BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Wintereinbruch – Auftausalz verursacht Trocken -und Hungerstress bei Bäumen!

14. Januar 2016

„Für die Alleebäume ist das Auftausalz Gift“, sagt Katharina Brückmann, Alleenexpertin des BUND Mecklenburg-Vorpommern. „Fachleute gehen sogar davon aus, dass von allen Stressfaktoren, die auf die Bäume einwirken, die Kontamination der Böden mit Auftausalz die nachteiligsten Auswirkungen hat.“ Die Salzsole gelangt meistens ungehindert in den Wurzelbereich der Alleebäume. Der salzbelastete Sprühnebel verätzt zudem die Baumstämme. Durch Salz verdichtet sich der Boden. Den Wurzeln fehlt der Sauerstoff. Zu sehen sind die Schäden erst im nächsten Sommer, wenn die Blätter die typischen Blattrandnekrosen bekommen und das Laub abgeworfen wird. Jedes Jahr müssen in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 5.000 Alleebäume gefällt werden, weil sie so krank sind, dass sie zur Gefahr am Straßenrand werden.

 

Aufgrund der vielen schädigenden Auswirkungen ist in den meisten Gemeinden und Städten der Salzeinsatz für Privatleute verboten oder nur im Notfall wie etwa bei Eisregen erlaubt. Doch der Einsatz von Auftausalz ist ungebremst.

Sogar die Radwege werden bestreut.  „Ein Beispiel hierfür ist der Bereich entlang der L 01 zwischen Klütz und Hohen Schönberg“, sagt Katharina Brückmann, BUND. „Hier wurde auf dem neu gebauten Radweg am 8.Januar 2016 mittags bei Plusgraden gestreut. Danach hat es geschneit. Der Schnee taute und floss mit dem Salz in den Entwässerungsgraben zwischen Radweg und Straße. Da auch auf der L01 immer wieder Salz gestreut wird, sind die Alleenbäume nun von zwei Seiten belastet, eine Katastrophe für die Bäume. Das Bestreuen der Radwege ist nicht gerechtfertigt und unbedingt  zu unterlassen“, sagt Katharina Brückmann, selbst eine begeisterte Radfahrerin.

 

Dabei ist ein Winterdienst möglich, ohne dass die Sicherheit auf Straßen und Wegen leiden müsste. Der BUND fordert in Alleen einen differenzierten Winterdienst nach drei Kategorien. Für Gemeinden – und Kreisstraßen mit Alleenbestand sollte der „weiße Winterdienst“ mit Kies für das Abstumpfen angewendet werden. Bei Landesstraßen mit besonders wertvollem Alleenbestand sollte die Höchstgeschwindigkeit reduziert und  teilweise weißer Winterdienst mit Einsatz von Auftausalz nur im Kreuzungsbereich und an Kuppen erfolgen. Auch auf den Bundesstraßen mit Alleenbestand sollte der Einsatz von Auftausalz in alleenbestandenen Abschnitten reduziert und nur in gefährlichen Abschnitten wie Kurven, Steigungen und Kreuzungen verwendet werden. Generell sollte im Radio und an den Straßen auf die Gefahr durch Straßenglätte hingewiesen werden.

Solch ein Winterdienst würde auch den Grundsätzen des § 50 Straßenwegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) entsprechen, nachdem zwar Winterdienst Pflicht ist aber auch nach Absatz (5) den Belangen des Umweltschutzes angemessen Rechnung zu tragen ist. Dazu gehört, dass der Winterdienst angemessen und flexibel sein muss. Information der Verkehrsteilnehmer/innen kann Haftung ausschließen oder begrenzen.

 

 „Wenn wir unsere Alleen erhalten wollen und die Neuanpflanzung von Tausenden junger Alleenbäume nicht umsonst gewesen sein sollen, müssen wir zu einem alleenfreundlichen Winterdienst kommen.“ sagt Katharina Brückmann, BUND. „Ein solcher Winterdienst bedeutet ein Umdenken für die Praxis des Straßenwinterdienstes – aber auch für die Fahrweise der Autofahrer.“

 

Der BUND appelliert an alle Bürger, ihre Kommunen auf die Schäden an den Bäumen hinzuweisen und sie zum Verzicht auf das Streusalz aufzufordern. Alternativen gibt es. „Der Schutz der Alleen muss unser gemeinsames Anliegen sein. Dieses Kulturgut Allee darf keinen langsamen Salztod sterben“, sagt Katharina Brückmann, BUND.

 

Bildunterschrift:

Die Gesundheit der Alleebäume leidet stark durch das Auftausalz. Jedes Jahr müssen deshalb Bäume auf der Strecke Dassow - Klütz gefällt werden. Lückenbepflanzungen fehlen. Geschlossene Baumbestände sind nur noch wenige vorhanden. Foto: Julia Hein

Rückfragen unter: Katharina Brückmann, Leiterin Alleenprojekt BUND M-V, 0385 5213390 oder 0172 3848542 

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