BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Kommunalrichtlinie

Laufzeit: 1. Jan 2024 - 31. Dez 2027

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das BMUKN kommunale Akteure dabei, ihre Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern nicht nur die Lebensqualität vor Ort, sondern entlasten auch den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften sowie weitere kommunale Akteure. Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen: von Klimaschutzkonzepten und -personalstellen über Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung. Finanzschwache Kommunen profitieren von erhöhten Förderquoten.

Mehr Infos unter Kommunalrichtlinie | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

z.B. Einstiegs- und Orientierungsberatung Kommunaler Klimaschutz

Wer fördert: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung, öffentliche und gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Erziehung, Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe
Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

Was wird gefördert?
Bis zu 20 Berater*innentage für eine Einstiegs- und Orientierungsberatung für das Themenfeld Klimaschutz,  durch externe Dienstleister:innen

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

Weitere Infos unter 4.1.1 a) Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Wer fördert: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Wer wird gefördert? Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig), kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften, Unternehmen iSd. § 14 BGB. Daneben sind Contractoren antragsberechtigt, sofern sie die Voraussetzungen und Verpflichtungen gem. Anhang 2 der Richtlinie erfüllen.

Was wird gefördert? Förderung von effizienten Wärmenetzen in 4 Modulen. Ein effizientes Wärmenetz enthält im Sinne dieser Förderrichtlinie mindestens 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten, die zu mindestens 75 % mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden.

  • Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
  • Modul 2: Neubau von Wärmenetzen sowie die Transformation von Bestandsnetzen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen
  • Modul 3: Einzelmaßnahmen (Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen sowie Wärmeübergabestationen)
  • Modul 4: Betriebskosten aus BEW-geförderten Solarthermieanlagen sowie aus BEW-geförderten Wärmepumpen.

Wie wird gefördert? Nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Mehr Infos unter BAFA - Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen

Was wird gefördert? Freiwillige Maßnahmen, mit denen Grünflächen naturnah gestaltet und umgestaltet, Bäume gepflanzt, Naturoasen in inner­örtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungsgebieten geschaffen und Flächen entsiegelt sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder hergestellt und verbessert werden können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten.

Die Förderung besteht aus vier Modulen:

  • A. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
  • B. Pflanzung von Bäumen
  • C. Schaffung von Naturoasen
  • D. Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 80/90 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Mehr Infos unter Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444) | KfW

1.000 Moore

Klimamoorschutz – Wiedervernässung naturschutzbedeutsamer Moore

Wer fördert: BMUKN

Wer wird gefördert? natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen (z.B. Privateigentümer*innen, Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen).

Was wird gefördert? Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 ha pro Projekt.

Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen als auch die Vorbereitung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen.

Die Förderrichtlinie adressiert sowohl Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen. Auch Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind förderfähig.

Die Förderung besteht aus 4 Förderschwerpunkten: 

  • FSP 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen
  • FSP 2: Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen
    • FSP 2.1: Vorbereitende Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung
    • FSP 2.2: Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. bis zu 95% der förderfähigen Gesamtausgaben

Mehr Infos unter Förderrichtlinie 1.000 Moore | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)

Umweltinnovationsprogramm

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), deren Eigenbetriebe, Zweckverbände, in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland.

Was wird gefördert? Innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten, Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden; Baumaßnahmen, Maschinen und Ausgaben der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen:

  • Abwasserbehandlung,
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
  • Circular Economy,
  • Bodenschutz,
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz,
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen,
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien,
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz.

Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden. Die Anlagen und Verfahren müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben. 

Wie wird gefördert? Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten oder Kredit mit Zinszuschuss in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten.

Mehr Infos unter Umweltinnovationsprogramm (230) | KfW

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