BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Reform ab 01/2023

Gebäudesanierungen werden vom Staat finanziell gefördert.

Dafür können Anträge bei der Bafa für Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder bei der KfW für systemische Sanierungen (BEG EH bzw. EG) gestellt werden. Die Bafa zahlt direkte Zuschüsse, die KfW bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen.

Wer darf Anträge stellen:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Contractoren und Pächter oder Mieter mit Erlaubnis des Eigentümers.


 

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Neuerungen ab 01/2023:

  • die Untergrenze der förderfähigen Kosten bleibt bei 2.000 € (Maßnahmen) und 300 € (Heizungsoptimierung)
  • bei Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizung muss das zu versorgende Gebäude danach zu mind. 65% durch erneuerbare Energien beheizt werden
  • bei Förderung von Wärmeerzeugern können die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik nach einem Heizungsdefekt für die Dauer von bis zu einem Jahr mitgefördert werden
  • bei Förderung von Wärmeerzeugern ist grundsätzlich eine Heizlastberechnung und ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B erforderlich.
  • bei Verfügbarkeit einer Internetverbindung und einer technischen Schnittstelle am Gerät, ist die Konnektivität von geförderten Heizungsanlagen herzustellen
  • gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden
  • Förderung von Biomasseheizungen nur in Kombination mit einer Solarthermieanlage und einen Feinstaubausstoß von max. 2,5 mg/m³. Der Innovationsbonus für Biomasseanlagen wird gestrichen.
  • Biomasseheizungen müssen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81% aufweisen 
  • bei Wärmepumpen wird der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) ab 01/2024 verschärft. Anforderungen an die Geräuschemissionen ab 01/2024 mind. 5 dB niedriger als nach Ökodesign-Verordnung, ab 01/2026 mind. 10 dB niedriger
  • der Wärmepumpen-Bonus (Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser) soll auch für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gewährt werden. Ab 2028 sollen dann nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert werden.
  • Förderung von Wärmepumpen bei einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von mind. 2,7, ab 01/2024 von mind. 3,0

 

Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG, BEG NWG)

Neuerungen ab 01/2023:

  • Vorhabenbeginn: Abschluss eines Vertrages ausschließlich über die Lieferung von Strom, Wasser oder Wärme über ein Wärmenetz ist nicht förderschädlich
  • für Kommunen wird die maximale Kumulierungsgrenze von 60% auf  90% angehoben.
  • von der Vorgabe, dass für geförderte Maßnahmen mind. drei Angebote einzuholen sind, kann abgewichen werden
  • Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (z.B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise vom Antragsteller aufzubewahren bzw. einzureichen. Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Gebäudes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein
  • für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude wird ein WPB-Bonus "Worst-Performing-Building" von 10% eingeführt. Der WPB-Bonus gilt nicht nur bei der Sanierung zum EH 55 und 40, sondern auch schon zum EH 70 EE.
  • für die WG-Sanierung zum EH 55 oder 40 wird ein zusätzlicher SerSan-Bonus für „Serielle Sanierung“ von 15% eingeführt
  • Erneuerbare-Energien-Klasse: mind. 65% des Energie­bedarfs aus erneuer­baren Energien und verpflichtender Einbau einer Lüftungsanlage mit WRG. Ausnahmen für EH-Denkmal sind möglich.
  • mit Ausnahme des EH Denkmal müssen alle EH Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d.h. eine Vorlauftemperatur von 55° C nicht überschreiten.
  • die NH-Klasse gibt es nun auch bei der WG-Sanierung

Darlehenshöhe & Tilgungszuschuss gilt pro Wohneinheit! Wird bei Aufstockungen/ Anbauten keine Förderung in der BEG WG Neubau beantragt, können die energetischen Maßnahmen in der BEG WG Sanierung/BEG EM mitgefördert werden.

Zinsgünstiger Kredit für Erneuerbare Energien Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, Netze und Speicher (270).


 

Neubau zum Effizienzhaus

Die Kfw fördert Neubau und Erstkauf mit einem zinsverbilligten Kredit. Vorraussetzung sind der Energieeffizienzhausstandard 40; ein maximales Treibhausgaspotenzial von 24 kg CO2 Äq./(m2a), welches über den gesamten Lebenszyklus errechnet wird und dass das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Gefördert werden zwei Stufen: für ein Gebäude ohne Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt der Kredithöchstbetrag 100.000 €, mit Zertifizierung 150.000 €. Förderfähig sind neben den Baukosten bzw. dem Kaufpreis die Nebenkosten; die Planung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung. Ein Energieberater ist Pflicht.

BEG EM

BEG WG/NWG

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