes Kalenderjahr erneut in Anspruch genommen werden, der Zuschuss für den Heizungstausch dagegen nur einmalig je Gebäude!
Neu: Erst die geplanten Maßnahmen beauftragen (mit auflösender oder aufschiebender Bedingung), erst dann den Förderantrag stellen! Musterformulierungen unter BMWE | 1.14 Wie sieht eine Musterformulierung für die aufschiebende bzw. auflösende Bedingung im Lieferungs- oder Leistungsvertrag aus?
Darüber hinaus bietet die KfW einen Ergänzungskredit für Effizienzmaßnahmen für die nach Abzug des Zuschusses übrig bleibenden Kosten: für WG max. 120.000 €/WE und für NWG max. 500 €/m2 und max. 5 Mio € pro Gebäude. Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 90.000 € erhalten eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten!
Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG, BEG NWG)
- Förderhöchstbetrag WG: einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit; NWG: max. 10 Mio. € pro Vorhaben.
- Vorhabenbeginn: Abschluss eines Vertrages ausschließlich über die Lieferung von Strom, Wasser oder Wärme über ein Wärmenetz ist nicht förderschädlich
- für Kommunen gilt die maximale Kumulierungsgrenze von 90%
- von der Vorgabe, dass für geförderte Maßnahmen mind. drei Angebote einzuholen sind, kann abgewichen werden
- Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (z.B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise vom Antragsteller aufzubewahren bzw. einzureichen. Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Gebäudes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein
- die Nachhaltigkeitsklasse bleibt und wird bei WG & NWG mit 5% Bonus honoriert
- für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude zum EH 70, 55 und 40 gibt es den WPB-Bonus "Worst-Performing-Building" von 10%
- für die Sanierung zum EH 70, 55 oder 40 gibt es zusätzlich den SerSan-Bonus für „Serielle Sanierung“ von 5% bzw. 15%
- Kommunen erhalten bei Sanierung zum EH/EG Direktzuschüsse von 10-25%
- keine (Mit-)Förderung von EE-Wärmeerzeugern bei der Sanierung zum EH/EG, wenn das Gebäude bereits aus einer förderfähigen Anlage versorgt wird, die nach dem 1.1.2008 errichtet wurde
- ab 2027 sollen bei Sanierung zum EH/EG nur noch europäische Wärmepumpen mitgefördert werden
- mit Ausnahme des EH Denkmal müssen alle EH Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d.h. eine Vorlauftemperatur von 55° C nicht überschreiten
Darlehenshöhe & Tilgungszuschuss gilt pro Wohneinheit! Wird bei Aufstockungen/ Anbauten keine Förderung in der BEG WG Neubau beantragt, können die energetischen Maßnahmen in der BEG WG Sanierung/BEG EM mitgefördert werden.
Zinsgünstiger Kredit für Erneuerbare Energien Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, Netze und Speicher (270).
Neubau zum Effizienzhaus
Die Kfw fördert Neubau und Erstkauf mit einem zinsverbilligten Kredit.
Vorraussetzung sind der Energieeffizienzhausstandard 40 oder 55; ein maximales Treibhausgaspotenzial von 24 kg CO2 Äq./(m2a), welches über den gesamten Lebenszyklus errechnet wird und dass das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Gefördert werden zwei Stufen: für ein Gebäude ohne Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt der Kredithöchstbetrag 100.000 €, mit Zertifizierung 150.000 €. Förderfähig sind neben den Baukosten bzw. dem Kaufpreis die Nebenkosten; die Planung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung. Ein Energieberater ist Pflicht.