BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Novellierung der Landesbauordnung: BUND fordert Dach-Solarpflicht

17. Juni 2021

Anlässlich der derzeitigen Novellierung der Landesbauordnung fordert der BUND M-V eine Solarpflicht für Dächer bei Neubau und Sanierung sowie auf größeren Bestandsparkplätzen.

Das deutsche Klimaschutzgesetz ist nicht ausreichend, Klimaschutzziele im Gebäudebereich werden verfehlt und kommunalen Beschlüssen zur Klimaneutralität wie z.B. in Rostock müssen endlich Taten folgen. Die Erderwärmung darf maximal 1,5°C erreichen, bei Untätigkeit erhöhen sich die Kosten für die Reduktion der Treibhausgasemissionen weltweit um jährlich mehrere Billionen US-Dollar.

„Die Erde hat sich jetzt schon um gut 1°C erwärmt, das deutsche CO2-Budget für das 1,5°C-Ziel wäre bei einem Weiter So! in rund sieben Jahren aufgebraucht.“ rechnet Susanne Schumacher, Referentin für ökologisches Bauen beim BUND M-V, vor. „Wir müssen erstens Energie einsparen und zweitens erneuerbare Energien ausbauen. Dafür müssen Flächen Vorrang haben, die bereits versiegelt sind oder waren. Die Sonne ist unsere bei weitem größte Energiequelle. Dachsolaranlagen bieten eine flächensparende und dezentrale Variante, Solarenergie zu gewinnen und vor Ort zu verbrauchen.“ wirbt Schumacher. Der Eigenverbrauchsanteil liegt im Schnitt bei 30%, kann aber durch die Speicherung in Batterien, PKW-Akkus oder in Kombination mit Wärmepumpen auf 60-70% erhöht werden. „Gerade bei Kleinanlagen bis 10 kWp werden in MV jedoch nur rund 5% des Solarpotenzials auf und an Gebäuden genutzt. Rund 250 TWh/a könnten in Deutschland von Dachsolaranlagen erzeugt werden – die Hälfte des aktuellen Stromverbrauchs! Zusätzliche Flächen bieten Fassaden, überdachte Parkplätze oder für kleinere Anlagen private Gärten. Es gibt keinen vernünftigen Grund auf diese Potenziale für die Strom- und Wärmeerzeugung zu verzichten – umso weniger freie Landschaft muss dafür genutzt werden!“ so Schumacher weiter.

Die Stromgestehungskosten sinken stetig und liegen bei Dachanlagen mit 5-11 ct/kWh gleichauf mit denen von Braun- und Steinkohle – allein schon ohne Umweltkosten! Die Kosten für die Anlage belaufen sich auf rund 1.500 €/kWh – Tendenz weiter sinkend. Während ihrer Lebensdauer von 25 Jahren erzeugt eine Solaranlage 10mal mehr Energie, als für die Herstellung benötigt wurde.

„Je mehr Solarenergie wir auf und an Gebäuden sowie auf bereits versiegelten oder überdachten Flächen erzeugen, desto weniger Freiflächensolaranlagen müssen in die Landschaft gebaut werden.“

Der BUND fordert im Zuge der Fortschreibung der Landesbauordnung eine Prüfpflicht bei Neubau und Sanierung, ob die Dachfläche für Solaranlagen geeignet ist. Dabei kann die Fläche auch an Dritte – z.B. Stadtwerke - verpachtet werden. „Die Solarpflicht wird derzeit in mehreren Bundesländern gesetzlich verankert, MV muss nachziehen! Solaranlagen sollten bereits bei Planverfahren mitgedacht werden und Gebäude entsprechend ausgerichtet und gebaut werden. Auch für Mieterstromprojekte haben sich die Rahmenbedingungen verbessert. Mieterstrom ist jetzt von der Gewerbesteuer befreit und der Mieterstromzuschlag wurde auf 2,4 bis 3,8 ct/kWh angehoben. Zusätzlich kann der Vermieter einen Dritten als Stromlieferant beauftragen.“ erinnert Schumacher.

Für Rückfragen: Susanne Schumacher 0176 21311985

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