BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Neue Jagdzeitenverordnung veröffentlicht

03. April 2020 | BUND, Baum, Lebensräume, Naturschutz, Naturschutz, Wälder

NABU, BUND und ÖJV begrüßen Inkrafttreten

Der Naturschutzbund NABU, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Ökologische Jagdverband Mecklenburg-Vorpommern (ÖJV) begrüßen die von Minister Backhaus mit Beginn des Jagdjahres 2020/2021 in Kraft gesetzte neue Jagdzeitenverordnung für Mecklenburg-Vorpommern. Die neue Jagdzeitenverordnung setze dringend notwendige und jahrelang beratene Änderungen für das Verhältnis von Waldentwicklung und Wildbestand um, so die drei Verbände. NABU, BUND und ÖJV begrüßen eine Reihe von Verbesserungen für den Umgang mit jagdbaren Tierarten und die Entlassung der Saatgans aus dem Jagdrecht.

„Landwirtschafts- und Umweltminister Backhaus setzt mit der Verordnung einen Expertenvorschlag um, auf den sich Ende November 2019 Tierökologen, Förster, Jäger und Naturschutzvertreter final verständigt hatten, dessen Inhalte in Mecklenburg-Vorpommern aber bereits seit vielen Jahren diskutiert wurden. Wenngleich andere Bundesländer mit ähnlichen Regelungen erheblich schneller waren als Mecklenburg-Vorpommern, ist für NABU, BUND und ÖJV damit ein wichtiger Meilenstein in der Modernisierung des Landesjagdrechts gesetzt.“ Sagt Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND.

"Besonders hervorzuheben ist dabei die Harmonisierung von Jagdzeiten verschiedener Schalenwildarten, so dass eine Bejagung nun sehr viel effizienter möglich wird", sagt Rainer Bartholdt, Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins M-V und ergänzt: "Das heißt, die betreffenden Wildarten können jetzt zeitgleich bejagt werden. Auf der anderen Seite wird es dadurch vielerorts längere Zeiträume im Jahr gänzlich ohne Jagd geben können".

Die neue Jagdzeitenverordnung lasse zudem einen besseren Schutz der Wirtschaftswälder vor Verbissschäden zu. Vielerorts haben hohe Schalenwildbestände eine ökologische Waldbewirtschaftung stark beeinträchtigt, die unter anderem auf die selbständige Verjüngung aller von Natur aus vorkommenden Baumarten setzt. "Mit den neuen Jagdzeiten haben Jäger nun ein Instrument in der Hand, örtlich angepasst und sehr flexibel auf die Verbisssituation in den Wäldern zu reagieren", so Rainer Bartholdt weiter, und ergänzt: "Damit wird eine naturgemäße Forstwirtschaft vielerorts überhaupt erst möglich."

Auch für den unmittelbaren Artenschutz bringt die neue Jagdzeitenverordnung Verbesserungen mit sich. "Mit Abschaffung der Jagdzeit bei der Saatgans setzt Mecklenburg-Vorpommern nunmehr als letztes Bundesland internationale Verpflichtungen zum Schutz der Waldsaatgans um", so Stefan Schwill, Landesvorsitzender des NABU. Waldsaatgans und Saatgans sind anhand des Aussehens selbst für Experten nur schwer unterscheidbar, so dass bislang stets eine hohe Gefahr von Abschüssen der stark bedrohten Waldsaatgans bestand. "Diesem Beispiel müssen nun aber weitere Arten folgen. Weshalb etwa Waldschnepfe, Blässhuhn oder das Hermelin noch immer geschossen werden dürfen, ist heute Niemandem mehr verständlich zu machen", so Schwill weiter.

Der für die jetzige Jagdzeitenverordnung gefundene und gesellschaftlich breit getragenen Kompromiss gibt Hoffnung, dass sowohl für die weitere Modernisierung des Jagdrechts in MV, als auch für andere schwierige Themen Lösungen gefunden werden können, die nicht nur in der Sache vernünftig sind, sondern auch über hohen gesellschaftlichen Rückhalt verfügen. 

 

Für Rückfragen:

Stefan Schwill, NABU-Landesvorsitzender: 039744 51456

Rainer Bartholdt, Ökologischer Jagdverein Mecklenburg-Vorpommern, 0381 29643494

Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin: 0178 5654700

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