Klimaaktive Kommune 2023
Antragsfrist: 31. März 2023
Städte und Gemeinden können sich auch dieses Jahr als Klimaaktive Kommune bewerben. In dem bundesweiten Wettbewerb schreiben das Bundesumweltministerium und das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ein Preisgeld in Höhe von je 25.000 € dafür aus. Ausgezeichnete Projekte werden bundesweit bekannt gemacht.
Teilnahmeberechtigt sind Städte, Landkreise und Gemeinden. Kooperationen, für die die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren – etwa Vereinen, Verbänden, Kammern, Handwerk – u/o mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet sind ausdrücklich erwünscht. Die Kommunen können sich in folgenden Kategorien bewerben:
- Ressourcen- und Energieeffizienz,
- Erneuerbare Energien im kommunalen Fokus,
- Klimaschutz durch Kooperationen mit der Wirtschaft,
- Klimaschutz in sozialen Einrichtungen
Mehr Infos unter Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2023" | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Kommunalrichtlinie
Laufzeit: 1. Jan 2019 - 31. Dez 2022
Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das BMU kommunale Akteure dabei, ihre Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern nicht nur die Lebensqualität vor Ort, sondern entlasten auch den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften sowie weitere kommunale Akteure. Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen: von Klimaschutzkonzepten und -personalstellen über Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung. Bis zum 31. Dezember 2021 werden im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung alle Förderquoten in der Richtlinie um jeweils 10% angehoben. Damit sind in diesem Zeitraum Zuschüsse bis zu 100% der Gesamtinvestition möglich. Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten profitieren bei ausgewählten Förderschwerpunkten prinzipiell von erhöhten Förderquoten.
Mehr Informationen unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Laufzeit: jährlich 1. März - 30. Apr & 1. Sep - 31. Okt, endet 2022
Mit dem Förderaufruf sollen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter gefördert werden.
Das Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher Treibhausgasemissionen in Kommunen und im kommunalen Umfeld zu leisten. Bei den Vorhaben sollen die besten verfügbaren Techniken und Methoden zum Einsatz kommen.
Durch ihre bundesweite Ausstrahlung sollen die Vorhaben zudem zur Nachahmung von Klimaschutzprojekten anregen und so weitere Minderungen von Treibhausgasemissionen auslösen.
Der Modellcharakter der Vorhaben soll sich auszeichnen durch
- hohe Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Fördersumme;
- die Verfolgung der klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes;
- einen besonderen und innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch;
- den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden;
- die Übertragbarkeit beziehungsweise Replizierbarkeit des Ansatzes sowie
- eine überregionale Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit mit bundesweiter Ausstrahlung.
Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern
- Abfallentsorgung,
- Abwasserbeseitigung,
- Energie- und Ressourceneffizienz,
- Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr sowie
- Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
Auch hier gelten bis zum 31. Dez 2021 coronabedingt erhöhte Förderquoten. Die Zuschüsse wurden auf bis zu 80%, für finanzschwache Kommunen bis auf 100% erhöht.
Mehr Informationen unter www.klimaschutz.de/modellprojekte
Förderaufruf: Klimaschutz durch Radverkehr
Laufzeit: jährlich 1. März - 30. Apr & 1. Sep - 31. Okt, endet 2023
Über den Förderaufruf unterstützt das BMU modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen: neue, sichere Radwege, Stell- und Ladeplätze für Pedelecs und Lastenräder oder Lösungen für lokale Radverkehrsdienstleistungen.
Realisiert werden sollen Projekte in konkret definierten Gebieten wie Wohnquartieren, Stadtteil- oder Dorfzentren. Das Ziel ist, mehr Raum für klimafreundliche Zweiraum-Mobilität zu schaffen und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern.
Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus Einzelmaßnahmen, die in der Summe einem erhöhten Radverkehrsaufkommen gerecht werden und Bürger zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Abstellanlagen oder Reparaturstationen sowie ein Mobilitätskonzept für den Radverkehr im gesamten Quartier sein. Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig. Außerdem sollen die geförderten Maßnahmen nicht zulasten des Fußverkehrs, Öffentlichen Personennahverkehrs, von Aufenthalts-und Erholungsflächen sowie des Baumbestandes gehen.
Damit Projekte wie diese bundesweite Nachahmung finden, setzt das BMU einen gewissen Vorbildcharakter für eine Förderung voraus. Kooperationen von verschiedenen Akteuren für ein Projekt werden begrüßt.
Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch
- einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
- erstmalige Anwendung und pilothafte Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen sowie
- eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.
Auch hier gelten bis zum 31. Dez 2021 coronabedingt erhöhte Förderquoten. Die Zuschüsse wurden auf bis zu 80%, für finanzschwache Kommunen bis auf 100% erhöht.
Mehr Informationen unter www.klimaschutz.de/radverkehr