BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Stand: September 2024

Die Sanierung von Gebäuden wird vom Staat finanziell gefördert.

Dafür können Anträge bei der Bafa für Einzelmaßnahmen (außer Heizung) (BEG EM) oder bei der KfW für systemische Sanierungen (und Heizung) (BEG WG/NWG) gestellt werden. Für Einzelmaßnahmen inkl. Heizung gibt es direkte Zuschüsse, für die systemische Sanierung bietet die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen.

Wer darf Anträge stellen:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Contractoren und Pächter oder Mieter , wenn der Eigentümer antragsberechtigt wäre und informiert wurde.


 

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

  • die Untergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 2.000 € (Maßnahmen) und 300 € (Heizungsoptimierung)
  • die neue Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung von 30% und verschiedenen Boni zusammen: Klimageschwindigkeitsbonus von 20% für selbstnutzende Wohneigentümer bis 2028 bei Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen oder mind. 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen; Einkommensbonus von 30% für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 €. Insgesamt gibt es maximal 70% Zuschuss.
  • zusätzlicher Effizienzbonus von 5% bei Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle
  • bei bivalenten Wärmepumpen-Hybridheizungskompaktgeräten die eine förderfähige Wärmepumpe und einen nicht förderfähigen zweiten Wärmeerzeuger (bspw. Gas-Brennwertheizung) in einem Gerät kombinieren, sind nur die anteiligen Kosten der Wärmepumpe von pauschal 65% förderfähig
  • zusätzlicher Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € bei Biomasseheizungen mit Staubemissionen von < 2,5 mg/m3
  • für Biomasseheizungen gibt es den Klimabonus nur, wenn sie mit Solarthermie, PV oder Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung u/o zur Heizungsunterstützung kombiniert werden
  • beim Heizungstausch kann die Heizungsoptimierung (Pumpe; hydraulischer Abgleich) als Umfeldmaßnahme mitgefördert werden, beides gleichzeitig zu beantragen geht nicht

  • für Effizienzmaßnahmen in Wohngebäuden gibt es max. 30.000 € Zuschuss pro Wohneinheit bzw. max. 60.000 € wenn Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt werden
  • für Effizienzmaßnahmen in Nichtwohngebäuden gibt es max. 500 €/m2 NGF
  • für Heizungen in Wohngebäuden gibt es max. 30.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.-6. WE und je 8.000 € ab der 7. WE
  • für Heizungen in Nichtwohngebäuden gibt es max. 30.000 € Zuschuss bis 150 m2 NGF, plus 200 €/m2 bis 400 m2 NGF, plus 120 €/m2 bis 1.000 m2 NGF und plus 80 €/m2 ab 1.000 m2 NGF
  • bei Eigenleistungen werden die Materialkosten bezuschusst!

Der Zuschuss für Effizienzmaßnahmen kann jedes Kalenderjahr erneut in Anspruch genommen werden, der Zuschuss für den Heizungstausch dagegen nur einmalig je Gebäude!

Neu: Erst die geplanten Maßnahmen beauftragen (mit auflösender oder aufschiebender Bedingung), erst dann den Förderantrag stellen! Musterformulierungen unter 

Darüberhinaus bietet die KfW einen Ergänzungskredit für Effizienzmaßnahmen für die nach Abzug des Zuschusses übrig bleibenden Kosten: für WG max. 120.000 €/WE und für NWG max. 500 €/m2 und max. 5 Mio € pro Gebäude. Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 90.000 € erhalten eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten!


 

Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG, BEG NWG)

  • Vorhabenbeginn: Abschluss eines Vertrages ausschließlich über die Lieferung von Strom, Wasser oder Wärme über ein Wärmenetz ist nicht förderschädlich
  • für Kommunen gilt die maximale Kumulierungsgrenze von 90% 
  • von der Vorgabe, dass für geförderte Maßnahmen mind. drei Angebote einzuholen sind, kann abgewichen werden
  • Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (z.B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise vom Antragsteller aufzubewahren bzw. einzureichen. Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Gebäudes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein
  • für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude zum EH 55 und 40 sowie zum EH 70 EE gibt es den WPB-Bonus "Worst-Performing-Building" von 10%
  • für die WG-Sanierung zum EH 55 oder 40 gibt es zusätzlich den SerSan-Bonus für „Serielle Sanierung“ von 15%
  • Erneuerbare-Energien-Klasse: mind. 65% des Energie­bedarfs aus erneuer­baren Energien und verpflichtender Einbau einer Lüftungsanlage mit WRG. Ausnahmen für EH-Denkmal sind möglich.
  • mit Ausnahme des EH Denkmal müssen alle EH Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d.h. eine Vorlauftemperatur von 55° C nicht überschreiten.
  • die NH-Klasse gibt es nun auch bei der WG-Sanierung

Darlehenshöhe & Tilgungszuschuss gilt pro Wohneinheit! Wird bei Aufstockungen/ Anbauten keine Förderung in der BEG WG Neubau beantragt, können die energetischen Maßnahmen in der BEG WG Sanierung/BEG EM mitgefördert werden.

Zinsgünstiger Kredit für Erneuerbare Energien Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, Netze und Speicher (270).


 

Neubau zum Effizienzhaus

Die Kfw fördert Neubau und Erstkauf mit einem zinsverbilligten Kredit. Vorraussetzung sind der Energieeffizienzhausstandard 40; ein maximales Treibhausgaspotenzial von 24 kg CO2 Äq./(m2a), welches über den gesamten Lebenszyklus errechnet wird und dass das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Gefördert werden zwei Stufen: für ein Gebäude ohne Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt der Kredithöchstbetrag 100.000 €, mit Zertifizierung 150.000 €. Förderfähig sind neben den Baukosten bzw. dem Kaufpreis die Nebenkosten; die Planung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung. Ein Energieberater ist Pflicht.

BEG EM

BEG WG/NWG

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