BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Willkommen bei der BUND- Gruppe Ostufer Kummerower See

Das Wiesenschaumkraut: In einem intakten Moor zu finden.

Die Gruppe gründete sich 2013 aus einer BI heraus, die eine Schweinemastanlage in Gnevezow erfolgreich verhindert hatte.

Unsere Mitglieder bringen Know-How aus den Bereichen Landwirtschaft, Medizin, Technik, Verwaltung und Bildung mit. So können wir Investitionen in unserer Region wie z.B. Windparks, PV-Anlagen oder flächenverbrauchende Bauvorhaben kritisch begleiten.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist der Schutz der Moore und Gewässer in unserer Region. Wir versuchen seit Jahren die Gülleausbringung in der Kernzone eines LSG zu verhindern. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen scheiterte bisher an dem von diesen, abweichendem Verständnis einer „guten landwirtschaftlichen Praxis“ der Behörden aller Ebenen. Wir kämpfen weiter!

Moorschutz ist Klimaschutz und Artenschutz. An der Planung und Realisierung des Naturparks „Flußlandschaft Peenetal“ ist unsere Ortsgruppe mit 2 Projekten beteiligt. Wir wollen Einfluss nehmen, dass 1 Feuchtwiese an der Peene durch angepasste Bewirtschaftung in ihrer Artenvielfalt erhalten bleibt und haben dazu eine Langzeitbeobachtung aufgesetzt. Dazu wird ein ständiger Dialog mit Eigentümern, Bewirtschafter und dem Zweckverband Peenetal als Vertragspartner der Eigentümer etabliert.

Das Quellmoor an der Klenzer Mühle mit dem größten Trollblumen-Bestand im Peenetal wird durch unsere OG renaturiert und bietet gute Ansatzpunkte für unsere Bildungsarbeit.

Diese beiden Vorhaben benötigen die fachliche Unterstützung unserer Kooperationspartner, wie z.B. dem Moorzentrum Greifswald und dem STALU. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchsgewinnung sind unsere Wege um unsere Arbeitsergebnisse und Ziele nachhaltig zu gestalten.

 

Moorschutz

Verhinderung des gesetzlich vorgeschriebenen Moorschutzes in Mecklenburg-Vorpommern durch Behörden

Seit 2019 verhindern Agrar- und Umweltminister Till Backhaus und Landrat Heiko Kärger (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) den gesetzlich vorgeschriebenen Moorschutz auf 306 ha in der Kernzone des Landschaftsschutzgebietes (LSG)  Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See.

  • Ausgangspunkt sind zwei von der Unteren Naturschutzbehörde erteilte unbefristete Ausnahmegenehmigungen (Naturschutzgenehmigungen) zum Ausbringen von mineralischen und organischen Düngemitteln (Gülle) in der Kernzone des LSG auf 306 ha, die wir im Mai 2019 als gesetzwidrig beanstandet haben.
  • Danach ist ein Ausbringen von Gülle in der Kernzone nach LSG-Verordnung § 4 Verbote untersagt. Nach § 6 Ausnahmen ist dies jedoch möglich, aber nur, wenn es dem Schutzzweck nach § 3 nicht entgegensteht, d. h. das Moor darf durch diese Maßnahmen nicht geschädigt werden.
  • In einer Antwort des Landrats vom 22.05.2019 wird die Zerstörung des Moores sogar anschaulich beschrieben, aber gleichzeitig behauptet, dass es keine erheblichen Beeinträchtigungen des Moores gibt. Widersprüchlicher kann diese Aussage nicht sein.
  • Wir wenden uns an Minister Backhaus mit einer Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Untere Naturschutzbehörde (20.12.2019), in der wir die Rechtswidrigkeit der beiden Ausnahmegenehmigungen fachlich begründet darlegen. Vorher holen wir uns Auskünfte von Wissenschaftlern des Greifswalder Moor Centrums (GMC) ein, die auch keine Vereinbarkeit von Ausnahmegenehmigung und Schutzzweck erkennen können.
  • Das Ministerium erkennt eine Optimierungspotential der Bescheide, will auf die Modifizierung der Bescheide hinwirken und gibt Hinweise für eine Veränderungsverordnung der LSG-Verordnung. Minister Backhaus erlaubt weiterhin die Gülleausbringung in der Kernzone. Das ist nach geltender LSG-Verordnung gesetzwidrig.
  • Die Untere Naturschutzbehörde wird mehrmals vom Ministerium gebeten/aufgefordert die Bescheide aus formellen/fachlichen Gründen aufzuheben.
  • Ende 2021 (09.12.2021) beugt sich der Minister Backhaus der Fehlentscheidung vom Landrat Heiko Kärger.

Die beiden gesetzwidrigen Ausnahmegenehmigungen  werden nicht aufgehoben. Das Ausbringen von Gülle in der Kernzone bleibt weiterhin erlaubt.

Brief an Minister Backhaus (05.11.2021)

Brief an Landrat Kärger (02.11.2021)

 

Ansprechpartner/in

Erich Zühlke


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