BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Wasser ist höchstes Gut! - BUND zur öffentlichen Anhörung Landeswassergesetz im Landtag

05. November 2025

BUND fordert wirksame Gewässerrandstreifen von 20 Meter Breite / Trinkwasserschutz geht vor Energieproduktion / Ackersölle müssen geschützt werden

Termin: 

Öffentlichen Anhörung Landeswassergesetz im Landtag

Mittwoch, 05. November 2025 ab 13:00 Uhr,

Stelling-Saal (R 479) des Schweriner Schlosses

vor Ort: Mareike Herrmann, Naturschutzexpertin BUND M-V

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Einstufung der Trinkwasserversorgung im Entwurf zur Novelle des Landeswassergesetzes als das höherwertige Interesse vor allen anderen Nutzungen des Grundwassers und fordert, dass dieser Vorrang auch gegenüber der Energieproduktion durch Wasserstoff zum Tragen kommt. 

An den Gewässern fordert der BUND die Einführung wirksamer Gewässerrandstreifen von 20 Meter Breite zum Schutz vor Pestiziden und Düngemitteln. 

„Wirksame Gewässerrandstreifen sind unverzichtbar! Ohne Vegetationsdecke und genügende Breite können die Gewässerrandstreifen ihren ökologischen Zweck nicht erfüllen. In den Gewässerrandstreifen müssen das Ausbringen von Pestiziden und Düngemitteln sowie das Pflügen unterbleiben. Um einen guten ökologischen Zustand unserer Gewässer zu erreichen, wie es die Wasserrahmenrichtlinie vorschreibt, müssen Gewässerrandstreifen zwanzig Meter breit sein und mit Gras oder mit Bäumen und Büschen bewachsen oder Blühstreifen sein. Ein Gewässerrandstreifen von nur 5 Metern Breite reduziert die Stickstoff- und Phosphoreinträge nur zu etwa 50 Prozent. Das ist zu wenig für gesunde Gewässer. Viele Gewässer sind längst am Limit“, sagt Mareike Herrmann, Naturschutzreferentin des BUND in Mecklenburg-Vorpommern. 

Der BUND fordert auch, dass Gewässerrandstreifen, die zu Grünland werden, abweichend vom geltenden Dauergrünlanderhaltungsgesetz Ackerland bleiben damit keine Wertminderung des Bodeneigentums durch Berücksichtigung der Anforderungen des Gewässerschutzes entsteht. 

Die für Mecklenburg-Vorpommern typischen Sölle, Kleingewässer in der Agrarlandschaft, fordert der BUND unter den Schutz des Landeswassergesetztes zu stellen. Sölle sind Gewässer und werden in keinem anderen Bundesland vom Landeswassergesetz ausgenommen. 

Mareike Herrmann vom BUND: „Sölle sind unverzichtbare Wasserspeicher für Zeiten der Trockenheit. Sie haben große Rückhaltekapazitäten und tragen zur Grundwasserneubildung bei. Sölle sind Refugien der Arten in der Agrarlandschaft und haben eine herausragende Bedeutung im Naturschutz.“ 

Mehr: 

BUND-Stellungnahme Novelle Landeswassergesetz M-V 

Siehe Kapitel Wasserverbrauch BUND-Position zur Wasserstofferzeugung in M-V. 

 

Für Rückfragen und vor Ort in der öffentlichen Anhörung:

Mareike Herrmann, BUND Mecklenburg-Vorpommern: Mobil +49 175 9984735

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